Beschluss #103067
geschlossenBeauftragung RA Falk Hirschel zur Vertretung des Bundesvorstands im Verfahren SGdL-06-21-H
Beschreibung
Antragstext:
Der Bundesvorstand möge beschließen Herrn Rechtsanwalt Falk Hirschel zu beauftragen ihn vorm Schiedsgericht der Länder (SGdL) im Verfahren SGdL-06-21-H bis auf Wiederruf gemäß §9 Abs.3 S.1 SGO anwaltlich zu vertreten.
Begründung:
§9 Abs.3 S.1 SGO sieht vor, dass wenn ein Organ Verfahrensbeteiligter ist, das Organ einen Vertreter zu bestimmen hat.
Für unseren Justiziar Falk Hirschel wurde zwar bereits eine allgemeine Vertretung in Rechtsangelegenheiten des Bundesvorstands beschlossen, die auch vom Bundesschiedsgericht anerkannt wird, um hier aber auch fürs SGdL sicher zu gehen, soll hier eine explitize Beauftragung für das oben genannte Verfahren beschlossen werden.
Von Detlef Netter vor fast 3 Jahren aktualisiert
- Schatzmeister (Abst.) wurde auf Ja gesetzt
Von Markus Barenhoff vor fast 3 Jahren aktualisiert
- Zugewiesen an wurde auf Markus Barenhoff gesetzt
Von Joachim Rotermund vor fast 3 Jahren aktualisiert
- Generalsekretär wurde auf Ja gesetzt
Von Andreas Lange vor fast 3 Jahren aktualisiert
- Stellv. Schatzmeister wurde auf Ja gesetzt
Von Markus Barenhoff vor fast 3 Jahren aktualisiert
- Status wurde von Offen zu Angenommen geändert
Antrag angenommen da nach Art 5.7 GO BuVo die Vorstandsmitglieder, die noch nicht abgestimmt haben, das Ergebnis durch ihre Stimme nicht mehr ändern können.
Von Stefano Tuchscherer vor fast 3 Jahren aktualisiert
- Stellv. PolGF wurde auf Ja gesetzt
Von Wolf Vincent Lübcke vor fast 3 Jahren aktualisiert
- Stellv. Generalsekretär 2 wurde auf Ja gesetzt
Von Markus Barenhoff vor fast 3 Jahren aktualisiert
- Status wurde von Angenommen zu Angenommen und Erledigt geändert
Das SGdL über die Beauftragung in Kenntnis gesetzt.