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Beschluss #241136

offen

GO Änderung bezüglich Ausgaben

Von Wolf Vincent Lübcke vor etwa 2 Monaten hinzugefügt. Vor etwa 2 Monaten aktualisiert.

Status:
Angenommen
Priorität:
Normal
Zugewiesen an:
Bundesvorstand
Abgabedatum:
Beschlussart:
Sitzungsbeschluss
Antragseingang:
26 September 2024
Antragsteller:
Jutta & Vincent
Sitzungsdatum:
26 September 2024
Umsetzungsverantwortlich:
Alle
Vorsitzender:
Ja
Stellv. Vorsitzender:
Ja
Schatzmeister (Abst.):
Ja
Stellv. Schatzmeister:
Ja
Beisitzer 1:
Ja
Beisitzerin 2:
Ja
Beisitzer 3:
Ja

Beschreibung

Der Bundesvorstand möge beschließen, die Geschäftsordnung wie folgend zu ändern:

Alt:

§22 Ausgaben durch Bundesvorstände

(1) Ausgaben des Bundesverbandes können nur nach einem Beschluss des Bundesvorstandes getätigt werden, sofern es in dieser Geschäftsordnung nicht anderweitig geregelt ist.

(2) Ausgaben des laufenden Betriebes oder aus laufenden Verträgen benötigen keinen gesonderten Beschluss.

(3) Ausgaben bis zur einer Höhe von 250€ können vom zuständigen Vorstandsmitglied als Einzelbeschluss beschlossen werden.

(4) Ausgaben bis zur einer Höhe von 750€ können vom zuständigen Vorstandsmitglied im Einvernehmen mit dem Schatzmeister als Einzelbeschluss beschlossen werden.

(5) Ausgaben aus dem Budget Politische Arbeit und Öffentlichkeitsarbeit bis zur einer Höhe von 2500€ können von den zuständigen Vorstandsmitgliedern als Einzelbeschluss beschlossen werden.

(6) Ausgaben aus dem Budget P-Shop bis zur einer Höhe von 2500€ können von den zuständigen Vorstandsmitgliedern als Einzelbeschluss beschlossen werden.

(7) Ausgaben dürfen nicht künstlich getrennt werden, um die Beschlussgrenzen zu erreichen.

(8) Innerhalb der jeweiligen Beschlussgrenzen dürfen auch Reisekosten aus den jeweiligen Budgets freigegeben werden.

(9) Sofern die Situation sofortiges Handeln erfordert, können Vorstandsmitglieder Ausgaben bis maximal 2500€ alleine freigeben. Die Notwendigkeit des sofortigen Handelns ist ausführlich zu begründen.

neu:

§22 Ausgaben durch Bundesvorstände

(1) Ausgaben des Bundesverbandes können nur nach einem Beschluss des Bundesvorstandes getätigt werden, sofern es in dieser Geschäftsordnung nicht anderweitig geregelt ist.

(2) Ausgaben des laufenden Betriebes oder aus laufenden Verträgen benötigen keinen gesonderten Beschluss.

(3) Ausgaben aus im Haushalt festgelegten Budgets bis zur einer Höhe von 250€ können vom zuständigen Vorstandsmitglied als Einzelbeschluss beschlossen werden.

(4) Ausgaben aus im Haushalt festgelegten Budgets bis zur einer Höhe von 750€ können vom zuständigen Vorstandsmitglied im Einvernehmen mit einem weiteren Vorstandsmitglied (vorzugsweise aus der Schatzmeisterei) beschlossen werden.

(5) Ausgaben dürfen nicht künstlich getrennt werden, um die Beschlussgrenzen zu erreichen.

(6) Innerhalb der jeweiligen Beschlussgrenzen dürfen auch Reisekosten aus den jeweiligen Budgets freigegeben werden.

Aktionen #1

Von Dennis Klüver vor etwa 2 Monaten aktualisiert

  • Schatzmeister (Abst.) wurde auf Ja gesetzt
Aktionen #2

Von Gabriele Biwanke-Wenzel vor etwa 2 Monaten aktualisiert

  • Status wurde von Offen zu Angenommen geändert
  • Vorsitzender wurde auf Ja gesetzt
  • Stellv. Vorsitzender wurde auf Ja gesetzt
  • Stellv. Schatzmeister wurde auf Ja gesetzt
  • Beisitzer 1 wurde auf Ja gesetzt
  • Beisitzerin 2 wurde auf Ja gesetzt
  • Beisitzer 3 wurde auf Ja gesetzt
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