Beschluss #1430
Ausschluss von Parteiveranstaltungen
Description
"Rechtskräftig ausgeschlossene Mitglieder sind auf Parteiveranstaltungen, durch den Hausherrn, des Hauses zu verweisen. Dies gilt für alle Gebietsverbände der Piratenpartei Deutschland und Auslandgruppen.
Die Vorstände der Gebietsverbände haben Sorge zu tragen, dass dieser Vorgabe auf ihren Veranstaltungen Beachtung geschenkt wird."
Hierbei greift die gleiche Begründung wie die zu den Kommunikationsmitteln. Mitglieder die sich so Parteischädigend verhalten haben, dass sie ausgeschlossen wurden birgen die Gefahr, dass die Partei erneut geschädigt wird. Die Partei sollte keinerlei Interesse daran hegen das ehemalige Mitglied weiterhin einzugliedern.
Die Partei sollte keinerlei Interesse haben Menschen, die der Partei Schaden zugefügt haben, auf ihren Veranstaltungen willkommen zu heißen um ihnen dort erneut eine Plattform - welcher Art auch immmer - zu bieten.
History
Updated by Bernd Schlömer about 6 years ago
- Abstimmung Bernd set to Ja
Mit etwas Bauchschmerzen "Ja".
Ich glaube nicht, dass durch PAV ausgeschlossene Mitglieder Mitgliederversammlungen besuchen werden. Der Antrag wirkt mMn ein wenig abschreckend auf eine interessierte Öffentlichkeit.
Updated by Veronique Schmitz about 6 years ago
- Status changed from Offen to Angenommen
- Beschlussart changed from Sitzungsbeschluss to Umlaufbeschluss