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Beschluss #1769

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Antrag um Beauftragung / Genehmigung für Verkauf von Piratenjacken BPT13.2

Von Veronique Schmitz vor mehr als 10 Jahren hinzugefügt. Vor mehr als 10 Jahren aktualisiert.

Status:
Abgelehnt
Priorität:
Normal
Zugewiesen an:
-
Abgabedatum:
27 November 2013
Beschlussart:
Einzelbeschluss
Antragsteller:
Jörg Pfannschmidt
Sitzungsdatum:
Abstimmung Markus:
Abstimmung Swanhild:
Abstimmung Katharina:
Abstimmung Christophe:
Abstimmung Andreas:
Umsetzungsverantwortlich:
???
Abstimmung Sven:
Abstimmung Klaus:
Nein
Abstimmung Thorsten:
Abstimmung Caro:
Abstimmung Björn:
Abstimmung Niqui:
Abstimmung Gefion:
Abstimmung Alexander:
Abstimmung Stefan B:
Abstimmung Stephanie:
Abstimmung Sebastian:
Abstimmung Bernd:

Beschreibung

Liebe Vorstandsmitglieder,

hiermit möchte ich offiziell eine Beauftragung / Erlaubnis zum Verkauf der "Piratenjacken"
während des BPT13.2 in Bremen beantragen.

Es wird nur für die Präsentation / Anprobe von Outdoor - Jacken der orangen Kollektion
sowie deren Verkauf die Genehmigung beantragt.

Produkte wie T-Shirts,Hoodies und Shirts im Allgemeinen werden nicht mitgeführt und
verkauft,da derartige Produkte im PSHOP vertrieben werden.

Für den geplanten Verkauf inkl. Präsentation sind nur 2-3 Tische in einem Randbereich (
einer Ecke) der Halle benötigt und bedarf daher auch organisatorisch keinen Mehraufwand,da
ich mich vor Ort mit der Orga und dem PSHOP selbst absprechen kann ( wie in Neumarkt
geschehen).

+Antragsmodul 1:+
Dem Textilvertrieb JPITS (Jörg Pfannschmidt )mit dem Angebot der "Orangen Kollektion
Piratenjacken" wird gestattet, während des BPT13.2 die Piratenjacken anzubieten & zu
verkaufen sowie Bestellungen dafür aufzunehmen, genau Aufzulisten wieviele Modelle während
des BPT13.2 verkauft werden, und die Gesamtanzahl wie in Bochum als Rechnung dem PSHOP zum
günstigeren EK in Rechnung zu stellen, seinen Rechnungsbetrag von der Umsatzsumme
einzubehalten und die Differenz als Gewinnerlös dem PSHOP zukommen zu lassen.

Vorteil:
1.) Der PSHOP zahlt nur die effektiv verkauften Stückzahlen an dien Lieferant und
vermeidet "Restbestände
2.) Der PSHOP sowie die Partei werden arbeitstechnisch entlastet,da kein Personal dafür
eingesetzt werden muss
3.) Der PSHOP generiert für sich ohne Mehraufwand passable Gewinne wegen Punkt 2.
4.) Der PSHOP generiert Umstätze, die für die PartFin wichtig sind, da die Partei auf
finanzielle Ressourcen angewiesen ist mit Hinblick auf Europawahl 2014
5.) Die Parteimitglieder können weiterhin die Jacken erwerben,die Sie alle gerne hätten um
auf Demos /Veranstaltungen, bei den Parteifahnen unerwünscht sind, dennoch medial wirksam
wahrgenommen werden.
6.) der zusätzliche Gewinn soowie die damit verbundene PartFin sichert die gerade per
Einstellungsvertrag geschaffenen Arbeitsplätze in der BuVo - Verwaltung (jeder Euro zählt)
http://verwaltung.piratenpartei.de/issues/1412
http://verwaltung.piratenpartei.de/issues/1419

+Antragsmodul 2:+
Dem Textilvertrieb JPITS (Jörg Pfannschmidt )mit dem Angebot der "Orangen Kollektion
Piratenjacken"
wird gestattet, auf dem BPT13.2 in Bremen diese zu präsentieren sowie eigenständig den
Verkauf umzusetzen.
Der Textilvertrieb JPITS läßt die Piratenpartei in angemessener Höhe am Nettogewinn
partizipieren
(Pro Jacke gehen 5,00 ? an die Piratenpartei)

Vorteil:
1.) Es wird keine buchhalterische Aktion getätigt,womit der PSHOP von zusätzlichem
Arbeitsaufwand befreit bliebe
2.) Die Piratenpartei partizipiert nicht nur direkt, sondern im Folgejahr über die PartFin
3.) Die Parteimitglieder können weiterhin die Jacken erwerben,die Sie alle gerne hätten um
auf Demos /Veranstaltungen, bei den Parteifahnen unerwünscht sind, dennoch medial wirksam
wahrgenommen werden.

Nachteil:
1.) Der PSHOP generiert keinen zusätzlichen Gewinn oder Umsatz
2.) es wird weniger Rückerstattung über die PartFin geben

Begründung:

Beim BPT12.2 in Bochum war ich erstmalig Lieferant für den PSHOP, was dazu führte, das an
jenem Wochenende (so war auch meine Idee der Konzeption) der PSHOP einen Gewinn von über
2.000,00 ? erzielen konnte und mit einem Gesamtumsatz von weit über 4.000,00 ?
entsprechende Rückvergütung durch die PartFin abgesichert wurden.

Leider musste ich dort die beiden Tage (während ich meine Tochter in die Kinderbetreuung
gab), den Verkauf selbst durchführen als Lieferant,da der Beauftragte des PSHOP sich
außerstande sah, Jackenverkauf schnell und professionell auszuführen mangels Vorkenntnis.

Beweis: Rechnung an den PSHOP für Bochum aus 2012 hier zu sehen
https://dl.dropboxusercontent.com/u/68411981/Rechnung%202012-1002.pdf

Zum BPT 13.1 in Neumarkt wurde mir daher unbürokratisch seitens des PSHOP Beauftragten
Thomas J. genehmigt, selbst den Verkauf durchzuführen, eine Praxis wie in Bochum ( ich als
Lieferant) entsprach nicht seinem Konzept.Leider wurde diese Umsetzung / Erlaubnis zum
Unverständnis der Versammlung für den Sonntag widerrufen.

Im ganzen Jahr wurde daher, auf Einladung vieler Landesverbände ( respektive Abstimmung
über meinen Verkauf durch die Versammlungen per Meinungsbild) der Vertrieb / die
Vermarktung der "orangen Kollektion" durch mich direkt mit Erfolg fortgeführt. Das waren
die LPT's in Bayern 2x,Schleswig-Holstein 2x,
Sachsen,Sachsen-Anhalt,Niedersachsen,Rheinland-Pfalz,Hessen,NRW-WK-Auftakt,Mediencon und
andere.

Der Bundesverband hat demnach im kommenden Jahr finanzielle Mehrbelastungen, die eine
gesicherte Einnahmequelle sowie Förderung der PartFin zwingend notwendig macht.

Das ergibt sich alleine schon aus der "Beauftragung Übernachtungshalle" für "nur 2.500,00
Euro" seitens der Schatzmeisterin aus Mai 2013 hier zu finden unter
https://dl.dropboxusercontent.com/u/68411981/Beauftragung%20%C3%9Cbernachtu[..]

Berücksichtigen wir den Finanzbericht vom PSHOP Ende 2012, so waren maßgeblich die
Piratenjacken der wichtigste Shopartikel im Verkausergebnis Bochum 2012.2 zu sehen hier
unter
https://dl.dropboxusercontent.com/u/68411981/TaetigkeitenNovember2012.pdf

Aus Sicht einer sachlichen Wirtschaftspoliitk innerhalb der Piratenpartei, Ehrenamt hin
oder her, darf man nun mal nicht vergessen, daß wer auch immer die Beauftragung für den
PSHOP inne hat, sich nicht aussuchen dürfte, welchen vom Umtausch eventuell betroffenen
"Bekleidungsartikel" in das Sortiment aufgenommen werden soll, sondern letztendlich liegt
so etwas doch in der Verantwort des Inhabers, hier der Piratenpartei, sowie ebenfalls
bestimmt von der Nachfrage auf dem Markt, und nicht von den Beschäftigten.

Und da ich leider der einzige Produzent der Piratenjacken bin, diese jedoch zu einem aus
Sicht der Kunden sowie für Bochum aus Sicht des Beauftragten Thomas Jongmanns,günstigen
Preis dem PSHOP angeboten habe, denke ich mal das es auch ganz legitim ist,wenn eine
marginale Gewinnerzielung für mein Unternehmen nur Recht und Billig sein dürfte.

In diesem Sinne bitte ich um kurzfristige,schriftliche Mitteilung, wie sich der
Bundesvorstand in Bezug auf den Bundesparteitag diesen Antrag betreffend, entscheiden
wird.

Mit piratigen Grüßen

Pirat Jörg aus Hannover

Jörg Pfannschmidt

[Kontaktdaten im OTRS]

Aktionen #2

Von Anonym vor mehr als 10 Jahren aktualisiert

Statement PSHop-Tom:

zu 1. "Die Piratenpartei hat einen wGB. Nur Betriebe, die innerhalb der wGB angesiedelt sind, dürfen auf einem BPT geschäftlich tätig werden. Im Bereich Merchandising/Textil ist der PShop tätig. Kein Anbieter darf im Namen des PShop Ware verkaufen, weil a) das zu Problemen im Bereich Gewährleistung und Produkthaftung führen kann.
b) die Piratenpartei keinem externen Anbieter Alleinstellungsmerkmale gewähren wird."

Zu 2. Damit wird allen möglichen Anbietern Tür&Tor geöffnet, die meinen, mit einer Spendenzusage die Piratenpartei kaufen zu können.

Aktionen #3

Von Anonym vor mehr als 10 Jahren aktualisiert

  • Status wurde von Offen zu Abgelehnt geändert
  • Beschlussart wurde von Umlaufbeschluss zu Einzelbeschluss geändert
  • Abstimmung Klaus wurde auf Nein gesetzt

Die Genehmigung wird nicht erteilt. Dies liegt an drei Gründen:

Auf dem BPT wird grundsätzlich weder Sponsoring noch Verkaufsstände Dritter zugelassen, auch wenn es sich wie hier um (letztlich aber trotzdem auf eigenene Rechnung verkaufende) Parteimitglieder handelt. Eine Ausnahme von dieser Regel ist hier nicht begründet.

Die angebotenen Beteiligungsmodelle sind auch nicht umsetzbar. Auf die 5€-Spendenzusage darf sich die Partei nicht verlassen, außerdem ist das genau das "Kaufen", welches wir durch eine klare Regelung vermeiden wollen. Die Idee einer Umsatzbeteiligung über drei Ecken scheitert an den durch den wGB zu beachtenden Richtlinien.

Schlußendlich trägt das bisherige unhöfliche und und unsachliche Verhalten des Antragstellers in der Vergangenheit zur Entscheidung bei. Wer beschimpft und beleidigt hat kein Entgegenkommen zu erwarten. Ausschlaggebend ist letztlich aber Punkt 1 und die Grundsatzregelung.

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