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Beschluss #108513

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Änderunge der Geschäftsordnung BuVo: Außerordentliche Vorstandssitzung

Von Markus Barenhoff vor mehr als 2 Jahren hinzugefügt. Vor fast 2 Jahren aktualisiert.

Status:
Angenommen und Erledigt
Priorität:
Dringend
Zugewiesen an:
Bundesvorstand
Abgabedatum:
Beschlussart:
Umlaufbeschluss
Antragseingang:
02 Oktober 2021
Antragsteller:
alios
Sitzungsdatum:
Umsetzungsverantwortlich:
Bundesvorstand
Vorsitzender:
Ja
Stellv. Vorsitzender:
Ja
Generalsekretär:
Ja
Stellv. Generalsekretär:
Stellv. Generalsekretär 2:
Ja
Schatzmeister (Abst.):
Stellv. Schatzmeister:
Ja
PolGF:
Stellv. PolGF:
Ja

Beschreibung

Antragstext

Der Bundesvorstand möge beschließen seine Geschäftsordnung im Artikel 2 um folgenene Satz zu erweitern:

*
1a) In Fällen besonderer Dringlichkeit kann der Bundesvorstand im Umlauf beschliessen eine außerordentliche Vorstandssitzung einzuberufen. Die Dringlichkeit ist zu begründen. Bei einer außerordentlichen Vorstandssitzung sind nur Themen und Anträge zu behandeln die im direkten Zusammenhang mit dem Gegenstand stehen, aus dem sich die besondere Dringlichkeit ergibt. Für eine außerordentliche Vorstandssitzung gelten keine besonderen Ladungsfristen. Die Parteiöffentlichkeit ist spätestens in der nächsten regulären Vorstandssitzung über alle getroffenen Beschlüsse zu informieren.

*

Begründung

Es kann Fälle geben wo die reguläre Ladungsfrist von 4 Tage (GO BuVo Art 2 Satz 1) zu lang ist, da der Gegenstand aus dem sich die besondere Dringlichkeit ergibt eine schnellere Beschlussfassung des Bundesvorstands erfordert.

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