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Beschluss #15656

geschlossen

Reisekosten BSG

Von Michael Ebner vor mehr als 8 Jahren hinzugefügt. Vor mehr als 6 Jahren aktualisiert.

Status:
Angenommen und Erledigt
Priorität:
Normal
Zugewiesen an:
Bundesvorstand
Abgabedatum:
Beschlussart:
Umlaufbeschluss
Antragsteller:
Georg / BSG
Sitzungsdatum:
Umsetzungsverantwortlich:
Schatzmeister
Abstimmung Stefan K:
Abstimmung Stefan B:
Nein
Abstimmung Stephanie:
Enthaltung
Abstimmung Kristos:
Enthaltung
Abstimmung Mark:
Abstimmung Bernd S:
Ja
Abstimmung Michael:
Ja
Abstimmung Carsten:
Ja
Abstimmung Lothar:
Ja

Beschreibung

Hallo lieber Vorstand,
im Namen und im Auftrag des Bundesschiedsgerichts beantrage ich

€ 900,00 (Abrechnung en detail folgt) Reisekosten zum bpt 2015/1 für die Mitglieder des Bundesschiedsgerichts (§ 16 (2) Satz 2 SGO)

und

ich bitte euch, entsprechend § 15 (3) SGO einen slot hierfür in der TO des bpt 2015/1 vorzusehen.

Grüße!
Georg v. Boroviczeny


Hallo Georg,

§ 16 (2) spricht explizit von den notwendigen Kosten. In Deinem Antrag fehlt eine Darlegung, warum hier Reisekosten notwendig sind.

Insbesondere vor dem Hintergrund des Umstandes, dass § 15 (3) "legt vor" und nicht "trägt vor" formuliert. Mit guten Gründen lässt sich annehmen, dass hier ein schriftlicher Bericht gemeint ist, zudem in § 10 (4) das schriftliche Verfahren zum Grundsatz gemacht wird, eben auch, um der Partei Reisekosten zu ersparen.

Bitte reiche eine entsprechende Darlegung nach.

Mit freundlichen Grüßen

Michael


Hi Michael,

1.) das derzeitige BSG amtiert bis zur Neuwahl eines neuen BSGs; Bis zu diesem Zeitpunkt muss es auch für (Eil)Entscheidungen vor Ort eben vor Ort anwesend sein.

2.) § 15 (3) "legt vor" bestimmt keine bestimmte Form; bis dato war ein mündlicher Vortrag Usus. Ebenso legt z.B die Kassenprüfung und die Rechnungsprüfung dem bpt vor.

Aus 1.) ergibt sich alleine schon die Notwendigkeit.

mit freundlichen Grüßen

Georg

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