To-Do #35667
geschlossenWahlprogramm in Leichter Sprache
0%
Beschreibung
Wollen wir ein Wahlprogramm in Leichter Sprache? Wenn ja, bitte um schnellstmögliche Klärung der rechtlichen Fragen siehe unten.
Moin,
im LV Niedersachsen wollen wir gerade das Programm in leichter Sprache zur Bundestagswahl 2013
der Situation in 2017 anzugleichen.
Dabei könnten urheberrechtliche Probleme auftauchen, wie aus nachfolgender Mail hervorgeht, die von einem Mitglied, was sich der graphischen Überarbeitung angenommen hat, ergibt.
Zur Info geht diese Mail auf die Liste der SG Wahlen und zur Veranlassung weiterer Aktionen, insbesondere der Rechteabklärung an den BuVo.
VG
Thomas
==========================================================================================
Zur Mitarbeit bei den WPS bitte anmelden unter https://btw17-wahlpruefsteine.piratenpad.de/
Am 04. August 2017 um 12:13 Uhr schrieb jemand
Hallo Thomas,
die Überführung des Wahl-Programms in leichter Sprache in Word ist grundsätzlich unproblematisch, aber wir müssen urheberrechtliche Fragen klären, bevor wir das Wahlprogramm fortschreiben nutzen können, weil das Wahl-Programm durch den
CJD Erfurt
Donaustraße 2 A
99089 Erfurt
fon 0361-78 34 400
fax 0361-78 34 444
cjd.erfurt@cjd.de
übersetzt und geprüft wurde und die Bilder von der
Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.
Waller Heerstraße 55
28217 Bremen
Tel. (0421) 387 77 0
Fax (0421) 387 77 99
leichte-sprache@lebenshilfe-bremen.de
beigestellt wurden. Die Lebenshilfe teilte mir mit, dass i.d.R. Lizenzen für die Druckprodukte erteilt werden, die Nutzung für das jeweilige Produkte, aber keine weitere Nutzung erlauben. Ggf. wurde die Broschüre auch vom CJD zusammengestellt, und diese haben die Abbildungen vom Lebenswerk übernommen. Grundsätzlich kann man die Bilder auch kaufen, Preise dazu findest Du unter http://www.leichte-sprache.de/index.php?menuid=58.
Wenn wir die Abbildungen und Texte des Wahlprogramms in leichter Sprache also erneut nutzen wollen, müssen wir
zunächst klären, wie die Lizenz- und Nutzungsbedingungen des Wahl-Programms in leichter Sprache nach der derzeit gültigen Rechtslage gestaltet sind (wahrscheinlich beim Bundesvorstand?) uns dann mit dem CJD und ggf. der Lebenshilfe einigen. Aus meiner Sicht ist diese vertragliche Einigung eigentlich eher eine Sache der rechtlichen Vertreter der Bundespartei. und nach der Einigung die Änderungen vornehmen und geänderten Texte ggf. durch z.B. CJD auf Kompatibilität mit leichter Sprache prüfen lassen, dieses Vorgehen erschien auch Frau Klanke? von der Lebenshilfe als die effizienteste Möglichkeit
Solange die urheberrechtliche Situation nicht geklärt ist, sollten wir das Programm nicht herausgeben, um Abmahnungen zu vermeiden.
Ich kann bis zur Klärung der o.g. Punkte aber schon einmal die Texte bearbeiten und im Word Dokument das Format entsprechend anpassen. Das kann aber noch bis Mitte der nächsten Woche dauern.
Viele Grüße
Peter
Von Lothar Krauss vor mehr als 6 Jahren aktualisiert
- Tracker wurde von Beschluss zu To-Do geändert
- Status wurde von Offen zu Erledigt geändert