Redmine - Piratenpartei Deutschland: Ticketshttps://redmine.piratenpartei.de/https://redmine.piratenpartei.de/themes/piraten/favicon/favicon.ico?17055724842024-03-28T18:25:48ZRedmine - Piratenpartei Deutschland
Redmine Bundesvorstand 17 - Beschluss #228206 (Offen): Bauzaunbanner - Designhttps://redmine.piratenpartei.de/issues/2282062024-03-28T18:25:48ZStephan Franzelius
<p>Der Bundesvorstand möge beschließen, für die Bauzaun Plakate die der Bund fördert, wird folgendes einheitliches design festgelegt: </p>
<ul>
<li>orangener Rahmen</li>
<li>weisser Hintergrund</li>
<li>#freiheit #würde #teilhabe</li>
<li>einem QR Code ( QR1.piratenpartei.de)</li>
<li>visdp Piratenpartei Deutschland Pflugstraße 9a 10115 Berlin</li>
</ul>
<p>Begründung: da Bauzaunbanner im Vergleich zu Hohlkammer Plakaten eine hohe Nutzungsdauer, aber auch hohe Kosten haben, sollte hier auf ein möglichst zeitloses Design geachtet werden. Im nächsten Jahr folgt bereits die Bundestagswahl und auch dieses Jahr erfolgen noch weitere Landtagswahlen in denen die Banner eingesetzt werden können. Durch die Nutzung einer Subdomain im QR Code können die Banner je nach Anwendungsfall individuell mit digitalem Inhalt Bespielt werden.</p>
Bundesvorstand 17 - Beschluss #228199 (Offen): Änderung der GO des 17. BuVohttps://redmine.piratenpartei.de/issues/2281992024-03-28T18:12:24ZStephan Franzelius
<p>GESCHÄFTSORDNUNG<br>
Abschnitt 1 – Der Vorstand<br>
§1 Zusammensetzung des Vorstands<br>
Lukas Küffner – Vorsitzender (LKB)<br>
Stephan Franzelius – Stellvertretender Vorsitzender (SFN)<br>
Wolf Vincent Lübcke – Schatzmeister (VLN)<br>
Jutta Dietrich – Stellvertretende Schatzmeisterin (JDH)<br>
Dennis Klüver – Politischer Geschäftsführer (DKM)<br>
Babak Tubis – Stellvertretender Politischer Geschäftsführer (BTR)<br>
Borys Sobieski – Generalsekretär (BSB)<br>
Stephan Erdmann – Stellvertretender Generalsekretär (SEB)<br>
In den Klammern sind die Namenskürzel für Protokolle angegeben. Diese werden aus den ersten Buchstaben des Vornamens, des Nachnamens und des Bundeslandes gebildet.<br>
§2 Geschäftsverteilung<br>
Die Geschäftsverteilung wird in einem separaten Geschäftsverteilungsplan geregelt.<br>
§3 Kompetenzen und Zeichnungsberechtigung<br>
(1) Die Zeichnungsberechtigung liegt grundsätzlich beim Vorsitzenden. Sollte dieser verhindert sein oder einzelnen Aufgaben nicht nachkommen können, so übernimmt der stellvertretende Vorsitzende diese Aufgaben. Auch kann der Vorsitzende einzelne Aufgaben rechtswirksam an andere Mitglieder des Bundesvorstandes delegieren. Sollten der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende verhindert sein, übernimmt der Schatzmeister und seine Stellvertreterin die entsprechenden Aufgaben.<br>
(2) Die Vertretung gegenüber Kreditinstituten erfolgt durch den Schatzmeister und seine Stellvertreterin. Um die Handlungsfähigkeit sicherzustellen, übernehmen bei Verhinderung des Schatzmeisters und der Stellvertreterin der Vorsitzende und sein Stellvertreter die Vertretung gegenüber Kreditinstituten.<br>
(3) Sollten die Vertretungsberechtigten Mitglieder des Bundesvorstand verhindert sein oder zurück treten, so gilt die obige Reihenfolge (§1) als Vertretungsreihenfolge.<br>
Abschnitt 2 – Sitzungen<br>
§4 Beschlussfähigkeit bei Sitzungen<br>
Die Beschlussfähigkeit des Bundesvorstands ist ab einer Anwesenheit von 50% seiner Mitglieder gegeben.<br>
§5 Öffentliche Sitzungen<br>
Öffentliche Sitzungen des Bundesvorstandes finden alle 4 Wochen am Donnerstag statt. Die Sitzungen sind öffentlich.<br>
§6 Außerordentliche Sitzungen<br>
(1) Außerordentliche Sitzungen sind nur in dringenden Fällen geboten. Sie sind<br>
öffentlich und mit einer Einladungsfrist von 24h einzuladen. Der Antrag auf eine außerordentliche Sitzung muss mit 2/3 Mehrheit im Umlauf beschlossen werden.<br>
(2) Eine besondere Form der außerordentlichen Sitzung stellt die Klausurtagung dar. Diese findet grundsätzlich nicht-öffentlich und ohne Protokoll/Aufzeichnung statt.<br>
§7 Arbeitssitzungen<br>
Arbeitssitzungen dienen der gemeinsamen Bearbeitung aktueller Projekte und finden nicht öffentlich statt.<br>
§8 Versammlungsämter<br>
Bei jeder Sitzung wird eine Versammlungsleitung und eine Protokollführung bestimmt.<br>
§9 Versammlungsleitung<br>
Die Versammlungsleitung ist für die zügige und vollständige Abarbeitung der Tagesordnung und die Einhaltung dieser Geschäftsordnung verantwortlich. Sie übernimmt die Moderation der Sitzung und erteilt das Rederecht gemäß der Rednerliste. Des weiteren entscheidet sie selbstständig über die zu treffenden Maßnahmen bei Störung der Sitzung. Die Maßnahmen sind wie folgt:<br>
Ermahnung<br>
Entzug des Rederechts bei diesem TOP<br>
Entzug des Rederechts während der Sitzung<br>
Ausschluss von der Sitzung<br>
Hierbei ist grundsätzlich die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme zu prüfen.<br>
§10 Protokollführung<br>
Die Protokollführung erstellt gemäß dieser Geschäftsordnung ein Ergebnisprotokoll.<br>
§11 Rederecht<br>
(1) Grundsätzlich kann jedem Pirat bei Sitzungen des BuVo ein Rederecht eingeräumt werden. Dieses bezieht sich jedoch ausschließlich auf den gerade in Behandlung befindlichen Tagesordnungspunkt und kann durch die Versammlungsleitung eingeschränkt werden, wenn dies durch den Bundesvorstand für notwendig erachtet wird.<br>
(2) Weiteren Gästen kann durch die Versammlungsleitung ein Rederecht eingeräumt werden. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.<br>
(3) Die Reihenfolge für die Rednerliste ergibt sich grundsätzlich aus den Wortmeldungen und ist von Ämtern etc. unabhängig.<br>
§12 Tätigkeitsberichte<br>
Der Bundesvorstand veröffentlicht an geeigneter Stelle regelmäßig einen Tätigkeitsbericht<br>
Bundesverband<br>
Sonstiges<br>
Abschnitt 3 Protokolle und Transparenz<br>
§13 Protokolle<br>
Über Sitzungen des Bundesvorstands sind Ergebnisprotokolle anzufertigen. Bei Fragen mit erheblicher finanzieller Auswirkung von mehreren Jahren (mehr als 2500€/Jahr) oder über 15000€ ist ein Verlaufsprotokoll zu diesem Tagesordnungspunkt anzufertigen. Die Protokolle werden als PDF nach Beschluss der Richtigkeit auf dem Vorstandsportal und im Redmine veröffentlicht.<br>
§14 Aufzeichnungen<br>
Der Bundesvorstand versucht wann immer möglich Sitzungen aufzuzeichnen. Die entstandenen Aufnahmen werden zeitnah veröffentlicht und über ihre Veröffentlichung wird informiert. Hierbei wird wenn möglich ein Transkript bereitgestellt<br>
§15 Transparenz<br>
(1) Der Bundesvorstand der Piratenpartei Deutschland ist grundsätzlich auskunftspflichtig gegenüber allen Mitgliedern und Untergliederungen der Piratenpartei.<br>
(2) Der Auskunftspflicht unterliegen alle Aufzeichnungen, unabhängig von der Art ihrer Speicherung, die in Ausübung eines Parteiamts oder einer Beauftragung durch ein Parteiorgan bzw. in Umsetzung oder als Folge eines Beschlusses eines Parteiorgans angefertigt werden. Dies umfasst insbesondere aber nicht abschließend Protokolle, Beschlüsse und Verträge.<br>
(3) Eine Auskunftspflicht besteht dann nicht, wenn rechtliche Vorschriften dem entgegenstehen oder schützenswerte personenbezogene Daten betroffen sind und das Informationsinteresse nicht überwiegt. Wenn dies nur auf Teile der Aufzeichnungen zutrifft, sind diese soweit zumutbar zu trennen bzw. unkenntlich zu machen.<br>
(4) Eine Auskunftspflicht besteht auch nicht für Vorgänge, die vor dem Inkrafttreten dieser GO stattgefunden haben.<br>
(5) Über die Erteilung der Auskunft entscheidet der Vorstand auf begründeten Antrag. Eine ablehnende Entscheidung ist zu begründen und kann durch Beschluss der zuständigen Mitgliederversammlung aufgehoben werden.<br>
(6) Die Auskunftspflicht ist durch zur Verfügung stellen einer digitalen Kopie bzw. physischen Zugang zur Aufzeichnung erfüllt. Die Erstellung einer digitalen Kopie durch die Auskunft suchende Person ist zulässig. Es besteht kein Anspruch auf Digitalisierung oder anderweitige Bearbeitung umfangreicher Aufzeichnungen, Erstellung nicht vorhandener Aufzeichnungen, Recherche nach nicht eindeutig benannten Aufzeichnungen und allen anderen mit erheblichem Mehraufwand verbundenen Handlungen.<br>
(7) Die Nutzung, Weiterverwendung und Verbreitung der in den Aufzeichnungen und Dokumenten enthaltenen Informationen ist frei, soweit dem keine rechtlichen Vorschriften entgegenstehen.<br>
Abschnitt 4 – Anträge und Beschlüsse des BuVo<br>
§16 Beschlussfassung<br>
Der Bundesvorstand beschließt über alle organisatorischen und politischen Fragen im Sinne der Beschlüsse des Bundesparteitages bzw. der Gründungsversammlung.<br>
§17 Form von Anträgen<br>
(1) Anträge müssen formal folgende Inhalte aufweisen um behandelt zu werden:<br>
Titel (eindeutig)<br>
Antragsteller<br>
Konkrete Darstellung des Antrages<br>
Zuständige Person (für die Ausführung)<br>
(2) Im Falle eines Antrages mit wirtschaftlichen Auswirkungen, müssen entsprechend entweder die genauen Kosten oder ein Budget benannt werden. Das Budget wird vom Zuständigen gemäß Beschluss verwaltet. Außerdem muss zwingend ein Haushaltsposten benannt werden, dem die Kosten zuzurechnen sind. Sollte der Haushaltsposten nicht über die erforderlichen Mittel verfügen, muss der Schatzmeister entweder einen Nachtragshaushalt beantragen, die Ablehnung des Antrags in der Sitzung beantragen oder die Summe als Vermerk für den kommenden Haushalt vorzusehen.<br>
(3) Anträge sollten mindestens 48h vor der Sitzung per Mail im Redmine (<a href="mailto:vorstand@piratenpartei.de">vorstand@piratenpartei.de</a>) eingehen, um in der nächsten Sitzung behandelt zu werden. Erfüllt ein Antrag diese Kriterien nicht bleibt es dem BuVo vorbehalten, diesen zurück zu weisen oder zu behandeln.<br>
§18 Antragsberechtigung<br>
Jeder Mensch ist Antragsberechtigt. Eine Antragsstellung kann nicht anonym erfolgen. Die Veröffentlichung kann auf Wunsch anonymisiert erfolgen.<br>
§19 Anträge zur Behinderung der Arbeit des Vorstands<br>
Anträge die der Behinderung der Arbeit des Bundesvorstands dienen, können auf Antrag eines Mitglieds des Bundesvorstands in einem beschleunigten Verfahren (Umlaufverfahren) abgewiesen werden. Hierfür ist eine 2/3 Mehrheit notwendig.<br>
§20 Abstimmungen<br>
Abstimmungen über Anträge erfolgen nach dem Schema Ja/Nein/Enthaltung. Anträge gelten mit einfacher Mehrheit als gefasst, es sei denn die Satzung oder eine Geschäftsordnung geben ein anderes Quorum an. Mitglieder des Bundesvorstands können ihr Abstimmungsverhalten im Vorfeld im Ticket oder Protokoll vermerken, wenn sie nicht an der Sitzung teilnehmen können.<br>
§21 Beschlüsse<br>
(1) Beschlüsse bedürfen bei Sitzungen einer einfachen Mehrheit um angenommen zu werden. Sollte es zu einem patt kommen, trifft die endgültige Entscheidung das BuVo-Mitglied in dessen Geschäftsbereich der Antrag fällt.<br>
(2) Für Beschlüsse in Sitzungen gilt eine Karenzzeit von 48h. Diese gilt nicht für NÖ-Beschlüsse.<br>
(3) In dieser ist die Durchführung eines Ländervotums möglich. Hierfür müssen 3 Landesvorsitzende oder Stellvertreter/Bevollmächtigter aus unterschiedlichen Landesverbänden ihr Veto in Textform an <a href="mailto:vorstand@piratenpartei.de">vorstand@piratenpartei.de</a> richten. Die 48h laufen ab Beginn der Bundesvorstandssitzung. Bei erfolgtem Veto erhalten die Landesverbände eine Aufforderung zur Abstimmung der Landesverbände über den Beschluss des Bundesvorstandes mit einer Frist von 5 Werktagen ab verstreichen der vorangegangenen Frist. Für ein erfolgreiches Ländervotum ist eine 2/3 Mehrheit notwendig. Die Beschlüsse der Landesvorstände sind dem Bundesvorstand inklusive der Abstimmung zu übersenden.<br>
(4) Ein Ländervotum für Umlaufbeschlüsse ist nicht vorgesehen.<br>
§22 Umlaufbeschlüsse<br>
(1) Ein Umlaufbeschluss gilt als gefasst, wenn das Ergebnis durch die noch ausstehenden Stimmen nicht mehr geändert werden kann.<br>
(2) Jedes Bundesvorstandsmitglied kann eine Behandlung in einer Sitzung verlangen. In diesem Fall wird der Umlaufbeschluss abgebrochen und in der nächsten Sitzung als Sitzungsbeschluss behandelt.<br>
(3) Nicht abgeschlossene Umlaufbeschlüsse werden auf der nächsten Vorstandssitzung behandelt.<br>
§23 Ausgaben durch Bundesvorstände<br>
(1) Ausgaben des Bundesverbandes können nur nach einem Beschluss des Bundesvorstandes getätigt werden, sofern es in dieser Geschäftsordnung nicht anderweitig geregelt ist.<br>
(2) Ausgaben des laufenden Betriebes oder aus laufenden Verträgen benötigen keinen gesonderten Beschluss.<br>
(3) Ausgaben bis zur einer Höhe von 250€ können vom zuständigen Vorstandsmitglied als Einzelbeschluss beschlossen werden.<br>
(4) Ausgaben bis zur einer Höhe von 750€ können vom zuständigen Vorstandsmitglied im Einvernehmen mit dem Schatzmeister als Einzelbeschluss beschlossen werden.<br>
(5) Ausgaben aus dem Budget Europawahl bis zur einer Höhe von 2500€ können von den zuständigen Vorstandsmitgliedern als Einzelbeschluss beschlossen werden.<br>
(6) Ausgaben aus dem Budget Politische Arbeit und Öffentlichkeitsarbeit bis zur einer Höhe von 2500€ können von den zuständigen Vorstandsmitgliedern als Einzelbeschluss beschlossen werden.<br>
(7) Ausgaben aus dem Budget P-Shop bis zur einer Höhe von 2500€ können von den zuständigen Vorstandsmitgliedern als Einzelbeschluss beschlossen werden.<br>
(8) Ausgaben dürfen nicht künstlich getrennt werden, um die Beschlussgrenzen zu erreichen.<br>
(9) Innerhalb der jeweiligen Beschlussgrenzen dürfen auch Reisekosten aus den jeweiligen Budgets freigegeben werden.<br>
(10) Sofern die Situation sofortiges Handeln erfordert, können Vorstandsmitglieder Ausgaben bis maximal 2500€ alleine freigeben. Die Notwendigkeit des sofortigen Handelns ist ausführlich zu begründen.<br>
§24 Nicht-Öffentlichkeit<br>
Nicht-Öffentlichkeit ist bei der Behandlung von personenbezogenen Daten gemäß DSGVO oder vergleichbar schutzbedürftiger Informationen gegeben.<br>
Abschnitt 5 – Verwaltung der Mitgliederdaten und deren Zugriff und Sicherung<br>
§25 Datenbank<br>
Die Mitgliederdaten der Piraten werden in einer zentralen Datenbank gepflegt.<br>
§26 Zugriffsberechtigte<br>
Sie werden vom Bundesvorstand oder entsprechend Beauftragten verwaltet. Der Vorstand kann per Beschluss Mitgliedern oder Angestellten Zugriff auf die Mitgliederdaten gewähren. Dieser Zugriff ist an die Abgabe einer Datenschutzverpflichtung gebunden und kann auf ausgewählte Daten beschränkt werden.<br>
§27 Zugang und Speicherung<br>
Alle Zugriffsberechtigten sind dazu verpflichtet, Zugangsdaten und die Mitgliederdaten nach bestem Wissen und Gewissen zu schützen. Dies umfasst insbesondere, dass entsprechende Dateien nicht unverschlüsselt gespeichert werden dürfen. Nicht mehr benötigte Daten sind unverzüglich vollständig zu löschen, wenn keine rechtlichen Aufbewahrungsfristen der Löschung entgegenstehen.<br>
§28 Weitergabe<br>
(1) Eine Weitergabe von Mitgliederdaten an nicht Zugriffsberechtigte ist untersagt.<br>
(2) Zugriffsberechtigte unterhalb der Landesverbände müssen die Regelungen von §29 ebenfalls erfüllen um Zugriffsberechtigung zu erhalten.<br>
(4) Bei Verstoß gegen die Vorschriften des Abschnitt 5 ist die Zugriffsberechtigung zu entziehen und ein OM-Verfahren einzuleiten.<br>
§29 Datenschutz<br>
(1) Zugriffsberechtigung zu Mitgliederdaten kann nur gewährt werden, wenn eine ausgefüllte Datenschutzverpflichtung in der BGS hinterlegt ist und eine jährliche Datenschutzschulung absolviert wurde.<br>
(2) Über die Mitgliedsdaten ist Verschwiegenheit zu wahren.<br>
(3) Für die Bestimmungen des Absatz 1 gilt eine Übergangsfrist bis zum 28.2.2024.<br>
Abschnitt 6 – Rechtliches<br>
§30 Anwendungsbereich<br>
(1) Diese Geschäftsordnung regelt die interne Zusammenarbeit der Vorstandsmitglieder und ist, soweit sie nicht nach außen wirkt, auch nur durch Mitglieder des Bundesvorstands anwend- und anrufbar.<br>
(2) Die Außenwirkung umfasst insbesondere die Zeichnungsberechtigung und die Mitgliederverwaltung<br>
§31 Ordnungsmaßnahmen<br>
Ein Antrag auf Ordnungsmaßnahme nach §6 Abs. 1 Bundessatzung wird nur behandelt, wenn:<br>
er durch den für das Mitglied zuständigen Landesvorstand mitsamt einer Begründung, warum die Ordnungsmaßnahme nicht selbst verhängt wurde, eingereicht wird,<br>
ein entsprechender Antrag von dem für das Mitglied zuständigen Landesvorstand abgelehnt wurde oder bei diesem nicht möglich war<br>
es sich um ein begründetes Parteiausschlussverfahren handelt, welches vom Bundesvorstand an das Schiedsgericht abgegeben werden muss<br>
§32 Inkraftreten<br>
Diese Geschäftsordnung wurde am 28.03.2024 in dieser Form in Kraft gesetzt.</p>
Bundesvorstand 17 - Beschluss #221639 (Angenommen): Dresden Demos vom 11.02-13.02.https://redmine.piratenpartei.de/issues/2216392024-02-09T09:38:57ZStephan Franzelius
<p>Für die Gegendemos gegen die Naziaufmärsche in Dresden vom 11.-13. Februar 2024 wird ein Budget in Höhe von maximal 750 € bereit gestellt. Die Auszahlung erfolgt gegen Vorlage entsprechender Rechnungen/Reisekostenabrechnungen. Voraussetzung ist, dass die Piratenpartei bei den Demos auch sichtbar ist und als Unterstützer auftritt bzw. genannt wird.</p>
<p>Sofern der LV Sachsen selbst mindestens 1.000 € für die Demos bereitstellt, erhöht sich das Budget auf 1.500 €. </p>
<p>Einreichungsfrist für die Belege sind 4 Wochen.</p>
<p>Haushaltsposten: 750€ Bundesweite Veranstaltungen, 750€ Wahlkampfveranstaltungen</p>
Bundesvorstand 17 - Beschluss #219267 (Offen): Ergänzungsregelung Reisekostenhttps://redmine.piratenpartei.de/issues/2192672024-01-02T16:31:07ZWolf Vincent Lübcke
<p>Der Bundesvorstand möge beschließen:</p>
<p>Reisekosten auf Bundesebene können nur nach Anmeldung vor Reiseantritt beim Bundeschatzmeister unter Nennung der vorraussichtlichen Kosten an <a href="mailto:schatzmeister@piratenpartei.de">schatzmeister@piratenpartei.de</a> geltend gemacht werden.<br>
Ist eine vorherige Anmeldung in begründeten Fällen nicht möglich, so ist die Anmeldung unverzüglich nachzuholen.</p>
<p>Begründung:<br>
Reisekosten werden regelmäßig mit großer Verzögerung eingereicht. Außerdem wird die genaue Höhe erst im Nachhinein bekannt. Dies erschwert die Budgetplanung.</p>
Bundesvorstand 17 - Beschluss #219175 (Angenommen): Anpassung BPT Budget 2023https://redmine.piratenpartei.de/issues/2191752023-12-31T13:33:04ZWolf Vincent Lübcke
<p>Der Bundesvorstand möge beschließen:</p>
<p>Die Budgets aus dem Bereich Bundesparteitage<br>
Parteitage, Personal und Reisekosten, Lagermiete werden zu einem Budget Bundesparteitage zusammengefasst und von 29.100€ auf 30.000€ erhöht.</p>
<p>Begründung:<br>
Insbesondere beim BPT in Magdeburg sind deutlich mehr Reisekosten angefallen, so das nicht mehr alle anfallenden Reisekosten aus dem noch vorhandenen Budget gedeckt werden können.<br>
Zur Vereinfachung werden die Budgets zusammengefasst.</p>
Bundesvorstand 17 - Beschluss #217901 (Angenommen): Beauftragten GOhttps://redmine.piratenpartei.de/issues/2179012023-12-07T20:20:17ZStephan Franzelius
<a name="GESCHÄFTSORDNUNG-FÜR-BEAUFTRAGTE"></a>
<h1 >GESCHÄFTSORDNUNG FÜR BEAUFTRAGTE<a href="#GESCHÄFTSORDNUNG-FÜR-BEAUFTRAGTE" class="wiki-anchor">¶</a></h1>
<p><strong>I Allgemeines</strong></p>
<p>§ 1 Anwendungsbereich</p>
<p>(1) Diese GO regelt die Tätigkeit von Beauftragten im Bundesverband der Piratenpartei Deutschland.</p>
<p>(2) Wird diese GO an anderer Stelle verwendet, so gelten ihre Regelungen sinngemäß.</p>
<p>§ 2 Begriffsbestimmungen</p>
<ul>
<li>Parteiorgane sind die Parteiorgane laut Satzung der beauftragenden oder übergeordneter Gliederungen.</li>
<li>Vorstand ist ein Organ, das die Beauftragung erteilen kann</li>
<li>Vorstandsmitglied ist ein Mitglied des Vorstands</li>
<li>Zuständiges Vorstandsmitglied ist das Vorstandsmitglied, das durch Aufgabenverteilung des Vorstands als Ansprechpartner für den Beauftragten benannt ist</li>
<li>Beauftragte sind Themenbeauftragte, Leiter und Mitglieder von Servicegruppen, Assistenten, internationale Koordinatoren sowie Attachés</li>
<li>Themenbeauftragte sind Beauftragte für ein politisches Themengebiet</li>
<li>Servicegruppen sind Gruppen für organisatorische oder verwaltende Aufgaben</li>
<li>Assistenten sind Beauftragte für die direkte Zuarbeit zum Vorstand</li>
<li>Persönliche Assistenten sind Beauftragte für die direkte Zuarbeit zu einem Vorstandmitglied</li>
<li>Internationale Koordinatoren sind Beauftragte, die den Kontakt zu internationalen Gruppierungen von Piratenparteien halten</li>
<li>Attachés sind Beauftragte, die den Kontakt zu Piratenparteien in anderen Ländern halten</li>
</ul>
<p>§ 3 Dauer der Beauftragung</p>
<p>(1) Die Beauftragung beginnt mit einem entsprechenden Vorstandsbeschluss.</p>
<p>(2) Die Beauftragung endet mit einem entsprechenden Vorstandsbeschluss oder wenn der Beauftragte seine Beauftragung niederlegt. Die Niederlegung ist gegenüber dem gesamten Vorstand zu erklären (Beim Bundesvorstand bevorzugt per eMail an <a href="mailto:vorstand@piratenpartei.de">vorstand@piratenpartei.de</a>).</p>
<p>(3) Der Vorstand kann mittels Beschluss das ruhen einer Beauftragung anordnen. Dies entbindet den Beauftragten für die entsprechende Zeit von seinen Aufgaben.</p>
<p>(4) Die Beauftragung von Assistenten endet automatisch mit Ende der Amtszeit des Vorstands. Die Beauftragung von persönlichen Assistenten endet automatisch mit Ende der Amtszeit des Vorstandsmitglieds.</p>
<p>(5) Der Vorstand kann die Dauer einer Beauftragung befristen.</p>
<p>(6) Der Vorstand soll zu Ende März und Ende September die Listen der Beauftragten durchgehen und prüfen, ob Handlungsbedarf entstanden ist.</p>
<p>§ 4 Verhalten von Beauftragten</p>
<p>(1) Beauftragte repräsentieren auch die Gesamtpartei. Sie verhalten sich – insbesondere auch auf sozialen Medien – angemessen und deeskalierend.</p>
<p>(2) Beauftragte arbeiten im Rahmen der Beauftragung mit den (insbesondere personenbezogenen) Daten sorgfältig und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.</p>
<p>(3) Beauftragte arbeiten mit anderen Beauftragten, den Organen der Partei einschließlich ihrer Untergliederungen sowie den zuständigen Kassenprüfern unabhängig von persönlichen Befindlichkeiten freundlich und kooperativ zusammen.</p>
<p>(4) Verhalten das den Bestimmungen der Paragraphen 1-3 widerspricht kann zu einer sofortigen beendigung der Beauftragung durch den Bundesvorstand führen</p>
<p>§ 5 Transparenz</p>
<p>(1) Öffentliche Ausschreibungen von Beauftragten werden auf der Vorstandsseite (beim Bundesverband: vorstand.piratenpartei.de) veröffentlicht. Eine zusätzliche Veröffentlichung an anderer Stelle ist zulässig.</p>
<p>(2) Die Bewerbungsfrist soll mindestens 14 Tage betragen.</p>
<p>(3) Alle Beauftragungen werden in einer zentralen und gut auffindbaren gemeinsamen Liste veröffentlicht(beim Bundesverband: vorstand.piratenpartei.de/vorstandsarbeit/beauftragungen-und-ansprechpartner/). </p>
<p>(4)Alle Beauftragten erstatten über ihre Arbeit öffentlich Bericht. Die Art, der Umfang und der Intervall der Berichte ist abhängig von der Art der Beauftragung.</p>
<p><strong>II Themenbeauftragte</strong></p>
<p>§ 6 Beauftragung von Themenbeauftragten</p>
<p>(1) Der Vorstand kann Themenbeauftragte benennen.</p>
<p>(2) Der Vorstand schreibt die Themenbeauftragung öffentlich aus.</p>
<p>§ 7 Aufgaben von Themenbeauftragten</p>
<p>(1) Themenbeauftragte sind umfassend informiert über die innerparteilichen und außerparteilichen Entwicklungen auf dem betreuten Themengebiet.</p>
<p>(2) Themenbeauftragte organisieren die thematische Weiterentwicklung und die Verbesserung der programmatischen Positionen im betreuten Themengebiet.</p>
<p>(3) Themenbeauftragte organisieren die Zuarbeit zur SG Presse und SG Webseite. Sie organisieren insbesondere die termingerechte Anlieferung angeforderter Texte.</p>
<p>(4) Themenbeauftragte organisieren, dass Vorstandsmitglieder und Kandidaten für öffentliche Ämter vor öffentlichen Auftritten wie Podiumsdiskussion oder Talkshows angemessen gebrieft werden.</p>
<p>(5) Themenbeauftragte organisieren die Beantwortung der ihnen zugeleiteten Anfragen und Wahlprüfsteinen im betreuten Themengebiet.</p>
<p>§ 8 Verhalten von Themenbeauftragten</p>
<p>Themenbeauftragte repräsentieren die programmatische Beschlusslage und dort, wo es eine solche (noch) nicht gibt, das gesamte relevante Meinungsspektrum der auf dem betreffenden Themengebiet arbeitenden Arbeitsgemeinschaften. In Ausübung ihrer Beauftragung haben Themenbeauftragte ihre persönliche Überzeugung zurückzustellen.<br>
Themenbeauftragte agieren als Beauftragte der Gesamtpartei und üben ihre Beauftragung neutral gegenüber innerparteilichen Strömungen aus.</p>
<p><strong>III Servicegruppen</strong></p>
<p>§ 9 Aufgabe</p>
<p>(1) Die Aufgabe einer Servicegruppe beschließt der Vorstand.</p>
<p>(2) Servicegruppen handeln im Rahmen der Gesetze, der Satzung, der Beschlüsse der Parteiorgane, ihres Auftrags und ihres Etats frei und verantworten das Ergebnis.</p>
<p>(3) Der Vorstand beschliesst den zur Erfüllung der Aufgabe erforderlichen Etat. Zweckgebundene Spenden an eine Servicegruppe erhöhen den Etat.</p>
<p>(4) Die Mitglieder oder Leiter einer Servicegruppe können die Aufgabe in verschiedene Bereiche aufteilen und teilen eine solche Aufteilung oder Änderungen daran dem Vorstand mit.</p>
<p>(5) Größere Servicegruppen können sich in Teams gliedern, die ihrerseits einen Teamleiter haben können.</p>
<p>§ 10 Beauftragung von Servicegruppen</p>
<p>(1) Leiter und Mitarbeiter von Servicegruppen werden grundsätzlich öffentlich ausgeschrieben.</p>
<p>(2) Der Vorstand hat die Möglichkeit, Leiter und Mitarbeiter von Servicegruppen kommissarisch zu ernennen, um die Erledigung einer Aufgabe sicherzustellen, bis die Beauftragungen regulär besetzt werden können.</p>
<p>§ 11 Weiterbeauftragungen</p>
<p>(1) Beauftragte, die als Leiter einer Service-Gruppe beauftragt wurden, können für einzelne Aufgaben weitere Beauftragte benennen. In der Wahl der Weiterbeauftragten sind die Leiter von Service-Gruppen frei und verantworten das Ergebnis. Dem Vorstand sind Weiterbeauftragungen mitzuteilen.</p>
<p>(2) Der Vorstand kann die Weiterbeauftragung versagen, wenn erhebliche Zweifel an der Zuverlässigkeit der Person bestehen.</p>
<p>(3)Den Teamleitern kann für ihr Team die Möglichkeit zur Weiterbeauftragung eingeräumt werden. Dem Vorstand sind solche Entscheidungen mitzuteilen.</p>
<p>(4) Weiterbeauftragungen sollen öffentlich ausgeschrieben werden.</p>
<p>§ 12 Neutralität</p>
<p>Servicegruppen agieren als Beauftragte der Gesamtpartei und verhalten sich bei Erfüllung ihrer Aufgabe neutral gegenüber innerparteilichen Strömungen.</p>
<p><strong>IV Assistenten</strong></p>
<p>§ 13 Beauftragung von Assistenten</p>
<p>(1) Der Vorstand oder einzelne Vorstandsmitglieder können Assistenten beauftragen und verantworten deren Tätigkeit. Assistenten müssen nicht öffentlich ausgeschrieben werden.</p>
<p>(2) Die Beauftragung von Assistenten ist öffentlich bekannt zu geben. Personen, die regelmäßig dem Vorstand oder einem einzelnen Vorstandsmitglied zuarbeiten, sind als Assistent zu beauftragen, sofern sie nicht bereits anderweitig beauftragt sind.</p>
<p><strong>IV Internationale Koordinatoren und Attachés</strong></p>
<p>§ 14 Internationale Koordinatoren</p>
<p>Internationale Koordinatoren halten den Kontakt zu PPI und PPEU. Sie informieren sich über die Entwicklungen in diesen Gruppierungen und den angeschlossenen Piratenparteien. Dabei werden sie von den Attachés unterstützt. Die internationalen Koordinatoren berichten auf Anfrage dem Vorstand. Bei bedeutsamen Entwicklungen in PPI und PPEU unterrichten sie aus eigener Initiative dem Vorstand.<br>
Internationale Koordinatoren werden nur vom Bundesverband beauftragt.</p>
<p>§ 15 Attachés</p>
<p>(1) Attachés halten Kontakt zu Piratenparteien in anderen Ländern. Sie informieren sich über die innerparteilichen und außerparteilichen Entwicklungen in diesem Land und berichten den internationalen Koordinatoren und dem Bundesvorstand während der PolGf-Sitzungen.</p>
<p>(2) Attachés werden auf Vorschlag der internationalen Koordinatoren vom Bundesvorstand benannt.</p>
<p>(3) Attachés stimmen sich bei ihrer Tätigkeit mit den internationalen Beauftragten ab.</p>
<p><strong>VI Übergangsbestimmungen</strong></p>
<p>§ 16 Inkrafttreten</p>
<p>Diese GO tritt mit dem Zeitpunkt ihres Beschlusses inkraft. Frühere Beauftragungen gelten unverändert fort.</p>
Bundesvorstand 17 - Beschluss #217900 (Angenommen): Ausschreibung BPT 24.1https://redmine.piratenpartei.de/issues/2179002023-12-07T19:53:22ZStephan Franzelius
<a name="Ausschreibung-BPT-241"></a>
<h1 >Ausschreibung BPT 24.1<a href="#Ausschreibung-BPT-241" class="wiki-anchor">¶</a></h1>
<p><strong>Wir suchen eine Halle für den Bundesparteitag 24.1 für Programm und Vorstandswahl (nur 2. stlv. GenSek)</strong></p>
<p>Der Bundesvorstand schreibt hiermit die Ausrichtung / Halle für den Bundesparteitag 24.1 aus</p>
<p>Der Bundesparteitag 2024.1 soll 2 Tage im März oder April stattfinden. Mögliche Termine wären: 23./24.03.24, 30./31.03., 06./07.04., 13./14.04. oder 20./21.04.24.</p>
<p>Vorstellbar wäre eine Durchführung in einem der Landtagswahl/Kommunalwahl führenden Landesverbände.</p>
<p>Spätestmöglicher Beginn am Veranstaltungstag: 10.00 Uhr. Der Aufbau muss vorher stattfinden, am Freitag! Da der Abbau am Sonntag üblicherweise nicht vor 19 Uhr beginnen kann, sollte die Halle für den Abbau am gesamten Sonntag eventuell auch noch Montag zur Verfügung stehen.</p>
<p>Als Hilfe für die Organisation und bei Fragen könnt ihr euch auch gerne an den Bundesvorstand wenden. Hierzu einfach eine Mail an <a href="mailto:vorstand@piratenpartei.de">vorstand@piratenpartei.de</a>.</p>
<p><strong>Ausschreibungsdauer</strong></p>
<p>Vorläufiger Bewerbungsschluss ist der <strong>12. Januar 2024 23:59 Uhr</strong>. Es werden ausschließlich Einreichungen per E-Mail an die Adresse <a href="mailto:vorstand@piratenpartei.de">vorstand@piratenpartei.de</a> berücksichtigt.</p>
<p>Der Bundesvorstand behält sich vor, die Ausschreibung bereits vorzeitig zu beenden, solltet ihr also an einer Bewerbung arbeiten, sagt hier bitte frühzeitig Bescheid.</p>
<p><strong>Anfahrt</strong></p>
<ul>
<li>Direkte Bahnverbindung (ohne mehrfaches Umsteigen) von den nächsten größeren Städten. </li>
<li>Vom Bahnhof per öffentlichem Personennahverkehr (ÖPNV) oder via kurzem Fußweg erreichbar. </li>
<li>Parkmöglichkeiten vor Ort. </li>
<li>(Ebenfalls möglich sind etwas abgelegenere Hallen, wenn ein Shuttle-Service oder eine gute ÖPNV-Verbindung zu einem direkt erreichbaren Bahnhof bestehen)</li>
</ul>
<p><strong>Raum/Tagungsraum</strong></p>
<ul>
<li>Ca. 200 Piraten in parlamentarischer oder Bankett- Bestuhlung mit Tischen. Bitte mit Angabe der Raumgrößen (in m²) und der Raumaufteilung (Bestuhlungsplan, Hallenplan o.Ä.)</li>
<li>Behindertengerecht (barrierefreie Zugänge, behindertengerechte Sanitäranlagen)</li>
<li>Bühne und Rednerpult</li>
<li>Weitere Nebenräume (mindestens 2, je 30m²)</li>
</ul>
<p><strong>Verpflegung</strong></p>
<ul>
<li>Zugriff auf eine Küche/Catering</li>
<li>Hierbei ist ein Konzept zur Versorgung vorzulegen (selbstorganisiertes Mindestangebot oder Möglichkeiten in der Nähe zur Selbstverpflegung oder entsprechend großes Lieferdienstangebot)</li>
</ul>
<p><strong>Technik</strong></p>
<ul>
<li>Beamer (hell genug – zur Organisation ggf. die letzten Veranstalter der BPTs anfragen) ggf. aber auch PIRATEN-Beamer</li>
<li>Leinwand in ausreichender Größe</li>
<li>3 Mikros auf der Bühne (VL, WL, Redner)</li>
<li>3 Raummikros (Pro/Con/Frage)</li>
<li>Idealerweise Monitor-Ausgang am Mischpult für Audiostreaming</li>
<li>Internetzugang für Veranstaltung (Videostreaming, Protokoll, Orga min. 500 Mbit/s)</li>
<li>Angemessene Anzahl Steckdosen im Raum (2x 32A CEE-Dosen)</li>
<li>Gegebenenfalls Kosten für Stromversorgung aufführen</li>
<li>Internetzugang für die Versammlungsteilnehmer</li>
<li>Anbindung für Tools zur Berücksichtigung der Inklusion / Barrierefreiheit (hier insbesondere Hör- & Sehbehinderung)</li>
<li>Budget</li>
</ul>
<p>Wichtig: Alle Preise inkl. MWst angeben! Alle Preise müssen verbindlich sein – d.h. wir brauchen eine Zusage, dass keine weitere Kosten anfallen, keine Nebenkosten entstehen, etc <br>
(bsp. nachträgliche Auflagen zur Stellung eines Handwerkers, Müllentsorgung usw.). <br>
Das zur Verfügung stehende Budget für den Bundesparteitag beträgt 6.000 €. <br>
Der Betrag umfasst dann folgende Posten:</p>
<ul>
<li>Hallenmiete (einschließlich eventueller HausmeisterInnen- oder Nebenkosten)</li>
<li>Technik (Ton, Beamer, Leinwand, Stromkabel und Steckerleisten, …)</li>
<li>Reinigungskosten für die Halle</li>
<li>Auf- und Abbaukosten</li>
<li>Kosten für die Netzanbindung, etc.</li>
</ul>
<p>Die Orga vor Ort muss zwei Personen benennen, die dem Bundesvorstand und den Bundesbeauftragten als Ansprechpartner zur Verfügung stehen. <br>
Hierzu sind zwingend die Kontaktmöglichkeiten wie Mail und Telefon mit anzugeben.</p>
Bundesvorstand 17 - Beschluss #217899 (Angenommen): Ausschreibung BPT 24.2https://redmine.piratenpartei.de/issues/2178992023-12-07T19:52:43ZStephan Franzelius
<a name="Ausschreibung-BPT-242"></a>
<h1 >Ausschreibung BPT 24.2<a href="#Ausschreibung-BPT-242" class="wiki-anchor">¶</a></h1>
<p><strong>Wir suchen eine Halle für den Bundesparteitag 24.2 für Vorstandswahlen und BTW-Programm</strong></p>
<p>Der Bundesvorstand schreibt hiermit die Ausrichtung / Halle für den Bundesparteitag 24.2 aus</p>
<p>Der Bundesparteitag 2024.2 soll 2 Tage im September stattfinden. Mögliche Termine wären: 14./15.09.24, 21./22.09. oder 28./29.09.24.</p>
<p>Vorstellbar wäre eine Durchführung in einem der Landtagswahl/Kommunalwahl führenden Landesverbände.</p>
<p>Spätestmöglicher Beginn am Veranstaltungstag: 10.00 Uhr. Der Aufbau muss vorher stattfinden, am Freitag! Da der Abbau am Sonntag üblicherweise nicht vor 19 Uhr beginnen kann, sollte die Halle für den Abbau am gesamten Sonntag eventuell auch noch Montag zur Verfügung stehen.</p>
<p>Als Hilfe für die Organisation und bei Fragen könnt ihr euch auch gerne an den Bundesvorstand wenden. Hierzu einfach eine Mail an <a href="mailto:vorstand@piratenpartei.de">vorstand@piratenpartei.de</a>.</p>
<p><strong>Ausschreibungsdauer</strong></p>
<p>Vorläufiger Bewerbungsschluss ist der <strong>30. Mai 2024 23:59 Uhr</strong>. Es werden ausschließlich Einreichungen per E-Mail an die Adresse <a href="mailto:vorstand@piratenpartei.de">vorstand@piratenpartei.de</a> berücksichtigt.</p>
<p>Der Bundesvorstand behält sich vor, die Ausschreibung bereits vorzeitig zu beenden, solltet ihr also an einer Bewerbung arbeiten, sagt hier bitte frühzeitig Bescheid.</p>
<p><strong>Anfahrt</strong></p>
<ul>
<li>Direkte Bahnverbindung (ohne mehrfaches Umsteigen) von den nächsten größeren Städten. </li>
<li>Vom Bahnhof per öffentlichem Personennahverkehr (ÖPNV) oder via kurzem Fußweg erreichbar. </li>
<li>Parkmöglichkeiten vor Ort. </li>
<li>(Ebenfalls möglich sind etwas abgelegenere Hallen, wenn ein Shuttle-Service oder eine gute ÖPNV-Verbindung zu einem direkt erreichbaren Bahnhof bestehen)</li>
</ul>
<p><strong>Raum/Tagungsraum</strong></p>
<ul>
<li>Ca. 200 Piraten in parlamentarischer oder Bankett- Bestuhlung mit Tischen. Bitte mit Angabe der Raumgrößen (in m²)
und der Raumaufteilung (Bestuhlungsplan, Hallenplan o.Ä.)</li>
<li>Behindertengerecht (barrierefreie Zugänge, behindertengerechte Sanitäranlagen)</li>
<li>Bühne und Rednerpult</li>
<li>Weitere Nebenräume (mindestens 2, je 30m²)</li>
</ul>
<p><strong>Verpflegung</strong></p>
<ul>
<li>Zugriff auf eine Küche/Catering</li>
<li>Hierbei ist ein Konzept zur Versorgung vorzulegen (selbstorganisiertes Mindestangebot oder Möglichkeiten in der Nähe zur Selbstverpflegung oder entsprechend großes Lieferdienstangebot)</li>
</ul>
<p><strong>Technik</strong></p>
<ul>
<li>Beamer (hell genug – zur Organisation ggf. die letzten Veranstalter der BPTs anfragen) ggf. aber auch PIRATEN-Beamer</li>
<li>Leinwand in ausreichender Größe</li>
<li>3 Mikros auf der Bühne (VL, WL, Redner)</li>
<li>3 Raummikros (Pro/Con/Frage)</li>
<li>Idealerweise Monitor-Ausgang am Mischpult für Audiostreaming</li>
<li>Internetzugang für Veranstaltung (Videostreaming, Protokoll, Orga min. 500 Mbit/s)</li>
<li>Angemessene Anzahl Steckdosen im Raum (2x 32A CEE-Dosen)</li>
<li>Gegebenenfalls Kosten für Stromversorgung aufführen</li>
<li>Internetzugang für die Versammlungsteilnehmer</li>
<li>Anbindung für Tools zur Berücksichtigung der Inklusion / Barrierefreiheit (hier insbesondere Hör- & Sehbehinderung)</li>
<li>Budget</li>
</ul>
<p>Wichtig: Alle Preise inkl. MWst angeben! Alle Preise müssen verbindlich sein – d.h. wir brauchen eine Zusage, dass keine weitere Kosten anfallen, keine Nebenkosten entstehen, etc <br>
(bsp. nachträgliche Auflagen zur Stellung eines Handwerkers, Müllentsorgung usw.). <br>
Das zur Verfügung stehende Budget für den Bundesparteitag beträgt 6.000 €. <br>
Der Betrag umfasst dann folgende Posten:</p>
<ul>
<li>Hallenmiete (einschließlich eventueller HausmeisterInnen- oder Nebenkosten)</li>
<li>Technik (Ton, Beamer, Leinwand, Stromkabel und Steckerleisten, …)</li>
<li>Reinigungskosten für die Halle</li>
<li>Auf- und Abbaukosten</li>
<li>Kosten für die Netzanbindung, etc.</li>
</ul>
<p>Die Orga vor Ort muss zwei Personen benennen, die dem Bundesvorstand und den Bundesbeauftragten als Ansprechpartner zur Verfügung stehen. <br>
Hierzu sind zwingend die Kontaktmöglichkeiten wie Mail und Telefon mit anzugeben.</p>
Bundesvorstand 17 - Beschluss #217891 (Angenommen): Antrag: Verwendung zweckgebundener Spende für...https://redmine.piratenpartei.de/issues/2178912023-12-07T17:11:19ZWolf Vincent Lübcke (Admin)
<p>Hallo,</p>
<p>ich bitte den Bundesvorstand zu Beschließen:</p>
<p>Eine am 05.12.2023 eingegangene Spende über 3.000€ mit der Zweckbindung</p>
<p>"Spende fuer Personalkosten Bundesverband"</p>
<p>Wird verwendet, um den Mitarbeitern zu gleichen Teilen eine weitere<br>
Steuer- und Abgabenbefreite Zahlung für Inflationsausgleich nach § 3<br>
Nummer 11c Einkommensteuergesetz zukommen zu lassen.</p>
<p>Begründung: In der aktuellen finanziellen Situation des Bundesverbandes<br>
wird es vermutlich nicht möglich sein, den Mitarbeitern eine<br>
Gehaltserhöhung zu gewähren, die die hohe Inflation ausgleicht. Dennoch<br>
müssen sie mit erhöhten Lebenshaltungskosten zurechtkommen. Dafür hat<br>
der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, jedem Mitarbeiter eine<br>
Leistung zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise Leistungen<br>
bis zu einem Betrag von 3.000€ Steuer- und Abgabenfrei zukommen zu<br>
lassen, wobei dies befristet bis zum 31.12.2024 ist. </p>
<p>Der Bundesverband hat bisher nach Beschluss<br>
<a href="https://redmine.piratenpartei.de/issues/186006">https://redmine.piratenpartei.de/issues/186006</a> jedem Mitarbeiter hierzu<br>
1000€ ausbezahlt, es können also bis Ende nächsten Jahres noch bis zu<br>
2000€ pro Mitarbeiter folgen.</p>
<p>Die Verwendung der eingegangenen zweckgebundenen Spende ermöglicht eine<br>
weitere Auszahlung, ohne andere Budgets hierfür zu belasten.</p>
<p>Wenn es klappen würde wäre es natürlich schön, wenn diese Zahlung<br>
bereits auf der Dezemberabrechnung der Mitglieder erscheint, damit die<br>
Abbuchungen zum Jahreswechsel, die jeder bei sich kennt, kein zu großes<br>
Loch in die Taschen der Mitarbeiter reißt. Da ihr euch aber erst noch<br>
finden müsst wäre es natürlich auch verständlich, wenn ein Beschluss<br>
erst im Januar erfolgt.</p>
<p>Viele Grüße</p>
<p>Lothar Krauß<br>
Mitgliedsnummer 1038</p>
Vorstand 13 - Beschluss #52425 (Offen): Benennung eines Attachés für Canada und U.S.A.https://redmine.piratenpartei.de/issues/524252019-07-25T20:37:21ZGabriele Biwanke-Wenzelgabriele.biwanke-wenzel@piratenpartei.de
<p>Sehr geehrter Bundesvorstand,</p>
<p>im Namen der internationalen Koordination schlagen wir gemäß § 15 (2)<br>
der Beauftragtengeschäftsordnung folgende Person zur Benennung durch den<br>
Bundesvorstand als Attaché für</p>
<p>die Vereinigten Staaten von Amerika (United States of America)<br>
und Kanada (Canada)</p>
<p>vor:</p>
<ul>
<li>Bailey Lamon <a href="mailto:bailey.lamon@pp-international.net">bailey.lamon@pp-international.net</a></li>
</ul>
<p>Sollten Fragen gegeben sein, stehen wir gerne für deren Beantwortung zur<br>
Verfügung.</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen</p>
<a name="Thomas-Gaul-und-Gregory-Engels"></a>
<h2 >Thomas Gaul und Gregory Engels<a href="#Thomas-Gaul-und-Gregory-Engels" class="wiki-anchor">¶</a></h2>
<p>internationaler Koordinator - international Coordinator Piratenpartei<br>
Deutschland - Pirate Party of Germany</p>
<p>-- <br>
Thomas Gaul</p>
<p>Internationaler Koordinator - Piratenpartei Deutschland<br>
Schatzmeister - Stadtverband PIRATEN Potsdam<br>
Vice-General Secretary - Pirate Parties International<br>
Tel. 01 52 / 33 92 27 26</p>
Vorstand 12 - Beschluss #45464 (Offen): Antrag an den Bundesvorstand bzgl Weiterverwendung des Bu...https://redmine.piratenpartei.de/issues/454642018-11-15T15:45:14ZGabriele Biwanke-Wenzelgabriele.biwanke-wenzel@piratenpartei.de
<p>I) ich hatte schon mal bezueglich Weiterverwendung des Bundesbediensteten Maaßen am 23 September gemailt bisher leider unbeantwortet</p>
<p>Hallo Herr Bamesberger, die bisher unbeantwortete Mail hat mich (vermutlich aufgrund des Tippfehlers in der Mailadresse) nicht erreicht<br>
--------> ich hatte das glaube ich, an <a href="mailto:presse@piratenpartei.de">presse@piratenpartei.de</a> versendet</p>
<p>II) Antrag bzw Beschlussvorschlag an den Bundesvorstand </p>
<p>" Was spraeche eigentlich objektiv dagegen, wenn man den Bundesbediensteten Dr Maaßen<br>
zum Bundesbeauftragten bzw Ombudsmann fuer die Bewilligung und Auszahlung des Baukindergeldes machen wuerde ?"</p>
<p>III) Begruendung</p>
<p>a) Verbesserung beim Baukindergeld</p>
<p>Mir scheint, dass beim Baukindergeld vieles im argen liegt. Zum Beispiel ist irgendwann im September, an dem Tag, an dem man erstmalig ich denke Bewilligungsantraege<br>
online stellen konnte der Server der zustaendigen Dienststelle zusammengebrochen. Das Baukindergeld ist ja unter Extremismusgesichtspunkten eher unwesentlich.</p>
<p>b) hohe Kosten bei einer einstweiligen Versetzung in den Ruhestand, nur unwesentlich hoehere bei Uebertragung einer neuen Aufgabe</p>
<p>Man haette eine schoene Aufgabe fuer den obigen Bediensteten bei der er sich sinnvoll einbringen kann und es wuerden auch die Kosten einer einstweiligen Versetzung in den Ruhestand vermieden<br>
werden. Der Bundesbedienstete Dr Maaßen ist ja noch nicht so alt, wenn man durchrechnet, was da bis zur Pensionierungsaltersgrenze zusammenkommt, ist man nicht weit weg von einer Million.</p>
<p>Bei extrem hoher Unwuerdigkeit innerhalb bzw auch nach der Dienstzeit waere sogar eine Aberkennung der Ruhestandsbezuege denkbar. Im Grunde genommen geht es ja bei meinem<br>
Vorschlag ja auch gar nicht um die Pensionsansprueche nach Vollendung des 65 Lebensjahres bzw der Versetzung in den Altersruhestand, sondern um die Zeit bis zu seiner Versetzung<br>
in den Ruhestand. Maaßen ist laut wiki am 24 Nov 1962 geboren worden, die Altersgrenze fuer die Pensionierung wuerde er demnach erst in 2027 erreichen. Im Moment haben wir das <br>
Jahr 2018. Nach den in der Oeffentlichkeit bekannt gewordenen Entscheidungen ihn betreffend wuerde er also vorlaeufig in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden. Auch hier<br>
wuerde er Bezueg erhalten und meines Wissens 75 % aus der Besoldungsgruppe B 9 ( im Moment waeren das 11577,13 Euro monatlich : daraus 75 % das waeren etwas ueber 8800 Euro )<br>
vermutlich auch mit einem 13. Monatsgehalt; demnach waeren wir locker ueber 100.000 Euro im Jahr. Falls er nicht nochmal dienstlich herangezogen werden sollte, wuerde er bis 2027<br>
dergestaltig alimentiert werden; Gegenleistungen bzw dienstliche Taetigkeiten wuerden von ihm in dieser Zeit ( also bis 2027 ) nicht verlangt werden; er koennte quasi den ganzen Tag<br>
"spazierengehen". Wenn er stattdessen mit der Taetigkeit zum Beispiel eines Bundesbeauftragten fuer die Bewilligung und Auszahlung des Baukindergeldes betraut werden wuerde, dann<br>
muesste der Staat zwar nochmal monatlich etwa 2500 Euro "drauflegen"; man koennte von ihm aber andererseits verlangen, sogar in Vollzeit diese Aufgabe wahrzunehmen. Ich<br>
persoenlich bin der Meinung, dass das "Geschaeft" dass der Staat mit der von mir vorgeschlagenen Alternative machen wuerde, sicher besser ist als die erstgenannte Alternative<br>
"spazierengehen"; und dass beim Baukindergeldes einiges im argen liegt, bzw es gar nicht so schlecht waere, wenn es in dieser Sache einen "Ombus-mann" gaebe, darauf habe ich ja<br>
schon in meinen vorangegangen emails hingewiesen. </p>
<p>Vielleicht kann ja der Bundesvorstand einen entsprechenden Beschluss moeglichst umgehend fassen ( das Thema ist ja im Moment aktuell )<br>
wenn wir Glueck haben, greift die dpa den Beschluss und er ist dann im Newsticker und es wird dann viel daruber berichtet werden.</p>
<p>vielleicht kann man ja dem Bundesbediensteten Dr. Maaßen eine Nebentaetigkeitsgenehmigung dahingehend erteilen, dass es ihm ausserhalb seiner Dienstzeit<br>
erlaubt wird, an der Erweiterung und Wartung der Modelleisenbahnanlage des Herrn Bundesinnenministers mitzuwirken bzw mitzuarbeiten. Es kann ja durchaus<br>
sein, dass zum Beispiel an dem einen oder anderen Waggon etwas gemacht werden muss ( z B nachtraeglicher Einbau der Waggon- Beleuchtung ) und um zu<br>
vermeiden, dass der Bundesbedienstete Dr Maaßen quasi "schwarz arbeitet" erscheint es sinnvoll, ihm eine Nebentaetigkeitsgenehmigung fuer die eben<br>
beschriebene Taetigkeit zu erteilen</p>
<p>In der Hoffnung, dass der Bundesvorstand entsprechend Beschluss fasst und wir den Beschluss dann in die Medien bekomme verbleibe ich</p>
<p>Gabelmann : Sicherlich ist ihr Vorschlag sehr charmant, allerdings ist es weder an den Piraten noch an mir persönlich, hierzu einen Vorschlag zu unterbreiten, da Herr Maaßen Untergebener des Bundesinnenministers ist</p>
<p>Bammesberger : --------> im Rahmen des politischen Prozesses koennen ja politische Parteien Vorschlaege machen, der Fall hat ja mittlerweile nicht mehr nur eine dienstrechtliche bzw disziplinarrechtliche sondern auch schon eine politische Dimension und vor diesem Hintergrund bin ich der Meinung, steht es der Oeffentlichkeit insgesamt frei, konstruktive Verbesserungsvorschlaege zu machen ( das Problem ist ja auch - und das ist ja auch ein Grund fuer die schlechten Wahlergebnisse, die die Pirtanpartei in derletzten Zeit hatte, dass man in der Oeffentlichkeit zu wenig von ihr hoert. Wenn man einmal eine Nachricht in den Nachrichtentickern drin ist, dann wird daraus ja mindestens eine Meldung</p>
<p>Gabelmann : Dieser hat aber nun nach neuesten Erkenntnissen einen halbwegs zufriedenstellenden Vorschlag unterbreitet.</p>
<p>Bammesberger -------> ich weiss von Versetzung in den einstweiligen Ruhestand : das bedeutet, dass der Mann bis zu seiner Pensionierung Spaziergaenger auf Kosten des Staates sein wird, mit etwa 75 % seiner letzten Dienstbezuege, er war zuletzt besoldet nach B 9. Da kommt ganz schoen was zusammen</p>
<p>Bammesberger -------> Was sprache dagegen, meinen Vorschlag dem Bundesvorstand zu unterbreiten : Wenn zum Beispiel ein Ort oder Kreisverband einen solchen Beschluss fasst, kommt dieser<br>
nicht unbedingt in die Nachrichtenticker. Wenn das ein Bundesvorstand macht, sicherlich eher.</p>
Vorstand 11 - Beschluss #31864 (Offen): Erklärung zu Teilnahme des 1V an Sozialismustagenhttps://redmine.piratenpartei.de/issues/318642017-04-20T18:21:22ZCarsten Sawoschcarsten.sawosch@piratenpartei.de
<p>Übernommen aus dem OTRS</p>
<a name="httpssupportpiratenparteideotrsindexplActionAgentTicketZoomTicketID360625"></a>
<h2 ><a href="https://support.piratenpartei.de/otrs/index.pl?Action=AgentTicketZoom;TicketID=360625">https://support.piratenpartei.de/otrs/index.pl?Action=AgentTicketZoom;TicketID=360625</a><a href="#httpssupportpiratenparteideotrsindexplActionAgentTicketZoomTicketID360625" class="wiki-anchor">¶</a></h2>
<p>Der 1.Vorsitzende hat laut der Website sozialismustage.de am Samstag, 15.4. im Rahmen der Sozialismustage an einer Debatte zum Thema "Is THE LEFT still right? Gibt es Alternativen zur Linken?" teilgenommen. (<a href="http://sozialismustage.de/">http://sozialismustage.de/</a>)</p>
<p>In Anbetracht der Tatsache, dass die Sozialismustage von der Sozialistischen Alternative (SAV) veranstaltet werden, die sich selbst als revolutionäre, sozialistische Organisation in der Tradition von Marx, Engels, Lenin, Trotzki, Luxemburg und Liebknecht sieht (siehe: <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Sozialistische_Alternative_(SAV)">https://de.wikipedia.org/wiki/Sozialistische_Alternative_(SAV)</a>), sind an dieser Stelle ausführliche Erklärungen bezüglich des Grundes der Anwesenheit und der Arbeit des Vorsitzenden notwendig.</p>
<p>Ich beantrage auch hier, dass der Bundesvorstand im Rahmen der nächsten Bundesvorstandssitzung eine kurze Erklärung abgibt, Fragen zulässt und der innerparteilichen Diskussion des Ereignisses innerhalb der kommenden 10 Tage einen entsprechenden Rahmen gibt.</p>
Vorstand 10 - Beschluss #24327 (Offen): Zugang der BundesPR zu allen Social Media-Kanälen der Bun...https://redmine.piratenpartei.de/issues/243272016-03-09T11:25:12ZGabriele Biwanke-Wenzelgabriele.biwanke-wenzel@piratenpartei.de
<p>Antragstext: Der Bundesvorstand der Piratenpartei Deutschland möge beschliessen, dass der für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Gesamtpartei zuständigen BundesPR alle Passworte für die Social Media-Accounts der Bundespartei genannt werden, allen voran jene von Facebook und Google+, damit die BundesPR ihrer Aufgabe vollumfänglich und leistungsgerecht nachkommen kann.<br>
Begründung: Die BundesPR hat den Social Media-Bereich der Gesamtpartei personell konsolidiert und ist längst bereit für eine Rundum-Betreuung, auch bei Großveranstaltungen wie der PIRATEN-Sicherheitskonferenz oder bei Bundesparteitagen. Dennoch zeigen die Redaktionskonferenzen jede Woche, dass es an einer kritischen Stelle immer wieder hakt: der unzureichenden Administrationsmöglichkeit. Das Kernteam der BundesPR beantragt daher nach mehrmaligem mündlichen Bitten im Verlauf des vergangenen viertel Jahres hiermit beim Bundesvorstand förmlich, dass dem Kernteam die Admin-Passworte für alle Social Media-Accounts der Piratenpartei Deutschland, insbesondere jene von Facebook und Google+, <em>bis zum 16. März 2016, 16 Uhr,</em> mitgeteilt werden. Alle Online-Plattformen müssen (wieder) von real Beauftragten/Verantwortlichen administriert und betreut werden. Von aus ihrer Verantwortung entlassenen Menschen wird üblicherweise eine Übergabe und gegebenenfalls eine Einweisung erwartet. Dies hat bis dato leider teils nicht stattgefunden. Entsprechend bittet die BundesPR nun darum, dass die Hängepartie beendet wird und den heute Zuständigen der BundesPR alle Accounts vollumfänglich zugänglich gemacht werden, namentlich Olaf Konstantin Krueger, Harry Hensler und Jürgen Asbeck. Gültige Datenschutzbelehrungen liegen von ihnen vor. Der in den zurückliegenden Monaten stetig und belegbar steigende Widerhall in den publizistischen Massenmedien sowie die inhaltliche Konsolidierung der parteiinternen Online-Inhalte durch die strategisch ausgerichtete, kontinuierliche Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der BundesPR muss mit Blick auf die zwingend erforderlichen Wahlkampfvorbereitungen der Gesamtpartei ganzheitlich unterstützt werden, indem die letzte Handbremse im Social Media-Bereich gelöst wird.</p>
Vorstand 10 - Beschluss #17637 (Offen): Antrag auf read-only Zugang zu Sage für DSBhttps://redmine.piratenpartei.de/issues/176372015-09-10T09:45:40ZJan Schaperjan.schaper@piratenpartei.de
<p>Sehr geehrter Bundesvorstand,</p>
<p>hiermit beantrage ich einen read-only Zugang zum SAGE Fin und CRM.</p>
<p>Außerdem bitte ich darum, mir eine vollständige Liste aller Zugriffsberechtigten zum SAGE<br>
mit vollständigen Namen (hilfreich wäre auch das evtl. bekanntere Wiki-Pseudonym) nebst<br>
Berechtigungsklasse und Grund der Berechtigung zuzusenden.</p>
<p>Ferner beantrage ich zum wiederholten Maße den Zugang zur Verwaltungsliste. Direkte<br>
Versuche über den Mailman blieben bisher unbearbeitet.</p>
<p>Ohne die Erfüllung der vorgenannten Bitten kann ich meine Aufgaben als<br>
Datenschutzbeauftragter nicht erfüllen.</p>
Vorstand 10 - Beschluss #16594 (Offen): Bilder vom BPT / 2. Zugriff & Rechte an BPT-Bilder der mi...https://redmine.piratenpartei.de/issues/165942015-07-30T12:28:07ZGabriele Biwanke-Wenzelgabriele.biwanke-wenzel@piratenpartei.de
<p>Teil 2/3:</p>
<p>Hallo lieber Vorstand,</p>
<p>Ich hab aus aktuellen Anlass folgende Anträge.</p>
<p>--1. Flickr-Account Piratenpartei</p>
<p>Der offizielle Flickr-Account der Piratenpartei<br>
<a href="https://www.flickr.com/photos/piratenpartei">https://www.flickr.com/photos/piratenpartei</a><br>
ist seit der EU Wahl noch immer brachliegend.</p>
<p>Der Bundesvorstand beschließt, dass dieser Account<br>
umgehend wieder in den Zugriff eines aktiven<br>
Piraten oder einer SG kommt und er zur Vermeidung von<br>
zukünftigen Zugriffsroblemen (vgl. auch hierzu<br>
Beschluss des 9. BuVo:<br>
<a href="http://verwaltung.piratenpartei.de/issues/9278">http://verwaltung.piratenpartei.de/issues/9278</a><br>
) nur einen geeigneten Piratenpartei-Mailaccount nutzen soll.<br>
Der BuVo beauftragt hierzu gemäß neuer GO einen Vorstand<br>
die notwendigen Schritte einzuleiten.--</p>
<ol>
<li>Zugriff & Rechte an BPT-Bilder der mit RK begünstigten Fotografen</li>
</ol>
<p>Gemäß Beschluss <a href="http://verwaltung.piratenpartei.de/issues/16271#">http://verwaltung.piratenpartei.de/issues/16271#</a><br>
wurden Fotografen durch den Bund bezahlt mit den Auftrag<br>
entsprechende Bilder zu machen.<br>
Der Bundesvorstand möge dafür sorgen, daß<br>
a) die gemachten Bilder von den hierfür beschäftigten<br>
Fotografen, die vom Bundesverband mit RK begünstigt wurden,<br>
über die CC-BY-SA (4.0) Lizenz verbreitet werden<br>
und<br>
b) sobald es möglich ist, auf dem offiziellen<br>
Flickr-Account bereitgestellt werden oder mindestens im<br>
SG Foto Pool aufgenommen werden.<br>
<a href="https://www.flickr.com/groups/2713603@N21/pool/">https://www.flickr.com/groups/2713603@N21/pool/</a></p>
<p>-3. Einheitliche Fotoserie<br>
Sofern auf dem BPT versäumt wurde eine einheitliche Bildserie<br>
des Bundesvorstands zu erstellen (=gleiche Hintergründe und<br>
Stil) möge der Bundesvorstand dies bei nächst möglicher<br>
Gelegenheit nachholen lassen. Bspw. bei einer Klausur.<br>
Diese Bilder sind ebenfalls unter CC-BY-SA über geeignete<br>
Plattformen (insbes. dem Flickr Account oder dem Flickr Bild<br>
Pool) bereit zu stellen.-</p>
<p>Begründung:<br>
Hintergrund ist, daß leider von dem dafür verantwortlichen Team<br>
offenbar einige Dinge "vergessen" wurden.<br>
So liegen bislang keinerlei offiziellen Fotos vor,<br>
die alle BuVos in einer gleichartigen Bildserie zeigen.<br>
Die Ablage der Bilder ist tzudem völlig unklar bzw. wurde nicht<br>
hinreichend kommuniziert.</p>
<p>Dadurch hab ich gerade Probleme die neuen Personenvistenkarten für<br>
den Bundesvorstand wie gestern kurzfristig verabredet angemessen zu<br>
erstellen.</p>
<p>Ciao,<br>
Wolfgang</p>