Redmine - Piratenpartei Deutschland: Ticketshttps://redmine.piratenpartei.de/https://redmine.piratenpartei.de/themes/piraten/favicon/favicon.ico?17055724842024-03-28T18:28:40ZRedmine - Piratenpartei Deutschland
Redmine Bundesvorstand 17 - Beschluss #228207 (Offen): Wahlplakate A0https://redmine.piratenpartei.de/issues/2282072024-03-28T18:28:40ZStephan Franzelius
<p>Der Bundesvorstand möge beschließen, 500 Plakate der 3 Spitzenkandidaten in Größe A0 für Gebiete in denen kein A1 gehängt werden darf für 3.185,41Euro aus dem Wahlkampfbudget zu bestellen. Auch hier greift die 60/40 Regelung der anderen Bestellungen/Anträge.</p>
Bundesvorstand 17 - Beschluss #228206 (Offen): Bauzaunbanner - Designhttps://redmine.piratenpartei.de/issues/2282062024-03-28T18:25:48ZStephan Franzelius
<p>Der Bundesvorstand möge beschließen, für die Bauzaun Plakate die der Bund fördert, wird folgendes einheitliches design festgelegt: </p>
<ul>
<li>orangener Rahmen</li>
<li>weisser Hintergrund</li>
<li>#freiheit #würde #teilhabe</li>
<li>einem QR Code ( QR1.piratenpartei.de)</li>
<li>visdp Piratenpartei Deutschland Pflugstraße 9a 10115 Berlin</li>
</ul>
<p>Begründung: da Bauzaunbanner im Vergleich zu Hohlkammer Plakaten eine hohe Nutzungsdauer, aber auch hohe Kosten haben, sollte hier auf ein möglichst zeitloses Design geachtet werden. Im nächsten Jahr folgt bereits die Bundestagswahl und auch dieses Jahr erfolgen noch weitere Landtagswahlen in denen die Banner eingesetzt werden können. Durch die Nutzung einer Subdomain im QR Code können die Banner je nach Anwendungsfall individuell mit digitalem Inhalt Bespielt werden.</p>
Bundesvorstand 17 - Beschluss #228205 (Offen): Kabelbinder Lang - Nachbestellunghttps://redmine.piratenpartei.de/issues/2282052024-03-28T18:25:02ZStephan Franzelius
<p>Der Bundesvorstand möge beschließen, für lange Kabelbinder wird das Budget aus dem Wahlkampfbudget auf 5750€ erhöht. Begründung: durch die erfolgten Nachbestellungen der einzelnen LVs ist auch eine erhebliche Nachbestellung von den langen Kabelbindern notwendig gewesen.</p>
Bundesvorstand 17 - Beschluss #228204 (Offen): Plakatfotoshttps://redmine.piratenpartei.de/issues/2282042024-03-28T18:24:06ZStephan Franzelius
<p>Der Bundesvorstand möge beschließen, aus dem Wahlkampfbudget werden 1200€ für Fotos der 3 Spitzenkandidaten zur Verwendung in Medien und Plakaten zur Verfügung gestellt.</p>
Bundesvorstand 17 - Beschluss #228203 (Offen): Nachbestellung BYhttps://redmine.piratenpartei.de/issues/2282032024-03-28T18:23:21ZStephan Franzelius
<p>Der Bundesvorstand möge beschließen, jeweils 600 Plakate von Lukas und 100 Plakate von Anja in Größe A1 für den LV Bayern für 1.413,56Euro aus dem Wahlkampfbudget zu bestellen. Es erfolgt die Kostenübernahme von 60% durch den Bund sofern die Nachbestellung nicht aufgrund eines Fehlers des LV Bayerns beruht.</p>
Bundesvorstand 17 - Beschluss #228202 (Offen): Plakate BBhttps://redmine.piratenpartei.de/issues/2282022024-03-28T18:21:55ZStephan Franzelius
<p>Der Bundesvorstand möge beschließen, jeweils tausend Plakate der drei Spitzenkandidaten für den LV Brandenburg für 5.121,63Euro aus dem Wahlkampfbudget zu bestellen. Es erfolgt die Kostenübernahme von 60% durch den Bund sofern die Nachbestellung nicht aufgrund eines Fehlers des LV Brandenburg beruht.</p>
Bundesvorstand 17 - Beschluss #228199 (Offen): Änderung der GO des 17. BuVohttps://redmine.piratenpartei.de/issues/2281992024-03-28T18:12:24ZStephan Franzelius
<p>GESCHÄFTSORDNUNG<br>
Abschnitt 1 – Der Vorstand<br>
§1 Zusammensetzung des Vorstands<br>
Lukas Küffner – Vorsitzender (LKB)<br>
Stephan Franzelius – Stellvertretender Vorsitzender (SFN)<br>
Wolf Vincent Lübcke – Schatzmeister (VLN)<br>
Jutta Dietrich – Stellvertretende Schatzmeisterin (JDH)<br>
Dennis Klüver – Politischer Geschäftsführer (DKM)<br>
Babak Tubis – Stellvertretender Politischer Geschäftsführer (BTR)<br>
Borys Sobieski – Generalsekretär (BSB)<br>
Stephan Erdmann – Stellvertretender Generalsekretär (SEB)<br>
In den Klammern sind die Namenskürzel für Protokolle angegeben. Diese werden aus den ersten Buchstaben des Vornamens, des Nachnamens und des Bundeslandes gebildet.<br>
§2 Geschäftsverteilung<br>
Die Geschäftsverteilung wird in einem separaten Geschäftsverteilungsplan geregelt.<br>
§3 Kompetenzen und Zeichnungsberechtigung<br>
(1) Die Zeichnungsberechtigung liegt grundsätzlich beim Vorsitzenden. Sollte dieser verhindert sein oder einzelnen Aufgaben nicht nachkommen können, so übernimmt der stellvertretende Vorsitzende diese Aufgaben. Auch kann der Vorsitzende einzelne Aufgaben rechtswirksam an andere Mitglieder des Bundesvorstandes delegieren. Sollten der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende verhindert sein, übernimmt der Schatzmeister und seine Stellvertreterin die entsprechenden Aufgaben.<br>
(2) Die Vertretung gegenüber Kreditinstituten erfolgt durch den Schatzmeister und seine Stellvertreterin. Um die Handlungsfähigkeit sicherzustellen, übernehmen bei Verhinderung des Schatzmeisters und der Stellvertreterin der Vorsitzende und sein Stellvertreter die Vertretung gegenüber Kreditinstituten.<br>
(3) Sollten die Vertretungsberechtigten Mitglieder des Bundesvorstand verhindert sein oder zurück treten, so gilt die obige Reihenfolge (§1) als Vertretungsreihenfolge.<br>
Abschnitt 2 – Sitzungen<br>
§4 Beschlussfähigkeit bei Sitzungen<br>
Die Beschlussfähigkeit des Bundesvorstands ist ab einer Anwesenheit von 50% seiner Mitglieder gegeben.<br>
§5 Öffentliche Sitzungen<br>
Öffentliche Sitzungen des Bundesvorstandes finden alle 4 Wochen am Donnerstag statt. Die Sitzungen sind öffentlich.<br>
§6 Außerordentliche Sitzungen<br>
(1) Außerordentliche Sitzungen sind nur in dringenden Fällen geboten. Sie sind<br>
öffentlich und mit einer Einladungsfrist von 24h einzuladen. Der Antrag auf eine außerordentliche Sitzung muss mit 2/3 Mehrheit im Umlauf beschlossen werden.<br>
(2) Eine besondere Form der außerordentlichen Sitzung stellt die Klausurtagung dar. Diese findet grundsätzlich nicht-öffentlich und ohne Protokoll/Aufzeichnung statt.<br>
§7 Arbeitssitzungen<br>
Arbeitssitzungen dienen der gemeinsamen Bearbeitung aktueller Projekte und finden nicht öffentlich statt.<br>
§8 Versammlungsämter<br>
Bei jeder Sitzung wird eine Versammlungsleitung und eine Protokollführung bestimmt.<br>
§9 Versammlungsleitung<br>
Die Versammlungsleitung ist für die zügige und vollständige Abarbeitung der Tagesordnung und die Einhaltung dieser Geschäftsordnung verantwortlich. Sie übernimmt die Moderation der Sitzung und erteilt das Rederecht gemäß der Rednerliste. Des weiteren entscheidet sie selbstständig über die zu treffenden Maßnahmen bei Störung der Sitzung. Die Maßnahmen sind wie folgt:<br>
Ermahnung<br>
Entzug des Rederechts bei diesem TOP<br>
Entzug des Rederechts während der Sitzung<br>
Ausschluss von der Sitzung<br>
Hierbei ist grundsätzlich die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme zu prüfen.<br>
§10 Protokollführung<br>
Die Protokollführung erstellt gemäß dieser Geschäftsordnung ein Ergebnisprotokoll.<br>
§11 Rederecht<br>
(1) Grundsätzlich kann jedem Pirat bei Sitzungen des BuVo ein Rederecht eingeräumt werden. Dieses bezieht sich jedoch ausschließlich auf den gerade in Behandlung befindlichen Tagesordnungspunkt und kann durch die Versammlungsleitung eingeschränkt werden, wenn dies durch den Bundesvorstand für notwendig erachtet wird.<br>
(2) Weiteren Gästen kann durch die Versammlungsleitung ein Rederecht eingeräumt werden. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.<br>
(3) Die Reihenfolge für die Rednerliste ergibt sich grundsätzlich aus den Wortmeldungen und ist von Ämtern etc. unabhängig.<br>
§12 Tätigkeitsberichte<br>
Der Bundesvorstand veröffentlicht an geeigneter Stelle regelmäßig einen Tätigkeitsbericht<br>
Bundesverband<br>
Sonstiges<br>
Abschnitt 3 Protokolle und Transparenz<br>
§13 Protokolle<br>
Über Sitzungen des Bundesvorstands sind Ergebnisprotokolle anzufertigen. Bei Fragen mit erheblicher finanzieller Auswirkung von mehreren Jahren (mehr als 2500€/Jahr) oder über 15000€ ist ein Verlaufsprotokoll zu diesem Tagesordnungspunkt anzufertigen. Die Protokolle werden als PDF nach Beschluss der Richtigkeit auf dem Vorstandsportal und im Redmine veröffentlicht.<br>
§14 Aufzeichnungen<br>
Der Bundesvorstand versucht wann immer möglich Sitzungen aufzuzeichnen. Die entstandenen Aufnahmen werden zeitnah veröffentlicht und über ihre Veröffentlichung wird informiert. Hierbei wird wenn möglich ein Transkript bereitgestellt<br>
§15 Transparenz<br>
(1) Der Bundesvorstand der Piratenpartei Deutschland ist grundsätzlich auskunftspflichtig gegenüber allen Mitgliedern und Untergliederungen der Piratenpartei.<br>
(2) Der Auskunftspflicht unterliegen alle Aufzeichnungen, unabhängig von der Art ihrer Speicherung, die in Ausübung eines Parteiamts oder einer Beauftragung durch ein Parteiorgan bzw. in Umsetzung oder als Folge eines Beschlusses eines Parteiorgans angefertigt werden. Dies umfasst insbesondere aber nicht abschließend Protokolle, Beschlüsse und Verträge.<br>
(3) Eine Auskunftspflicht besteht dann nicht, wenn rechtliche Vorschriften dem entgegenstehen oder schützenswerte personenbezogene Daten betroffen sind und das Informationsinteresse nicht überwiegt. Wenn dies nur auf Teile der Aufzeichnungen zutrifft, sind diese soweit zumutbar zu trennen bzw. unkenntlich zu machen.<br>
(4) Eine Auskunftspflicht besteht auch nicht für Vorgänge, die vor dem Inkrafttreten dieser GO stattgefunden haben.<br>
(5) Über die Erteilung der Auskunft entscheidet der Vorstand auf begründeten Antrag. Eine ablehnende Entscheidung ist zu begründen und kann durch Beschluss der zuständigen Mitgliederversammlung aufgehoben werden.<br>
(6) Die Auskunftspflicht ist durch zur Verfügung stellen einer digitalen Kopie bzw. physischen Zugang zur Aufzeichnung erfüllt. Die Erstellung einer digitalen Kopie durch die Auskunft suchende Person ist zulässig. Es besteht kein Anspruch auf Digitalisierung oder anderweitige Bearbeitung umfangreicher Aufzeichnungen, Erstellung nicht vorhandener Aufzeichnungen, Recherche nach nicht eindeutig benannten Aufzeichnungen und allen anderen mit erheblichem Mehraufwand verbundenen Handlungen.<br>
(7) Die Nutzung, Weiterverwendung und Verbreitung der in den Aufzeichnungen und Dokumenten enthaltenen Informationen ist frei, soweit dem keine rechtlichen Vorschriften entgegenstehen.<br>
Abschnitt 4 – Anträge und Beschlüsse des BuVo<br>
§16 Beschlussfassung<br>
Der Bundesvorstand beschließt über alle organisatorischen und politischen Fragen im Sinne der Beschlüsse des Bundesparteitages bzw. der Gründungsversammlung.<br>
§17 Form von Anträgen<br>
(1) Anträge müssen formal folgende Inhalte aufweisen um behandelt zu werden:<br>
Titel (eindeutig)<br>
Antragsteller<br>
Konkrete Darstellung des Antrages<br>
Zuständige Person (für die Ausführung)<br>
(2) Im Falle eines Antrages mit wirtschaftlichen Auswirkungen, müssen entsprechend entweder die genauen Kosten oder ein Budget benannt werden. Das Budget wird vom Zuständigen gemäß Beschluss verwaltet. Außerdem muss zwingend ein Haushaltsposten benannt werden, dem die Kosten zuzurechnen sind. Sollte der Haushaltsposten nicht über die erforderlichen Mittel verfügen, muss der Schatzmeister entweder einen Nachtragshaushalt beantragen, die Ablehnung des Antrags in der Sitzung beantragen oder die Summe als Vermerk für den kommenden Haushalt vorzusehen.<br>
(3) Anträge sollten mindestens 48h vor der Sitzung per Mail im Redmine (<a href="mailto:vorstand@piratenpartei.de">vorstand@piratenpartei.de</a>) eingehen, um in der nächsten Sitzung behandelt zu werden. Erfüllt ein Antrag diese Kriterien nicht bleibt es dem BuVo vorbehalten, diesen zurück zu weisen oder zu behandeln.<br>
§18 Antragsberechtigung<br>
Jeder Mensch ist Antragsberechtigt. Eine Antragsstellung kann nicht anonym erfolgen. Die Veröffentlichung kann auf Wunsch anonymisiert erfolgen.<br>
§19 Anträge zur Behinderung der Arbeit des Vorstands<br>
Anträge die der Behinderung der Arbeit des Bundesvorstands dienen, können auf Antrag eines Mitglieds des Bundesvorstands in einem beschleunigten Verfahren (Umlaufverfahren) abgewiesen werden. Hierfür ist eine 2/3 Mehrheit notwendig.<br>
§20 Abstimmungen<br>
Abstimmungen über Anträge erfolgen nach dem Schema Ja/Nein/Enthaltung. Anträge gelten mit einfacher Mehrheit als gefasst, es sei denn die Satzung oder eine Geschäftsordnung geben ein anderes Quorum an. Mitglieder des Bundesvorstands können ihr Abstimmungsverhalten im Vorfeld im Ticket oder Protokoll vermerken, wenn sie nicht an der Sitzung teilnehmen können.<br>
§21 Beschlüsse<br>
(1) Beschlüsse bedürfen bei Sitzungen einer einfachen Mehrheit um angenommen zu werden. Sollte es zu einem patt kommen, trifft die endgültige Entscheidung das BuVo-Mitglied in dessen Geschäftsbereich der Antrag fällt.<br>
(2) Für Beschlüsse in Sitzungen gilt eine Karenzzeit von 48h. Diese gilt nicht für NÖ-Beschlüsse.<br>
(3) In dieser ist die Durchführung eines Ländervotums möglich. Hierfür müssen 3 Landesvorsitzende oder Stellvertreter/Bevollmächtigter aus unterschiedlichen Landesverbänden ihr Veto in Textform an <a href="mailto:vorstand@piratenpartei.de">vorstand@piratenpartei.de</a> richten. Die 48h laufen ab Beginn der Bundesvorstandssitzung. Bei erfolgtem Veto erhalten die Landesverbände eine Aufforderung zur Abstimmung der Landesverbände über den Beschluss des Bundesvorstandes mit einer Frist von 5 Werktagen ab verstreichen der vorangegangenen Frist. Für ein erfolgreiches Ländervotum ist eine 2/3 Mehrheit notwendig. Die Beschlüsse der Landesvorstände sind dem Bundesvorstand inklusive der Abstimmung zu übersenden.<br>
(4) Ein Ländervotum für Umlaufbeschlüsse ist nicht vorgesehen.<br>
§22 Umlaufbeschlüsse<br>
(1) Ein Umlaufbeschluss gilt als gefasst, wenn das Ergebnis durch die noch ausstehenden Stimmen nicht mehr geändert werden kann.<br>
(2) Jedes Bundesvorstandsmitglied kann eine Behandlung in einer Sitzung verlangen. In diesem Fall wird der Umlaufbeschluss abgebrochen und in der nächsten Sitzung als Sitzungsbeschluss behandelt.<br>
(3) Nicht abgeschlossene Umlaufbeschlüsse werden auf der nächsten Vorstandssitzung behandelt.<br>
§23 Ausgaben durch Bundesvorstände<br>
(1) Ausgaben des Bundesverbandes können nur nach einem Beschluss des Bundesvorstandes getätigt werden, sofern es in dieser Geschäftsordnung nicht anderweitig geregelt ist.<br>
(2) Ausgaben des laufenden Betriebes oder aus laufenden Verträgen benötigen keinen gesonderten Beschluss.<br>
(3) Ausgaben bis zur einer Höhe von 250€ können vom zuständigen Vorstandsmitglied als Einzelbeschluss beschlossen werden.<br>
(4) Ausgaben bis zur einer Höhe von 750€ können vom zuständigen Vorstandsmitglied im Einvernehmen mit dem Schatzmeister als Einzelbeschluss beschlossen werden.<br>
(5) Ausgaben aus dem Budget Europawahl bis zur einer Höhe von 2500€ können von den zuständigen Vorstandsmitgliedern als Einzelbeschluss beschlossen werden.<br>
(6) Ausgaben aus dem Budget Politische Arbeit und Öffentlichkeitsarbeit bis zur einer Höhe von 2500€ können von den zuständigen Vorstandsmitgliedern als Einzelbeschluss beschlossen werden.<br>
(7) Ausgaben aus dem Budget P-Shop bis zur einer Höhe von 2500€ können von den zuständigen Vorstandsmitgliedern als Einzelbeschluss beschlossen werden.<br>
(8) Ausgaben dürfen nicht künstlich getrennt werden, um die Beschlussgrenzen zu erreichen.<br>
(9) Innerhalb der jeweiligen Beschlussgrenzen dürfen auch Reisekosten aus den jeweiligen Budgets freigegeben werden.<br>
(10) Sofern die Situation sofortiges Handeln erfordert, können Vorstandsmitglieder Ausgaben bis maximal 2500€ alleine freigeben. Die Notwendigkeit des sofortigen Handelns ist ausführlich zu begründen.<br>
§24 Nicht-Öffentlichkeit<br>
Nicht-Öffentlichkeit ist bei der Behandlung von personenbezogenen Daten gemäß DSGVO oder vergleichbar schutzbedürftiger Informationen gegeben.<br>
Abschnitt 5 – Verwaltung der Mitgliederdaten und deren Zugriff und Sicherung<br>
§25 Datenbank<br>
Die Mitgliederdaten der Piraten werden in einer zentralen Datenbank gepflegt.<br>
§26 Zugriffsberechtigte<br>
Sie werden vom Bundesvorstand oder entsprechend Beauftragten verwaltet. Der Vorstand kann per Beschluss Mitgliedern oder Angestellten Zugriff auf die Mitgliederdaten gewähren. Dieser Zugriff ist an die Abgabe einer Datenschutzverpflichtung gebunden und kann auf ausgewählte Daten beschränkt werden.<br>
§27 Zugang und Speicherung<br>
Alle Zugriffsberechtigten sind dazu verpflichtet, Zugangsdaten und die Mitgliederdaten nach bestem Wissen und Gewissen zu schützen. Dies umfasst insbesondere, dass entsprechende Dateien nicht unverschlüsselt gespeichert werden dürfen. Nicht mehr benötigte Daten sind unverzüglich vollständig zu löschen, wenn keine rechtlichen Aufbewahrungsfristen der Löschung entgegenstehen.<br>
§28 Weitergabe<br>
(1) Eine Weitergabe von Mitgliederdaten an nicht Zugriffsberechtigte ist untersagt.<br>
(2) Zugriffsberechtigte unterhalb der Landesverbände müssen die Regelungen von §29 ebenfalls erfüllen um Zugriffsberechtigung zu erhalten.<br>
(4) Bei Verstoß gegen die Vorschriften des Abschnitt 5 ist die Zugriffsberechtigung zu entziehen und ein OM-Verfahren einzuleiten.<br>
§29 Datenschutz<br>
(1) Zugriffsberechtigung zu Mitgliederdaten kann nur gewährt werden, wenn eine ausgefüllte Datenschutzverpflichtung in der BGS hinterlegt ist und eine jährliche Datenschutzschulung absolviert wurde.<br>
(2) Über die Mitgliedsdaten ist Verschwiegenheit zu wahren.<br>
(3) Für die Bestimmungen des Absatz 1 gilt eine Übergangsfrist bis zum 28.2.2024.<br>
Abschnitt 6 – Rechtliches<br>
§30 Anwendungsbereich<br>
(1) Diese Geschäftsordnung regelt die interne Zusammenarbeit der Vorstandsmitglieder und ist, soweit sie nicht nach außen wirkt, auch nur durch Mitglieder des Bundesvorstands anwend- und anrufbar.<br>
(2) Die Außenwirkung umfasst insbesondere die Zeichnungsberechtigung und die Mitgliederverwaltung<br>
§31 Ordnungsmaßnahmen<br>
Ein Antrag auf Ordnungsmaßnahme nach §6 Abs. 1 Bundessatzung wird nur behandelt, wenn:<br>
er durch den für das Mitglied zuständigen Landesvorstand mitsamt einer Begründung, warum die Ordnungsmaßnahme nicht selbst verhängt wurde, eingereicht wird,<br>
ein entsprechender Antrag von dem für das Mitglied zuständigen Landesvorstand abgelehnt wurde oder bei diesem nicht möglich war<br>
es sich um ein begründetes Parteiausschlussverfahren handelt, welches vom Bundesvorstand an das Schiedsgericht abgegeben werden muss<br>
§32 Inkraftreten<br>
Diese Geschäftsordnung wurde am 28.03.2024 in dieser Form in Kraft gesetzt.</p>
Bundesvorstand 17 - Beschluss #227948 (Angenommen): Flaggen für Gliederungenhttps://redmine.piratenpartei.de/issues/2279482024-03-26T07:51:15ZStephan Franzelius
<p>Für die LV´s werden Flaggen für Infostände, Demo´s etc. bereitgestellt:</p>
<p>1x XXL Piratenpartei (2x3m)<br>
2x Piratenpartei (Orange)<br>
2x Piraten Europa (Blau)<br>
1x Piraten International (lila)<br>
1x Querraten (Regenbogen)</p>
<p>Material stammt aus dem P-Shop</p>
Bundesvorstand 17 - Beschluss #226878 (Angenommen): Wahlkampfauftakt EU24https://redmine.piratenpartei.de/issues/2268782024-03-14T17:46:14ZStephan Franzelius
<p>Der Bundesvorstand möge beschließen:</p>
<p>Am 1. Mai findet unter der Leitung von BastianBB eine dezentrale Wahlkampfauftaktveranstaltung statt. Die Dauer ist abhängig von den eingereichten Beiträgen. Ziel soll es sein von möglichst vielen Piraten aus dem gesamten Bundesgebiet kurze Videobeiträge/Liveschalten von Veranstaltungen am 1. Mai oder der Tage zuvor zu erhalten. Für die Veranstaltung werden aus dem Haushalt "Europawahl" 500€ bereitgestellt.</p>
Bundesvorstand 17 - Beschluss #226333 (Angenommen): Kabelbinder "lang"https://redmine.piratenpartei.de/issues/2263332024-03-08T08:09:49ZStephan Franzelius
<p>Da die Bestände aus dem P-Shop Lager nicht ausreichen, beantrage ich die Bestellung von Kabelbinder "lang" - Kabelbinder 750 x 7,6 mm Natur für max 2000€. Gekauft wird so günstig wie möglich, allerdings mit der Maßgabe einer kurzen Lieferzeit. Es wird den Landesverbänden mit Frist bis Sonntag 10.03. um 23 Uhr die Möglichkeit gegeben sich an der Bestellung zu beteiligen um Rabatte so gut wie möglich zu nutzen. Die vom BV bezuschussten Plakate beinhalten, wie besprochen und in der WKO angekündigt, rundherum Kabelbinder (6x Kabelbinder "kurz", 2x Kabelbinder "lang"). Haushaltsposten "EU Wahlkampf"</p>
Bundesvorstand 17 - Beschluss #225665 (Angenommen): Plakatbestellunghttps://redmine.piratenpartei.de/issues/2256652024-02-28T23:12:29ZStephan Franzelius
<p>Es werden Plakate bestellt:</p>
<p>7200 Anja Hirschel - 11800,00€<br>
5200 Anne Herpertz - 8500,00€<br>
5300 Lukas Küffner - 8600,00€</p>
<p>Die bestellenden Gliederungen zahlen pro Plakat 0,65€ - Dies entspricht 40% des Preises. Die restlichen 60% werden durch das Wahlkampfbudget bezahlt, was 0,98€ pro Plakat entspricht.</p>
<p>Für die Logistik werden 3000€ bereitgstellt, ebenfalls aus dem Wahlkampfbudget.</p>
Bundesvorstand 17 - Beschluss #224606 (Angenommen): Reisekostenordnunghttps://redmine.piratenpartei.de/issues/2246062024-02-15T19:25:21ZStephan Franzelius
<p>Reisekostenordnung (Beschlossen am 15.02.2024, Gültig ab 1.1.24)</p>
<p>A. Erstattungsfähig sind Kosten, die Mitgliedern oder anderen beauftragten Personen der Piratenpartei Deutschland entstehen bei der Wahrnehmung von</p>
<ol>
<li><p>Ämtern, in die sie von einem Bundes- oder Landesparteitag oder einem anderen, satzungsgemäß berechtigten Organ der Piratenpartei gewählt wurden, oder</p></li>
<li><p>Mandaten, die ihnen von einem Bundes- oder Landesparteitag oder einem anderen, satzungsgemäß berechtigten Organ der Piratenpartei erteilt wurden, oder</p></li>
<li><p>Aufgaben, mit denen sie von einem Bundes- oder Landesparteitag oder einem anderen, satzungsgemäß berechtigten Organ der Piratenpartei betraut wurden.</p></li>
</ol>
<p>B. Das Reiseanliegen ist dem Vorsitzenden des betreffenden Gebietsverbands, dessen Stellvertreter, dem zuständigen Schatzmeister, stellvertretender Schatzmeister oder einem für das entsprechende Budget Beauftragten unter Angabe von Ziel und Zweck der Reise vorab anzuzeigen. Abfahrtsort und Rückfahrtziel sind nur dann anzuzeigen, wenn sie vom Wohnort abweichen. Reisekosten sind nur mit Zustimmung der vorbenannten erstattungsfähig. Diese achten auf eine angemessene und wirtschaftliche Ausübung von Dienstreisen.</p>
<p>C. Vorstände reisen in ihrem Tätigkeitsgebiet selbstständig, ohne vorherige Pflicht zur Anmeldung.</p>
<p>D. Erstattungen erfolgen nur auf Antrag. Für die Erstattung ist nur das vorliegende Standard-Formular zu verwenden. Für nicht im Formular berücksichtigte Sachverhalte und Belege sind dem Formular Anlagen beizufügen.</p>
<p>E. Abrechnungen können nur bei den zuständigen Schatzmeistern oder deren Beauftragten eingereicht und von diesen erstattet werden.</p>
<p>F. Mit Rücksicht auf die Kassenlage werden die erstattungsberechtigten Mitglieder der Piratenpartei Deutschland darum gebeten, den erstattungsfähigen Betrag oder einen Teilbetrag der Piratenpartei als Spende zur Verfügung zu stellen. Die entsprechende Spendenbescheinigung erstellt der jeweilige Schatzmeister oder ein mit Finanzangelegenheiten Beauftragter.</p>
<p>G. Die Kostenerstattung muss innerhalb von 8 Wochen nach Entstehung der Ansprüche auf dem dafür vorgesehenen Standard-Formular beantragt werden. Pro Reise ist ein Formular einzureichen. Ausnahmen hiervon sind nur mit Zustimmung des zuständigen Schatzmeisters oder dessen Stellvertreter zulässig.</p>
<p>H. Erstattung von Kosten</p>
<ol>
<li>Fahrtkosten werden wie folgt erstattet:</li>
</ol>
<p>a) Bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel die nachgewiesenen Kosten entsprechend Beleg/Fahrkarte. Bei Bahnreisen die Kosten in Höhe der Kosten der II. Klasse. Besitzer von Bahncards nutzen bitte ihre Ermäßigungen. Zum Wohle der wirtschaftlichen Lage der Piratenpartei sollten Bahnreisen immer unter Ausschöpfung aller Sparangebote durchgeführt werden. Sofern ein Mitglied sich eine Bahncard angeschafft hat, kann dieses Mitglied bei jeder erforderlichen Reise die fiktiven Kosten einer normalen Bahnfahrkarte der II.Klasse in Anrechnung bringen, bis die Eigenkosten der Bahncard abgerechnet wurden. Die Rechnung für die Bahncard ist im Original an den Schatzmeister zu übergeben. Kosten für Bahncards, die bereits an anderer Stelle steuerlich berücksichtigt werden (beispielsweise vom Arbeitgeber finanziert) können nicht abgerechnet werden. Mitgliedern des Bundesvorstands werden die Kosten für eine Bahncard 50 erstattet.</p>
<p>b) Die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel ist der Benutzung von PKW/Motorrad vorzuziehen. Wird zur Wahrnehmung der Aufgaben ein eigener, privater PKW benutzt, werden die Kosten gemäß EStG ersetzt. Zum Nachweis ist der Reisekostenabrechnung eine Routenplanung der tatsächlich gefahrenen Strecke beizufügen.</p>
<p>c) Flugreisen werden nur dann erstattet, wenn aus einer Kostenvergleichsrechnung eine vergleichsweise günstigere Reise gegenüber einer Zugfahrt (zweite Klasse) möglich ist oder wenn es aus Zeitgründen keine Alternative gibt. In diesem Fall ist eine vorherige Genehmigung durch den Vorsitzenden oder Stellvertreter notwendig.</p>
<ol>
<li><p>Der Verpflegungsmehraufwand berechnet sich gemäß den Vorgaben des EStG.</p></li>
<li><p>Übernachtungsaufwendungen: Die Kostenerstattung erfolgt nach Beleg und die Rechnung muss auf die Piratenpartei ausgestellt sein. Die ausgewiesenen Kosten für die Verpflegung sind abzuziehen. Pauschal können maximal 20,00 Euro abgerechnet werden. Ist die Verpflegung bereits pauschal im Übernachtungspreis enthalten, so wird der Erstattungsbetrag um den Betrag gemäß EStG reduziert. Das entsprechende Verpflegungsentgelt wird bei der Berechnung des Verpflegungsaufwands berücksichtigt.</p></li>
<li><p>Sonstige Aufwendungen werden nur gegen Vorlage von Belegen erstattet, wenn sie im ursächlichen Zusammenhang mit der abzurechnenden Tätigkeit stehen. Ohne Belegnachweis werden sonstige Aufwendungen nicht erstattet.</p></li>
</ol>
<p>I. Reisen in Orte außerhalb des Tätigkeitsgebiets des betroffenen Gebietsverbandes und deren Abrechnung, benötigen einen Beschluss des Vorstands des betroffenen Gebietsverbands.</p>
<p>J. Alle Kostenerstattungen, die nach dem 28. Februar des Folgejahres geltend gemacht werden, sind nicht mehr erstattungsfähig.</p>
Bundesvorstand 17 - Beschluss #221639 (Angenommen): Dresden Demos vom 11.02-13.02.https://redmine.piratenpartei.de/issues/2216392024-02-09T09:38:57ZStephan Franzelius
<p>Für die Gegendemos gegen die Naziaufmärsche in Dresden vom 11.-13. Februar 2024 wird ein Budget in Höhe von maximal 750 € bereit gestellt. Die Auszahlung erfolgt gegen Vorlage entsprechender Rechnungen/Reisekostenabrechnungen. Voraussetzung ist, dass die Piratenpartei bei den Demos auch sichtbar ist und als Unterstützer auftritt bzw. genannt wird.</p>
<p>Sofern der LV Sachsen selbst mindestens 1.000 € für die Demos bereitstellt, erhöht sich das Budget auf 1.500 €. </p>
<p>Einreichungsfrist für die Belege sind 4 Wochen.</p>
<p>Haushaltsposten: 750€ Bundesweite Veranstaltungen, 750€ Wahlkampfveranstaltungen</p>
Bundesvorstand 17 - Beschluss #221050 (Angenommen): Mitgliederpaketehttps://redmine.piratenpartei.de/issues/2210502024-02-01T19:00:19ZStephan Franzelius
<p>Der BuVo möge beschließen:</p>
<p>Die SG Logistik des LV Niedersachsen wird mit dem Druck der Mitgliedsausweise, dem Konfektionieren der Pakete und dem versenden beauftragt. Diese Arbeiten stellt der LV Niedersachsen entsprechend dem Bund in Rechnung. Kartons und weiteres Material wird vornehmlich aus den Beständen des P-Shop genommen.</p>
<p>Das Willkommenspaket sieht zukünftig wie folgt aus:</p>
<p>Willkommensbrief 0,10 €<br>
Leitfaden Partei 1,16 €<br>
Sticker "divers" 0,75 €<br>
Baumwolltasche 1,85 €<br>
Brillenputztuch 0,86 €<br>
Stift 0,50 €<br>
Flaschenöffner 0,38 €<br>
Karton 1,17 €<br>
Mitgliedsausweis 0,20 €<br>
Sattelschoner 1,00 €<br>
Hermes 4,90 €</p>
<p>GESAMT 12,87 €</p>
<p>Das 5-Jahrespaket sieht zukünftig wie folgt aus:</p>
<p>Jubiläumsbrief 0,20 €<br>
Sticker 0,30 €<br>
Post 1,25 €</p>
<p>GESAMT 1,75 €</p>
Bundesvorstand 17 - Beschluss #221049 (Angenommen): Veräußerung des Materials des P-Shop an Glied...https://redmine.piratenpartei.de/issues/2210492024-02-01T18:44:32ZStephan Franzelius
<p>Der BuVo möge beschließen:</p>
<p>Die durch Mitglieder und Helfer gesicherten Materialien des Lagers Dahnsdorf werden durch die SG Logistik des LV Niedersachsen auf ihrer Seite sg-logistik.piraten-nds.de an Gliederungen der Piratenpartei Deutschland veräußert. Die Preise werden in Absprache mit der Bundesbuchhaltung und dem Bundesschatzmeister für jeden Artikel individuell festgelegt. Die Erlöse gehen zu 80% an den Bund und zu 20% an den Landesverband Niedersachsen. Der Landesverband Niedersachsen trägt die Kosten für die weitere Lagerung des Materials.</p>