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Beschluss #227952

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Antrag 2 - 2024-04-26 - Einberufung eines Onlineparteitages

Von Sebastian Krone vor 9 Monaten hinzugefügt. Vor 8 Monaten aktualisiert.

Status:
Zurückgezogen
Priorität:
Normal
Zugewiesen an:
Stephan Franzelius
Abgabedatum:
Beschlussart:
Sitzungsbeschluss
Antragseingang:
26 März 2024
Antragsteller:
Bastian Krone
Sitzungsdatum:
25 April 2024
Umsetzungsverantwortlich:
Vorsitzender:
Stellv. Vorsitzender:
Generalsekretär:
Stellv. Generalsekretär:
Schatzmeister (Abst.):
Stellv. Schatzmeisterin:
PolGF:
Stellv. PolGF:

Beschreibung

Sehr geehrter Bundesvorstand,

ich habe die Gelegenheit benutzt, beim "Kandidierentreffen" am vergangenen Wochenende den Dissens hinsichtlich der Rechtslage für einen Online-Parteitag aufzuklären.

Zunächst gehe ich davon aus, dass sich sehr viele Piraten in der PP-DE ein OPT wünschen, da der Programmstau auf einem Wahlparteitag nicht aufgelöst werden kann. Bestes Beispiel war der letzte BPT in Hamburg. AGs kann man nur noch sehr schlecht motivieren, (nur) für die Tonne zu produzieren. Die AG Wirtschaft ist so ein Beispiel, wo der Frust ob dieser Umstände sehr stark sein dürfte.

Durch die Änderung des Parteiengesetzes (Inkrafttreten 27.02.2024) in den maßgeblichen §9 und §15 ergeben sich für einen OPT die besten Bedingungen (abgesehen von sogenannten Hybridveranstaltungen).

Wenn der Wahlparteitag erst im Oktober stattfindet (könnte/sollte/muss), wäre mMn. 12 Wochen Frist Abstand zwischen OPT und BPT ausreichend (damit man $Dinge evtl. heilen kann), um einen passenden Termin zu finden.

Das bedeutet bei einem von mir angenommenen Termin BPT= 19.-20.10.2024 einen Termin für einen OPT= 27.-28.07.2024 - also allemal genügend Zeit, rechtzeitig einzuladen.

Grundsätzlich ist nach § 9 Abs.1 ParteienG ein OPT möglich:
1.

". Die Parteitage treten mindestens in jedem zweiten Kalenderjahr einmal zusammen. Sie müssen in einer der folgenden Formen abgehalten werden:
1.
als Präsenzversammlung an einem Ort, an dem die Mitglieder gemeinsam physisch anwesend sind,
2.
als virtuelle Versammlung ohne gemeinsame physische Anwesenheit der Mitglieder an einem Ort, .
4.
.
Die Form des Parteitags wird durch den Vorstand bestimmt, soweit die Satzung nichts anderes bestimmt."

2.
Ferner wurde der §15 Abs. (2a) ParteienG (Willensbildung in den Organen) neu geregelt:

". (2a) Der Vorstand kann entscheiden,

1.
dass die Stimmabgabe unter Wahrung der Rechte aller Stimmberechtigten bei Beschlussfassungen und Wahlen ganz oder teilweise im Wege der elektronischen Kommunikation erfolgen kann, wenn dabei die Sicherheit, auch mit Blick auf den Schutz personenbezogener Daten, auf dem Stand der Technik gewährleistet ist, und
2.
welche Kommunikationsmittel dabei eingesetzt werden.

Dies gilt nicht, soweit die Satzung etwas anderes bestimmt." .

Zu 1.:

Der Satz "soweit die Satzung nichts anderes bestimmt" ist für uns offensichtlich hinderlich, da im § 9b Abs.10 Satz Bundessatzung der Terminus "Versammlungsort" gewählt worden ist:

"Der Bundesvorstand kann vorsehen, dass Piraten am Parteitag ohne Anwesenheit am Versammlungsort teilnehmen, und Mitgliederrechte im Wege der elektronischen Kommunikation ausüben können oder müssen."

Der Terminus "Versammlungsort" ist nunmehr der Knackpunkt, da die reine Lehre den Begriff unter dem deutschen Versammlungsrecht subsummiert. Also Ort = geeignete Halle.

Da sich die gelebte Begrifflichkeit spätestens seit Corona geändert hat, könnte man in Betracht ziehen, dass nunmehr mit "Versammlungsort" alles gemeint ist, ob physisch und/oder virtuell.

Zu 2.:

Satz 2 in § 9 Abs. 10 Bundessatzung beinhaltet nur Satzungsänderungen bzw. Personenwahlen, würde uns als (BEO-technisch gesehen) nicht tangieren, da der BEO ein eigenes Verfahren ist.,

Fazit:

Wenn denn nun der allgemeine Wunsch besteht, auch in einer "Internetpartei" zu einer digitalen Lösung zu kommen, die die politischen Mitbewerber bereits seit Jahren am Start haben, sollte es mit ein wenig guten Willen möglich sein, dass auch die PP-DE hier aufschließt - sozusagen als Schlusslicht.

Das bedingt eine "Konferenz der Wissenden" - dazu zähle ich mich schon aufgrund der Regalmeter zum Parteienrecht, die sich in meinem Büro befinden.

Wenn man nun der Meinung wäre, dass die Lösung des Problems nur in einer erneuten Änderung der Bundessatzung liegen kann, schlage ich vor, einen Sonderparteitag einzuberufen, der aufgrund der von mir geschilderten Umstände / Dringlichkeit auch nur diesen 1 Antrag abarbeitet. Solche Spezialversammlungen sind auch in anderen Organisationen an der Tagesordnung.

Man könnte daher einen radikal eingedampften BPT zu sehr geringen Kosten stemmen.

Ich bitte daher um weitere Veranlassung und bin gerne bei Planung und Orga behilflich, wenn es überhaupt erwünscht ist.

3-26 Mit freundlichen Grüßen

Sebastian Krone aka "Bastian"
Stadtverband Potsdam
Landesverband Brandenburg
Am Bürohochhaus 2-4
14478 Potsdam

Tel. 0331-281 298 200
Fax. 0331-281 298 202
Mitglied/Member BvD & IAPP
Mail: bastian@piratde.de
Twitter: https://twitter.com/BastianBB
Blog: https://www.piratde.de
PiratesOnAir: https://piratesonair.net/de/stream/

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Von Gabriele Biwanke-Wenzel vor 9 Monaten aktualisiert

  • Zugewiesen an wurde auf Stephan Franzelius gesetzt
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Von Gabriele Biwanke-Wenzel vor 9 Monaten aktualisiert

  • Tracker wurde von Maileingang zu Beschluss geändert
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  • Beginn 26 März 2024 wurde gelöscht
  • Beschlussart wurde auf Sitzungsbeschluss gesetzt
  • Antragseingang wurde auf 26 März 2024 gesetzt
  • Antragsteller wurde auf Bastian Krone gesetzt
  • Sitzungsdatum wurde auf 28 März 2024 gesetzt
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Von Gabriele Biwanke-Wenzel vor 9 Monaten aktualisiert

  • Sitzungsdatum wurde von 28 März 2024 zu 25 April 2024 geändert

Antrag wurde in Sitzung vom 28.03.2024 vom Antragsteller auf Sitzung 25.04. verschoben

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Von Gabriele Biwanke-Wenzel vor 8 Monaten aktualisiert

  • Status wurde von Offen zu Zurückgezogen geändert
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