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Beschluss #24804

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Antrag über Fachliche Qualifikation zur Erlangung von IT-Zugängen und Social Media Accounts

Von Gabriele Biwanke-Wenzel vor etwa 8 Jahren hinzugefügt. Vor fast 8 Jahren aktualisiert.

Status:
Zurückgezogen
Priorität:
Normal
Zugewiesen an:
Bundesvorstand
Abgabedatum:
Beschlussart:
Sitzungsbeschluss
Antragsteller:
Wolfgang Wiese
Sitzungsdatum:
Umsetzungsverantwortlich:
Buvo
Abstimmung Stefan K:
Abstimmung Stefan B:
Abstimmung Stephanie:
Abstimmung Kristos:
Abstimmung Mark:
Abstimmung Kristof:
Abstimmung Carsten:
Abstimmung Astrid:
Abstimmung Lothar:

Beschreibung

Hiermit beantrage ich folgendes:

Der Vorstand der Piratenpartei Deutschland beschließt:

  • Vor Erlangung von Zugängen zu offiziellen Logins und Accounts der
    Piratenpartei Deutschland auf eigenen Server oder Social Media
    Plattformen, ist jeweils individuell darzulegen, dass der neue
    Accountinhaber über die notwendigen Kenntnisse verfügt.

  • Eine Beauftragung oder ein Mandat ist kein ausreichender Nachweis
    darüber, dass die notwendigen fachlichen Kenntnisse vorliegen, sofern
    diese nicht ausdrücklich bei der Beauftragung als erforderlich genannt
    waren.

  • Aus Transparenzgründen sind die Zugriffsberechtigten zu offiziellen
    Social Media Accounts namentlich bekannt zu machen (z.B. in Form einer
    Wikiseite in der die Zugänge aufgeführt sind; Bekannte Pseudonyme sind
    ausreichend, wenn diese im Piratenwiki mit einem Userprofil verknüpft sind).

Dieser Beschluss ergänzt den bereits bestehenden Beschluss "Regelung
Nutzung parteiinterner Infrastruktur & Accountverwaltung"
(http://verwaltung.piratenpartei.de/issues/9278 ) um folgende Punkte:

  • Der Zugriff auf Accounts ist nur dann möglich, wenn ein Nachweis über
    die fachliche Qualifikation vorliegt, den Account in dem jeweiligen
    Einsatzgebiet zu nutzen. Dies ist pro Account einzelnt und pro
    Antragsteller darzulegen. Hierbei ist auch jeweils der konkrete Zweck zu
    nennen.

  • Wenn es sich um öffentliche Zugange, wie die von Social Media Accounts
    handelt, entscheidet der Bundesvorstand über den Zugang in öffentlicher
    Sitzung. Die Nutzer der Accounts sind in diesen Fall öffentlich
    einsehbar zu dokumentieren (z.B. im Piratenwiki).

  • Die Regelungen zum Zugang für Accounts sind unabhängig von
    Beauftragungen oder Mandat. Sie gelten auch für Mitglieder des Vorstands
    der Piratenpartei Deutschland und anderen Beauftragten.

Beispiele:
Eine Sammelbestellung "Zugriff auf alle Accounts ..." bzw "Um in
Notfall eingreifen zu können.." ist grundsätzlich nicht ausreichend um
den Zweck zu begründen oder einen Nachweis zu liefern, dass der
Antragsteller auch fachlich in der Lage ist, den Account dem Medium
entsprechend zu führen.

Begründung:
Die Nutzung offizieller Accounts im Social Media einerseits und die
Admin- und Root-Accounts auf IT-Systemen andererseits ist mit großer
Verantwortung verbunden. Hierbei haben insbesondere auch fachliche
Qualifikation, notwendige Kenntnisse der "Betriebsumgebung" und
sorgfältiges, umsichtiges Arbeiten eine große Bedeutung.
Auch bei besten Wissen und Gewissen und in der Absicht nur das Beste zu
wollen, kann eine fehlerhafte Nutzung zu negativen Folgen führen.
Bei Root- und Adminzugängen von IT-Systemen reichen wenige unvorsichtig
ausgeführte Kommandos aus, um das gesamte System lahm zu legen. Selbes
gilt für Admin-Zugänge in Content-Management-Systemen. Ein Fehler durch
die unbeabsichtigte, fehlerhafte Bedienung mit Adminrechten in
Verwaltungssystemen, wie bspw. SAGE, kann sogar existenzbedrohliche
Schäden verursachen.
Im Bereich des Social Media führen unüberlegt abgesetzte Tweets oder
Messages sehr schnell zu einem Shitstorm, der das Ansehen der Partei
negativ beeinflussen kann.
In allen Fällen kann zusätzlich auch ein mangelndes
Sicherheitsbewusstsein für Probleme sorgen. Gerade Mitglieder der
Piratenpartei mit Systemzugängen würden für negativ gesinnte Gegner
lohnende Angriffsziele sein, mit dem sie bei Erfolg die Piratenpartei
als IT-Laientruppe darstellen könnten.

Gleichwohl gibt es für die meisten Zugänge erfahrene SG-Mitglieder, die
in der Regel über langjährige Erfahrung und Expertise verfügen und das
Einsatzumfeld genau kennen.
Diese Erfahrung kann jedoch nicht einfach so "über Nacht" durch
Erlangung eines Mandats oder durch die Übernahme einer Beauftragung
erworben werden.
Eine unabgesprochene Zuweisung von Social-Media- oder Admin-Accounts an
Dritte, ohne das die bisherigen erfahrenen SG-Mitglieder oder
IT-Zuständige involviert wurden, kann von diesen als Abwertung und
Misstrauen gegenüber ihrer Arbeit ausgelegt werden; Ein solches Handeln
verursacht ein fatales Signal gegenüber den ehrenamtlich tätigen
Freiwilligen. Die Folgen hiervon haben wir leider in der Vergangenheit
spürbar erleben müssen.
Die ehrenamtlich tätigen Mitglieder der Piratenpartei sind eine wichtige
Basis für all unsere Aktivitäten - sie sind "systemwichtig" und sollten
daher unser Vertrauen und Loyalität genießen. Dies sollte Priorität
haben gegenüber rein organisatorischen oder hierarchischen Erwägungen.

Schlusserklärung:
Der Antragsteller erklärt hiermit, daß er diesen Antrag eigenständig und
in freien Willen entworfen hat. Er wurde hierzu weder gezwungen noch
genötigt. Eine Erzwingung zur Stellung des Antrags und zur Verteidigung
dessen lag genau so wenig vor, wie ein finanzieller, sozialer, privater
oder sonstiger Druck. Der Antragsteller ist Herr seiner eigenen
subjektiven Meinung.
Der Antragsteller ist Pirat.

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Von Gabriele Biwanke-Wenzel vor fast 8 Jahren aktualisiert

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