Beschluss #1699
geschlossenAntrag auf Änderung der Geschäftsordnung des Bundesvorstands
Beschreibung
Der Bundesvorstand möge die Zuteilung der BuVo-Kompetenzen beim Geschäftsbereich des Fundraisings ändern und Katharina Nocun die stellvertretende Verantwortung für das Fundraising zum Zwecke der Umsetzung einer Crowdfunding-Kampagne für 2013/14 in diesem Ressort übertragen.
Von Katharina Nocun vor mehr als 10 Jahren aktualisiert
- Abgabedatum wurde auf 05 November 2013 gesetzt
Von Christophe Chan Hin vor mehr als 10 Jahren aktualisiert
- Abstimmung Christophe wurde auf Ja gesetzt
Von Swanhild Goetze vor mehr als 10 Jahren aktualisiert
Kennt Katharina §25 PartG und kann diese Anforderungen sicher umsetzen?
Von Sven Admin vor mehr als 10 Jahren aktualisiert
Die Beauftragung an Tim zur Ansprache an Spender finde ich sinnvoll und hilfreich. Das hat grundsätzlich nichts mit der Buchhaltung zu tun, da die Spenden dann ja wie gewohnt eingehen auf das Konto.
Es geht hier vielmehr um den Prozess zur Einwerbung von Spenden und die direkte Ansprache von potentiellen Spendern. Von daher würde ich die Beauftragung durchführen, aber den Geschäftsbereich in der GO im Bereich der Verwaltung belassen.
Es hat keinerlei Auswirkung auf die Umsetzung einer Spendenaktion, bzw. deren Einwerbung durch Beauftragte.
Von Anonym vor mehr als 10 Jahren aktualisiert
- Abstimmung Klaus wurde auf Nein gesetzt
In den drei Wochen bis zum BPT braucht es diese Änderung nicht mehr. Bei Bedarf können wir kurzfristig im Redmine-Umlauf einen Gremienbeschluß fassen, so dass die Ressortanpassung de facto nicht notwendig ist. Der neue BuVo kann dann, je nach Zusammensetzung und seinen Schwerpunkten die Ressorts (neu) verteilen, gern an Katta, wenn sie dabei bleiben will und darf. Mein Nein ist auch darin begründet, dass diese Fragestellung gefühlte zwei Monate von "Was haltet ihr davon?" bis zur aktuellen Beschlußfassung brauchen durfte, dann kann das jatzt auch auf den neuen BuVo warten.
Von Katharina Nocun vor mehr als 10 Jahren aktualisiert
Lieber Sven, liebe Swanhild,
Sven Schomacker schrieb:
Die Beauftragung an Tim zur Ansprache an Spender finde ich sinnvoll und hilfreich. Das hat grundsätzlich nichts mit der Buchhaltung zu tun, da die Spenden dann ja wie gewohnt eingehen auf das Konto.
Es geht hier vielmehr um den Prozess zur Einwerbung von Spenden und die direkte Ansprache von potentiellen Spendern. Von daher würde ich die Beauftragung durchführen, aber den Geschäftsbereich in der GO im Bereich der Verwaltung belassen.
Es hat keinerlei Auswirkung auf die Umsetzung einer Spendenaktion, bzw. deren Einwerbung durch Beauftragte.
Mir ist es vollkommen gleich, hauptsache Tim kann sich an die Arbeit machen. Allerdings hatte Swanhild vorab angemerkt, dass ich ihn nicht beauftragen kann, da Fundraising nicht mein Geschäftsbereich sei.
Von Swanhild Goetze vor mehr als 10 Jahren aktualisiert
- Abstimmung Swanhild wurde auf Nein gesetzt
Liebe Katharina,
mit geht es hier um die fachliche Kompetenz des zuständigen Bundesvorstandsmitglieds. Denn bisher ist mir auch nicht bekannt, dass ein Schatzmeister der Piratenpartei im Fundraising-Team mitarbeitet.
Aus 4 Jahren Schatzmeisterei in der Piratenpartei sind mir leider viel zu viele Dinge im bekannt geworden, die nicht zulässig sind.
Und genau das will ich unbedingt vermeiden, weshalb ich nach Deiner Kompetenz bezüglich §25 PartG frage.
Deiner Antwort muss ich entnehmen, dass Dir diese Fachkenntnisse fehlen, weshalb ich gegen Deinen Antrag stimme.
Von Veronique Schmitz vor mehr als 10 Jahren aktualisiert
- Status wurde von Offen zu Erledigt geändert
Antrag wurde von Katharina zurückgezogen