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Beschluss #3109

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Veranstaltungsordnung

Von Veronique Schmitz vor mehr als 10 Jahren hinzugefügt. Vor mehr als 10 Jahren aktualisiert.

Status:
Abgelehnt
Priorität:
Normal
Zugewiesen an:
Veronique Schmitz
Abgabedatum:
Beschlussart:
Einzelbeschluss
Antragsteller:
Wolfgang Wiese (xwolf)
Sitzungsdatum:
Abstimmung Markus:
Abstimmung Swanhild:
Abstimmung Katharina:
Abstimmung Christophe:
Abstimmung Andreas:
Umsetzungsverantwortlich:
Veronique Schmitz
Abstimmung Sven:
Abstimmung Klaus:
Abstimmung Thorsten:
Abstimmung Caro:
Abstimmung Björn:
Abstimmung Niqui:
Nein
Abstimmung Gefion:
Abstimmung Alexander:
Abstimmung Stefan B:
Abstimmung Stephanie:
Abstimmung Sebastian:
Abstimmung Bernd:

Beschreibung

Hallo Piraten

hiermit stelle ich folgenden Antrag:

Antragstext
Der Bundesvorstand möge beschließen:

Für Parteitage, sowie andere organisierte und ausgerichtete
Veranstaltungen gilt eine Veranstaltungsordnung.
Durch Beschluss gilt die angehängte Veranstaltungsordnung in der
aktuellen Version.

Die Veranstaltungsordnung definiert unabhängig von der konkreten
Organisation die Rahmenbedingungen zur Beschmückung von Räumen und zur
Veranstaltung gehörenden Flächen, sowie die Möglichkeit der Verteilung
von Informationsmaterialien durch Dritte.
Für Veranstaltungen, bei denen die Piratenpartei lediglich
Kooperationspartner sein soll, regelt die Ordnung die Frage nach der
Möglichkeit einer organisatorischen und finanziellen Unterstützung.

Die Regelungen aus der Veranstaltungsordnung treten mit Beschluss in
Kraft. Sie gelten auch für Veranstaltungen, die bereits vor
Beschlussfassung geplant oder beantragt wurden, jedoch noch nicht
abgehalten wurden.

'''Veranstaltungsordnung'''

  1. Bei Parteitagen gelten folgende Regelungen für die "Beschmückung" von Räumen und weiterer zur Veranstaltung gehörenden Flächen:
  • Für die Beschmückung von Räumen oder zur Veranstaltungen gehörende
    Flächen sind nur offizielle Symbole und Logos der Piratenpartei sowie
    der zugehörigen Gliederungen auf Flaggen, Plakaten, Postern und Flyern
    sowie anderen Aufstellern zugelassen.

  • Symbole, Flaggen und andere Darstellungen von politischen AGs und
    Servicegruppen können zugelassen werden, wenn sie in der Organisation
    und Durchführung der Veranstaltung eine Aufgabe übernehmen.

  • Die Verwendung von Beamern oder anderen Projektoren ist nur im Rahmen
    der Veranstaltungsorganisation zugelassen.

  • Ausgenommen von der Regelung sind
    ** Persönliche Kleidung. (Kostümierung, sowie individuelle kreative
    Ausdrucksformen, die andere nicht einschränken, werden ausdrücklich als
    Zeichen des Pluralismus und der Vielfältigkeit begrüßt. Grundlegend gilt
    auch bei persönlicher Ausstattung und Kostümierung der Leitsatz: ''"Die
    Freiheit des einen endet dort, wo die Freiheit des anderen beginn".)''
    ** Persönliches IT-Equippment und Tischschmuck (beispielsweise Tischfahnen)
    ** Elektronische Gimmicks sofern diese auf den persönlichem Umkreis
    beschränkt sind und keine anderen Besucher der Veranstaltung behindern
    oder stören.
    ** Darstellungen innerhalb von Präsentationen in Zusammenhang mit Reden
    oder Vorträgen, die Teil des Programmes sind.

  • Die Verteilung von Flyern, Wurfblättern, Informationsmaterialien oder
    Fragebögen auf Tischen und Stühlen bedarf der vorherigen Zustimmung
    durch die mit der Organisation der Veranstaltung betrauten
    verantwortlichen Personen. Die Genehmigung wird protokolliert zusammen
    mit den Daten der beantragenden Person.
    ** Eine Zustimmung zur Verteilung von Informationen, die einen
    kommerziellen Hintergrund haben, ist stets zu versagen. Ausgenommen
    hiervon sind lediglich Informationen des lokalen Caterings.

  • Ausnahmen müssen durch einen Antrag bei dem Bundesvorstand bereits im
    Vorfeld der Veranstaltung beantragt werden.

  • Alle beschriebenen Regeln und Freiheiten finden ihre Einschränkung
    durch Vorgaben des Miet- und Pachtvertrags und des Brand- und
    Katastrophenschutzes

  1. Für andere Veranstaltungen, die allein vom Bundesvorstand organisiert
    und finanziert werden, gelten alle unter 1. aufgeführten Regelungen.
    Zusätzlich erlaubt sind hier jedoch Symbole oder Embleme, die das Thema
    der Veranstaltung repräsentieren.

  2. Veranstaltungen von Dritten oder von Kooperationspartnern können nur
    dann finanziell oder organisatorisch unterstützt werden, wenn

Begründung
Geschehnisse, Irritationen und Konflikte um verschiedenen Parteitagen
und von der Piratenpartei organisierten Veranstaltungen sorgten immer
wieder für Probleme.
So zuletzt beim BPT141 und dem BPT132 (Fahnenstreit Antifa, sowie
Irritationen bzgl. einer Umfrage durch einen Wissenschaftler) und davor
bspw. beim BPT121 (Anti-Atomkraft-Banner). Auch bei anderen
Veranstaltungen auf Gliederungsebene kam es zu ähnlichen Problemen.
Neben Konflikten um Flaggen oder Banner wurde auch das Thema des
Sponsoring von Parteitagen durch kommerziell tätige Unternehmen öfters
zur Sprache gebracht. Auch dieses Thema ist bislang nicht endgültig
geklärt worden.

Dies alles begründet die Notwendigkeit, Regelungen festzuschreiben, die
allgemein genug sind um überall Anwendung zu finden; aber dennoch einen
so festen Rahmen geben, dass sie nicht ohne weiteres ausgehebelt werden
können.

Die Regeln beschränken sich nicht nur auf die bekannten Vorfälle und
Umstände, da Piraten bekanntermaßen kreativ darin sind (und stolz darauf
sein können!), löchrige Regelungen und Lücken in Systemen zu erkennen
und auszuhebeln.

Diese Regelungen lösen die zu Grunde liegenden Probleme im sozialen
Miteinander nicht und erst recht nicht politische Fragen zur
Positionierung der Partei; Sie sind nur als Patch und Bugfix zu sehen,
der es Crackern erschweren soll, Schaden anzurichten.
Die Regelungen nennen sich daher auch absichtlich keine spezielle
Vorfälle oder Beispiele. Der politische Streit über die Ausrichtung der
Partei ist unabhängig zu führen. Die Regeln sollen dazu beitragen, ein
gemeinsames und faires Miteinander zu ermöglichen.

Umsetzungsverantwortlich
Umsetzungsverantwortliche für die Veranstaltungsordnung ist der für
Veranstaltungen zuständige Bundesvorstand.

Die Veranstaltungsordnung wird im Wiki unterhalb der Seite der
Geschäftsordnungen publiziert
([http://wiki.piratenpartei.de/Gesch%C3%A4ftsordnungen
http://wiki.piratenpartei.de/Gesch%C3%A4ftsordnungen] ) und auch von der
Seite der Geschäftsordnungen für Bundesparteitage
([http://wiki.piratenpartei.de/Bundesparteitag/Gesch%C3%A4ftsordnung)
http://wiki.piratenpartei.de/Bundesparteitag/Gesch%C3%A4ftsordnung)]
referenziert.

Möglicherweise konkurrierender Antrag
AntragAntifa aus dem LV Saarland
http://pad.piratenaachen.de/p/AntragAntifa

Antragsteller
Wolfgang Wiese (xwolf)

Aktionen #2

Von Veronique Schmitz vor mehr als 10 Jahren aktualisiert

  • Status wurde von Offen zu Abgelehnt geändert
  • Abstimmung Niqui wurde auf Nein gesetzt

Ich lehne diesen Antrag hier vorerst ab.

Die Diskussionen der letzten Tage sind uns bewusst und werden aufgegriffen. Ich bin bereits mit allen Verantwortlichen für den BPT (Mainorga/Versammlungsleitung) im Gespräch und wir werden für den nächsten BPT eine Policy erarbeiten. Dafür werde ich den Input in Form dieses Antrags mit einfließen lassen.
Wir müssen auch im Blick behalten, was tatsächlich vor Ort umsetzbar ist und durch wen. Das wird ebenfalls in die Besprechungen mit einfließen.
Ich möchte dies aber in Ruhe ausarbeiten und besprechen und nicht einen Antrag annehmen ohne mit den Verantwortlichen vor Ort ausführlich darüber gesprochen zu haben. Daher hier Ablehnung, Input wird aber berücksichtigt.

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