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Beschluss #15656

geschlossen

Reisekosten BSG

Von Michael Ebner vor fast 9 Jahren hinzugefügt. Vor mehr als 6 Jahren aktualisiert.

Status:
Angenommen und Erledigt
Priorität:
Normal
Zugewiesen an:
Bundesvorstand
Abgabedatum:
Beschlussart:
Umlaufbeschluss
Antragsteller:
Georg / BSG
Sitzungsdatum:
Umsetzungsverantwortlich:
Schatzmeister
Abstimmung Stefan K:
Abstimmung Stefan B:
Nein
Abstimmung Stephanie:
Enthaltung
Abstimmung Kristos:
Enthaltung
Abstimmung Mark:
Abstimmung Bernd S:
Ja
Abstimmung Michael:
Ja
Abstimmung Carsten:
Ja
Abstimmung Lothar:
Ja

Beschreibung

Hallo lieber Vorstand,
im Namen und im Auftrag des Bundesschiedsgerichts beantrage ich

€ 900,00 (Abrechnung en detail folgt) Reisekosten zum bpt 2015/1 für die Mitglieder des Bundesschiedsgerichts (§ 16 (2) Satz 2 SGO)

und

ich bitte euch, entsprechend § 15 (3) SGO einen slot hierfür in der TO des bpt 2015/1 vorzusehen.

Grüße!
Georg v. Boroviczeny


Hallo Georg,

§ 16 (2) spricht explizit von den notwendigen Kosten. In Deinem Antrag fehlt eine Darlegung, warum hier Reisekosten notwendig sind.

Insbesondere vor dem Hintergrund des Umstandes, dass § 15 (3) "legt vor" und nicht "trägt vor" formuliert. Mit guten Gründen lässt sich annehmen, dass hier ein schriftlicher Bericht gemeint ist, zudem in § 10 (4) das schriftliche Verfahren zum Grundsatz gemacht wird, eben auch, um der Partei Reisekosten zu ersparen.

Bitte reiche eine entsprechende Darlegung nach.

Mit freundlichen Grüßen

Michael


Hi Michael,

1.) das derzeitige BSG amtiert bis zur Neuwahl eines neuen BSGs; Bis zu diesem Zeitpunkt muss es auch für (Eil)Entscheidungen vor Ort eben vor Ort anwesend sein.

2.) § 15 (3) "legt vor" bestimmt keine bestimmte Form; bis dato war ein mündlicher Vortrag Usus. Ebenso legt z.B die Kassenprüfung und die Rechnungsprüfung dem bpt vor.

Aus 1.) ergibt sich alleine schon die Notwendigkeit.

mit freundlichen Grüßen

Georg

Aktionen #1

Von Michael Ebner vor fast 9 Jahren aktualisiert

  • Abstimmung Michael wurde auf Enthaltung gesetzt

Da die hier zu treffende Entscheidung möglicherweise auch Auswirkungen auf die Entscheidung bei künftigen BPTs hat, ich für das BSG kandidiere und somit möglicherweise indirekt von dieser Entscheidung betroffen bin, halte ich mich für ein wenig befangen und enthalte mich deswegen.

Aktionen #2

Von Stefan Bartels vor fast 9 Jahren aktualisiert

  • Abstimmung Stefan B wurde auf Nein gesetzt

mir erschliesst sich nicht, warum das BSG "vor Ort" anwesend sein muss für eine Eilentscheidung, es ist mit Sicherheit einfacher und schneller, aber in meinen Augen nicht zwingend und insofern auch keine notwendigen Kosten

Aktionen #3

Von Kristos Thingilouthis vor fast 9 Jahren aktualisiert

  • Abstimmung Kristos wurde auf Enthaltung gesetzt
Aktionen #4

Von Lothar Krauss vor fast 9 Jahren aktualisiert

  • Abstimmung Lothar wurde auf Ja gesetzt

Ich persönlich sehe auch nicht die zwingende Notwendigkeit, dass das BSG vor Ort tagt. Aber wenn das BSG selbst diese Notwendigkeit sieht habe ich ein Problem dies abzulehnen, da die Schiedsgerichte unabhängig sind.

Aktionen #5

Von Carsten Sawosch vor fast 9 Jahren aktualisiert

  • Abstimmung Carsten wurde auf Ja gesetzt
Aktionen #6

Von Stephanie Schmiedke vor fast 9 Jahren aktualisiert

  • Abstimmung Stephanie wurde auf Enthaltung gesetzt
Aktionen #7

Von Bernd Schreiner vor fast 9 Jahren aktualisiert

  • Abstimmung Bernd S wurde auf Ja gesetzt
Aktionen #8

Von Michael Ebner vor fast 9 Jahren aktualisiert

  • Abstimmung Michael wurde von Enthaltung zu Ja geändert

Da ich meine Kandidatur zurückgezogen habe, kann ich ja jetzt abstimmen.

Inhaltlich schließe ich mich Lothar an. Und hoffe natürlich auf eine hohe Rückspendenquote.

Aktionen #9

Von Michael Ebner vor fast 9 Jahren aktualisiert

  • Status wurde von Offen zu Angenommen geändert

Damit ist nun eine Mehrheit klar.

Aktionen #10

Von Lothar Krauss vor mehr als 6 Jahren aktualisiert

  • Status wurde von Angenommen zu Angenommen und Erledigt geändert
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