Beschluss #12488
geschlossenAntrag an den Bundesvorstand - Geschäftsordnung für Beauftragte
Beschreibung
Der Bundesvorstand beschließt:
§ 15 (2) Attachés der Geschäftsordnung für Beauftragten wird neu gefasst zu:
- Attachés werden auf Vorschlag der internationalen Koordinatoren vom Bundesvorstand benannt.
Alt:
- Attachés werden auf Vorschlag der internationalen Koordinatoren vom Bundesvorstand beauftragt.
Begründung:
Durch die Änderung der Wortwahl von "beauftragt" zu "benannt" ist ein
etwaiger Anspruch auf Kostenerstattung eindeutig eingeschränkt. Es ist somit
eindeutig erkennbar das etwaige Kostenansprüche deutlich im Vorwege
beantragt werden müssen.
Gregory Engels und Thomas Gaul
internationale Koordinatoren - international Coordinators
Piratenpartei Deutschland - Pirate Party of Germany, Pflugstraße 9a, D-10115
Berlin, Germany
Von Michael Ebner vor fast 9 Jahren aktualisiert
- Abstimmung Michael wurde auf Ja gesetzt
Von Carsten Sawosch vor fast 9 Jahren aktualisiert
- Abstimmung Carsten wurde auf Ja gesetzt
Von Stefan Bartels vor fast 9 Jahren aktualisiert
- Abstimmung Stefan B wurde auf Ja gesetzt
meinetwegen Ja, aber auch Beauftragte MÜSSEN gem. Reisekostenordnung im Vorwege beantragen. Insofern ergibt sich da keine Änderung ausser einem Wort :)
Von Carsten Sawosch vor fast 9 Jahren aktualisiert
- Status wurde von Offen zu Angenommen geändert
Von Stephanie Schmiedke vor fast 9 Jahren aktualisiert
- Abstimmung Stephanie wurde auf Ja gesetzt
Von Carsten Sawosch vor fast 9 Jahren aktualisiert
- Status wurde von Angenommen zu Angenommen und Erledigt geändert
Antragsteller informiert, Änderung in der GO unter http://vorstand.piratenpartei.de/beauftragungen/geschaeftsordnung-beauftragte/ vorgenommen