Beschluss #1430
geschlossenAusschluss von Parteiveranstaltungen
Beschreibung
"Rechtskräftig ausgeschlossene Mitglieder sind auf Parteiveranstaltungen, durch den Hausherrn, des Hauses zu verweisen. Dies gilt für alle Gebietsverbände der Piratenpartei Deutschland und Auslandgruppen.
Die Vorstände der Gebietsverbände haben Sorge zu tragen, dass dieser Vorgabe auf ihren Veranstaltungen Beachtung geschenkt wird."
Hierbei greift die gleiche Begründung wie die zu den Kommunikationsmitteln. Mitglieder die sich so Parteischädigend verhalten haben, dass sie ausgeschlossen wurden birgen die Gefahr, dass die Partei erneut geschädigt wird. Die Partei sollte keinerlei Interesse daran hegen das ehemalige Mitglied weiterhin einzugliedern.
Die Partei sollte keinerlei Interesse haben Menschen, die der Partei Schaden zugefügt haben, auf ihren Veranstaltungen willkommen zu heißen um ihnen dort erneut eine Plattform - welcher Art auch immmer - zu bieten.
Von Christophe Chan Hin vor mehr als 11 Jahren aktualisiert
- Abstimmung Christophe wurde auf Ja gesetzt
Von Bernd Schlömer vor mehr als 11 Jahren aktualisiert
- Abstimmung Bernd wurde auf Ja gesetzt
Mit etwas Bauchschmerzen "Ja".
Ich glaube nicht, dass durch PAV ausgeschlossene Mitglieder Mitgliederversammlungen besuchen werden. Der Antrag wirkt mMn ein wenig abschreckend auf eine interessierte Öffentlichkeit.
Von Andreas Popp vor mehr als 11 Jahren aktualisiert
- Abstimmung Andreas wurde auf Ja gesetzt
Von Swanhild Goetze vor mehr als 11 Jahren aktualisiert
- Abstimmung Swanhild wurde auf Ja gesetzt
Von Veronique Schmitz vor mehr als 11 Jahren aktualisiert
- Status wurde von Offen zu Angenommen geändert
- Beschlussart wurde von Sitzungsbeschluss zu Umlaufbeschluss geändert
Von Jan Reininghaus vor fast 4 Jahren aktualisiert
- Status wurde von Angenommen zu Umgesetzt geändert