Beschluss #12264
geschlossenWLAN-Freifunk-Router als Give-Aways
Beschreibung
Antrag auf schriftliche Klärung mit der Verwaltung des Bundestages, ob WLAN-Freifunk-Router im Werte von 15 bis 20 EUR an Infoständen und Veranstaltungen der Piratenpartei als Give-Aways verschenkt und die Kosten als Ausgaben unter "Ausgaben für allgemeine politische Arbeit" bzw. "Ausgaben für Wahlkämpfe" verbucht werden können.
Ziel dieser Aktionen der Piratenpartei ist es, auf die Forderung hinzuweisen, den öffentlichen Internetzugang über lokale Funkdatennetze (Funk-LAN) zu erlauben.
Im März 2003 hat die Europäischen Kommission die Empfehlung angenommen, die Mitgliedsstaaten dazu aufzurufen.
Funk-LAN 1. [5]
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:52002DC0263
Die Anfrage an die Bundestagsverwaltung wird im Rahmen der angebotenen Hilfestellung im Hinblick auf die gesetzlichen Anforderungen und Darstellungsfragen des Rechenschaftsberichtes gestellt.
(Deutscher Bundestag Drucksache 18/100 Seite 11)
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/001/1800100.pdf
Begründung:
Es gibt innerhalb der Piratenpartei Unklarheiten, ob WLAN-Router verschenkt oder im Eigentum der Piratenpartei verbleiben müssen.
Bei positivem Bescheid der Verwaltung des Bundestages könnte zudem über eine entsprechende Spendenaktion nachgedacht werden.
Von Jan Schaper vor fast 9 Jahren aktualisiert
Von Lothar Krauss vor fast 9 Jahren aktualisiert
- Abstimmung Lothar wurde auf Nein gesetzt
Die Frage, ob diese Router als Give-Aways herausgegeben werden können, setzt schon früher an als im Rechenschaftsbericht, nämlich im Einkommenssteuergesetz und den dazugehörigen Einkommenssteuerrichtlinien.
Hier sind die gleichen Aspekte anzusetzen wie bei Werbegeschenken von Unternehmen.
Dabei gibt es neben der Anforderung der Versteuerung von Geschenken, was durch eine 30%-ige Pauschalsteuer durch den Schenkenden übernommen werden kann, eine Aufzeichnungspflicht. Demnach muss der Schenkende die Namen der Beschenkten mit dem entsprechenden Wert der Schenkung aufzeichnen, um sicherzustellen, dass die 35-Euro-Grenze pro Jahr und Person nicht überschritten wird.
Diese Aufzeichnungspflicht entfällt, wenn "im Hinblick auf die Art des zugewendeten Gegenstandes, z. B. Taschenkalender, Kugelschreiber, und wegen des geringen Werts des einzelnen Geschenks die Vermutung besteht, dass die Freigrenze gem. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG bei dem einzelnen Empfänger im Wirtschaftsjahr nicht überschritten wird; eine Angabe der Namen der Empfänger ist in diesem Fall nicht erforderlich." (R 4.11 Einkommenssteuerrichtlinien) In diesem Fall entfällt neben der Aufzeichnungspflicht auch die pauschale Versteuerung.
Dabei ist der "geringe Wert" nicht näher definiert. In der Praxis hat sich bei Prüfungen eine Grenze von 10 Euro etabliert, in Einzelfällen wurden aber auch schon Beträge von über 5 Euro moniert. Alles, was darüber hinaus geht, sind keine einfachen "Give-Aways" mehr, sondern Geschenke, die auch entsprechend (mit Aufzeichnungspflicht und pauschaler Versteuerung) behandelt werden müssen.
Daher können Freifunk-Router im Wert von 15-20 Euro auf keinen Fall als Give-Aways verteilt werden.
- Nachtrag *
Die Grenze von 10 Euro für die Pflicht zur Besteuerung wurde auch bereits in einem Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen dargelegt:
http://www.steuerrecht.org/component/option,com_joomdoc/Itemid,31/gid,110/task,doc_download/
Siehe Punkt 10.
Von Michael Ebner vor fast 9 Jahren aktualisiert
- Abstimmung Michael wurde auf Nein gesetzt
Was Lothar sagt.
Ich bin aber sehr dafür, dass der P-Shop fertig konfigurierte Freifunkrouter in's Sortiment aufnimmt. (Man sagte mir, das sei bereits in Vorbereitung)
Von Stefan Bartels vor fast 9 Jahren aktualisiert
- Abstimmung Stefan B wurde auf Nein gesetzt
Von Carsten Sawosch vor fast 9 Jahren aktualisiert
- Abstimmung Carsten wurde auf Nein gesetzt
Von Stefan Körner vor fast 9 Jahren aktualisiert
- Abstimmung Stefan K wurde auf Nein gesetzt
Von Carsten Sawosch vor fast 9 Jahren aktualisiert
- Abstimmung Kristos wurde auf Nein gesetzt
Von Carsten Sawosch vor fast 9 Jahren aktualisiert
- Status wurde von Offen zu Abgelehnt geändert
Von Carsten Sawosch vor fast 9 Jahren aktualisiert
- Abstimmung Stephanie wurde auf Abwesend gesetzt
- Abstimmung Mark wurde auf Nein gesetzt
- Abstimmung Bernd S wurde auf Enthaltung gesetzt