Projekt

Allgemein

Profil

Aktionen

Beschluss #11675

geschlossen

Antrag Kostenübernahme Buchscan BSG

Von Jan Schaper vor etwa 9 Jahren hinzugefügt. Vor fast 9 Jahren aktualisiert.

Status:
Nichtbehandlung
Priorität:
Normal
Zugewiesen an:
Bundesvorstand
Abgabedatum:
Beschlussart:
Sitzungsbeschluss
Antragsteller:
Markus Gerstel
Sitzungsdatum:
07 Mai 2015
Umsetzungsverantwortlich:
Vorstand
Abstimmung Stefan K:
Abstimmung Stefan B:
Ja
Abstimmung Stephanie:
Abstimmung Kristos:
Abstimmung Mark:
Abstimmung Bernd S:
Abstimmung Michael:
Abstimmung Carsten:
Abstimmung Lothar:

Beschreibung

das Bundesschiedsgericht hat in seiner heutigen Sitzung beschlossen folgende Anträge an den Bundesvorstand zu stellen:

  1. Der Bundesvorstand möge die Kosten für die Digitalisierung der beim Bundesschiedsgericht verwahrten Ausgabe des Parteiengesetzkommentars Kersten/Rixen in Höhe von ca. 25 € (zzgl Versand zum Scanunternehmen) übernehmen.

  2. Der Bundesvorstand möge die dem Bundesschiedsgericht leihweise überlassene Privatausgabe des Parteigesetzkommentars Lenski von Markus Gerstel übernehmen (Buch in neuwertigem Zustand und nur für bundesschiedsrichterliche Arbeit verwendet; 69 €) und die Kosten für die Digitalisierung des Buches in Höhe von ca. 15 € (zzgl. Versand zum Scanunternehmen) übernehmen.

  3. Der Bundesvorstand möge die Kosten für die Anschaffung eines Exemplares des Zivilrechtskommentars Palandt (74. Auflage, 2015) für 109 € und die Kosten für die Digitalisierung des Buches in Höhe von ca. 70 € übernehmen.

Begründung:

zu 1.:
Dem Bundesschiedsgericht liegt das Buchexemplar vor und hat dieses in seiner bisherigen Amtszeit auch rege genutzt. Ein digitales Exemplar hat jedoch den Vorteil dass es leichter skaliert, und so auch anderen Gerichtsmitgliedern zugänglich gemacht werden kann. Darüberhinaus kann es auch anderen interessierten Gruppen in der Partei, z.B. dem Justiziariat zugänglich gemacht werden. Gegenüber einer Papierausgabe hat die Digitalversion den weiteren Vorteil, dass sie eine Übergabe an eine folgende Schiedsgerichtsgeneration leichter übersteht. In der (weiteren) Vergangenheit ist dem Bundesschiedsgericht so bereits ein Exemplar eines (vergleichsweise günstigen) Vereinshandbuchs abhanden gekommen.

zu 2.:
Dem Bundesschiedsgericht liegt das Buchexemplar vor und hat dieses in seiner bisherigen Amtszeit auch rege genutzt. Da der Buchscan den inhärenten Nachteil hat dass dabei das Originalexemplar zerstört wird, kann dieses nicht leihweise überlassen werden. Der Lenski-Kommentar ist der zweite von den drei zentralen Kommentarwerken zum Parteienrecht, und damit von besonderer Relevanz. Ansonsten wie bei 1.

zu 3.:
Das Bundesschiedsgericht hat für seine Verfahren eine steigende Relevanz des Zivilrechts festgestellt. Aktuell werden die notwendigen Informationen hierzu von zwei Mitgliedern über private Universitätszugänge zu Standardkommentaren zusammengetragen. Der hier angefragte Kommentar ist das Standardwerk, und könnte in digitaler Form auch für das Justiziariat, den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb und PShop von Interesse sein. Die Scankosten sind hier durch den bedeutenden Umfang dieses türstoppenden Standardwerks (3200 Seiten) höher als bei den anderen Büchern.

Die Kosten wurden jeweils einzeln ermittelt, und können ggf durch Mengenrabatte und Versandkostenersparnis sinken.

Aktionen #2

Von Stephanie Schmiedke vor etwa 9 Jahren aktualisiert

Aktionen #3

Von Stefan Bartels vor etwa 9 Jahren aktualisiert

  • Abstimmung Stefan B wurde auf Ja gesetzt
Aktionen #4

Von Carsten Sawosch vor etwa 9 Jahren aktualisiert

  • Sitzungsdatum wurde von 09 April 2015 zu 23 April 2015 geändert
Aktionen #5

Von Carsten Sawosch vor fast 9 Jahren aktualisiert

  • Sitzungsdatum wurde von 23 April 2015 zu 07 Mai 2015 geändert

Am 23.04.2015 folgende Fragen per Mail über das OTRS-Ticket 100101550 an den Antragsteller verschickt. Bislang keine Reaktion dazu erhalten.

Hallo Markus,

bezugnehmend auf deinen Antrag hätten wir zur Beschlussfassung gerne von dir einen
aktuellen Stand zu den von dir in den Beschlüssen
http://verwaltung.piratenpartei.de/issues/3476
http://verwaltung.piratenpartei.de/issues/4053
beantragten Projekten.

Beide Anträge wurden damals als Einzelbeschluß angenommen, ob und wenn ja in welchem
Umfang dann eine Umsetzung durch dich erfolgte, ist dort leider nicht dokumentiert.

Da aber grade die Einrichtung einer Online-Bibiliothek deinem jetzigen Antrag entspricht,
wäre es für den Bundesvorstand natürlich von Interesse, ob so etwas nicht bereits
existiert oder ob mit einer Umsetzung überhaupt gerechnet werden kann.

Für Rückfragen stehen wir dir geren zur Verfügung

Bundesschiedsgericht Piratenpartei anrufung@piraten-bsg.de schrieb:

Hallo lieber Bundesvorstand,

uns wurde zugetragen dass es zu unserem Antrag Fragen gibt. Ich würde sie gerne
beantworten, wenn ich wüsste was ihr an Informationen braucht.

Mit besten Grüßen

--
Markus Gerstel

Bundesschiedsgericht
Piratenpartei Deutschland
Pflugstraße 9a
10115 Berlin

schiedsgericht@piratenpartei.de
https://wiki.piratenpartei.de/Bundesschiedsgericht

Aktionen #6

Von Carsten Sawosch vor fast 9 Jahren aktualisiert

  • Status wurde von Offen zu Nichtbehandlung geändert

Keinerlei Rückmeldung vom Antragsteller

Aktionen

Auch abrufbar als: Atom PDF