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Beschluss #174988

offen

Einleitungsbeschluß von Ordnungsmassnahmeverfahren hier: ~~~

Von Jan Kossick vor etwa 1 Jahr hinzugefügt.

Status:
Angenommen
Priorität:
Normal
Zugewiesen an:
-
Abgabedatum:
Beschlussart:
Umlaufbeschluss
Antragseingang:
12 Januar 2023
Antragsteller:
Sitzungsdatum:
Umsetzungsverantwortlich:
Vorsitzende:
Ja
Stellv. Vorsitzender:
Ja
Generalsekretär:
Stellv. Generalsekretär:
Ja
Stellv. Generalsekretär 2:
Schatzmeister (Abst.):
Ja
Stellv. Schatzmeister:
Enthaltung
PolGF:
Ja
Stellv. PolGF:
Ja

Beschreibung

Anonymisierter Beschlusstext zur Dokumentation für die Öffentlichkeit.

Der Bundesvorstand hat beschlossen:

Gemäß § 2 Satz 2 der Finanzordnung der Piratenpartei Deutschland ( https://wiki.piratenpartei.de/Bundessatzung#.C2.A7_2_Rechenschaftsbericht_Bundesverband

Zu diesem Zweck legen die Schatzmeister der Landesverbände ihm bis 
spätestens zum 31. Mai eines jeden Jahres die Rechenschaftsberichte der 
Landesverbände vor.

sind die Landesvorstände verpflichtet, dem Bundesvorstand bis zum 31. Mai eines jeden Jahres die Rechenschaftsberichte abzugeben.

Bis zur durch den Bundesschatzmeister final gesetzten Frist zum 10.12.2022; 23:59 Uhr ist dies durch den Landesvorstand des Landesverband Baden-Württemberg trotz vielzahliger Aufforderungen nicht vollumfänglich geschehen, sodaß der Bundesvorstand zur Vermeidung und Reduzierung von Schaden für die Piratenpartei Deutschland gezwungen war, dem Wirtschaftsprüfer und der Bundestagsverwaltung einen unvollständigen Rechenschaftsbericht abzuliefern. 

Der Bundesvorstand beschliesst daher gemäß Bundessatzung § 6 Ordnungsmassnahmen (1) https://wiki.piratenpartei.de/Bundessatzung#.C2.A7_6_-_Ordnungsma.C3.9Fnahmen

Verstößt ein Pirat gegen die Satzung oder gegen Grundsätze oder Ordnung 
der Piratenpartei Deutschland und fügt ihr damit Schaden zu, so kann der 
Bundesvorstand folgende Ordnungsmaßnahmen anordnen: Verwarnung, Verweis, 
Enthebung von einem Parteiamt, Aberkennung der Fähigkeit ein Parteiamt zu 
bekleiden, Ausschluss aus der Piratenpartei Deutschland. 

Der Vorstand muss dem Mitglied vor dem Beschluss der Ordnungsmaßnahme eine 
Anhörung gewähren. 

Der Beschluss ist dem Mitglied in Schriftform unter Angabe von Gründen zu 
überstellen. 

gegen ~~~, die Einleitung einer Ordnungsmassnahmeverfahrens und fordert diesen auf, zu den oben genannten Vorwürfen zur Anhörung bis zum Donnerstag, 19. Januar 2023 23:59 Uhr Stellung zu beziehen. Dies kann in schriftlicher Form oder mündlich im "Nicht-Öffentlichen Teil" der durch den Bundesvorstand abgehaltenen Sitzungen am 16. Januar 2023 bzw. 19.Januar 2023 stattfinden. Der Bundesvorstand bittet darum, die Möglichkeit des mündlichen Vortrags bis spätestens zum Vortag der entsprechenden Sitzung mitzuteilen. 

Diese Mitteilung kann in Textform durch Mail an vorstand@piratenpartei.de bzw. als Antwort auf die Zustellungsmail der Einladung stattfinden.

Der Bundesvorstand wird sich nach Ablauf der genannten Frist mit der Durchführung der Ordnungsmassnahme befassen und dem Mitglied seine Entscheidung zeitnah nach Beschlußfassung mitteilen.

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