Beschluss #15656
geschlossenReisekosten BSG
Beschreibung
Hallo lieber Vorstand,
im Namen und im Auftrag des Bundesschiedsgerichts beantrage ich
€ 900,00 (Abrechnung en detail folgt) Reisekosten zum bpt 2015/1 für die Mitglieder des Bundesschiedsgerichts (§ 16 (2) Satz 2 SGO)
und
ich bitte euch, entsprechend § 15 (3) SGO einen slot hierfür in der TO des bpt 2015/1 vorzusehen.
Grüße!
Georg v. Boroviczeny
Hallo Georg,
§ 16 (2) spricht explizit von den notwendigen Kosten. In Deinem Antrag fehlt eine Darlegung, warum hier Reisekosten notwendig sind.
Insbesondere vor dem Hintergrund des Umstandes, dass § 15 (3) "legt vor" und nicht "trägt vor" formuliert. Mit guten Gründen lässt sich annehmen, dass hier ein schriftlicher Bericht gemeint ist, zudem in § 10 (4) das schriftliche Verfahren zum Grundsatz gemacht wird, eben auch, um der Partei Reisekosten zu ersparen.
Bitte reiche eine entsprechende Darlegung nach.
Mit freundlichen Grüßen
Michael
Hi Michael,
1.) das derzeitige BSG amtiert bis zur Neuwahl eines neuen BSGs; Bis zu diesem Zeitpunkt muss es auch für (Eil)Entscheidungen vor Ort eben vor Ort anwesend sein.
2.) § 15 (3) "legt vor" bestimmt keine bestimmte Form; bis dato war ein mündlicher Vortrag Usus. Ebenso legt z.B die Kassenprüfung und die Rechnungsprüfung dem bpt vor.
Aus 1.) ergibt sich alleine schon die Notwendigkeit.
mit freundlichen Grüßen
Georg