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Beschluss #34580

geschlossen

Finanzantrag: Deckungszusage für Verfassungsbeschwerde Videoüberwachungsverbesserungsgesetz

Von Gabriele Biwanke-Wenzel vor fast 7 Jahren hinzugefügt. Vor fast 7 Jahren aktualisiert.

Status:
Nichtbehandlung
Priorität:
Normal
Zugewiesen an:
Abgabedatum:
Beschlussart:
Sitzungsbeschluss
Antragsteller:
Sitzungsdatum:
15 Juni 2017
Umsetzungsverantwortlich:
Lothar Krauss
Abstimmung Kristos:
Abstimmung Michael:
Abstimmung Alex:
Abstimmung Thomas:
Abstimmung Patrick:
Abstimmung Steffen:
Abstimmung Carsten:
Abstimmung Lothar:

Beschreibung

Finanzantrag:

Hiermit beantrage ich eine Deckungszusage der Piratenpartei Deutschland in Höhe von bis zu
5.000 €, abzüglich der von Landesverbänden dem Bundesvorstand gegenüber bis zum Zeitpunkt
der Behandlung dieses Antrags belegten Deckungszusagen, für die Kosten der von
Parteimitgliedern angestrengten Verfassungsbeschwerde gegen das
Videoüberwachungsverbesserungsgesetz.

Begründung
Die Kosten für die Verfassungsbeschwerde sollen von der Bundespartei übernommen werden,
dazu soll vorab eine Deckungszusage gegeben werden. Landesverbände sind um Beteiligung
gebeten worden und haben dies dem Bundesvorstand zum Zeitpunkt der Behandlung dieses
Antrag möglicherweise schon mitgeteilt. Für die Refinanzierung ist grundsätzlich eine
Crowdfunding-Kampagne der Bundespartei in Vorbereitung, über die im Idealfall der gesamte
Betrag eingeworben werden wird. Sollte der Betrag zum Ende der Kampagne nicht erreicht
sein, würde der Bundesverband abzüglich der Zusagen der Landesverbände entsprechend
anteilig in Anspruch genommen. Der beantragte Maximalbetrag von 5.000 € würde anfallen,
wenn gar keine Mittel per Crowdfunding/Spenden eingehen würden und sich kein Landesverband
mit einer Deckungszusage beteiligen würde.
Um das Beschwerdeverfahren zu starten, braucht es zunächst die Zusicherung der
Kostendeckung

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