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Beschluss #103067

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Beauftragung RA Falk Hirschel zur Vertretung des Bundesvorstands im Verfahren SGdL-06-21-H

Von Markus Barenhoff vor fast 3 Jahren hinzugefügt. Vor fast 3 Jahren aktualisiert.

Status:
Angenommen und Erledigt
Priorität:
Normal
Zugewiesen an:
Markus Barenhoff
Abgabedatum:
Beschlussart:
Umlaufbeschluss
Antragseingang:
24 Juni 2021
Antragsteller:
Markus Barenhoff
Sitzungsdatum:
25 Juni 2021
Umsetzungsverantwortlich:
Vorsitzender:
Ja
Stellv. Vorsitzender:
Ja
Generalsekretär:
Ja
Stellv. Generalsekretär:
Stellv. Generalsekretär 2:
Ja
Schatzmeister (Abst.):
Ja
Stellv. Schatzmeister:
Ja
PolGF:
Ja
Stellv. PolGF:
Ja

Beschreibung

Antragstext:

Der Bundesvorstand möge beschließen Herrn Rechtsanwalt Falk Hirschel zu beauftragen ihn vorm Schiedsgericht der Länder (SGdL) im Verfahren SGdL-06-21-H bis auf Wiederruf gemäß §9 Abs.3 S.1 SGO anwaltlich zu vertreten.

Begründung:

§9 Abs.3 S.1 SGO sieht vor, dass wenn ein Organ Verfahrensbeteiligter ist, das Organ einen Vertreter zu bestimmen hat.
Für unseren Justiziar Falk Hirschel wurde zwar bereits eine allgemeine Vertretung in Rechtsangelegenheiten des Bundesvorstands beschlossen, die auch vom Bundesschiedsgericht anerkannt wird, um hier aber auch fürs SGdL sicher zu gehen, soll hier eine explitize Beauftragung für das oben genannte Verfahren beschlossen werden.

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