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Beschluss #4091

geschlossen

Antrag an die kommissarische Vertretung des Bundesvorstand bezüglich eines aBPT

Von Veronique Schmitz vor etwa 10 Jahren hinzugefügt. Vor etwa 10 Jahren aktualisiert.

Status:
Abgelehnt
Priorität:
Normal
Zugewiesen an:
-
Abgabedatum:
Beschlussart:
Umlaufbeschluss
Antragsteller:
Sitzungsdatum:
Abstimmung Markus:
Abstimmung Swanhild:
Abstimmung Katharina:
Abstimmung Christophe:
Abstimmung Andreas:
Umsetzungsverantwortlich:
???
Abstimmung Sven:
Abstimmung Klaus:
Abstimmung Thorsten:
Nein
Abstimmung Caro:
Abstimmung Björn:
Abstimmung Niqui:
Nein
Abstimmung Gefion:
Nein
Abstimmung Alexander:
Nein
Abstimmung Stefan B:
Abstimmung Stephanie:
Abstimmung Sebastian:
Abstimmung Bernd:

Beschreibung

Hiermit beantrage ich, Herbert Förster, folgendes:

Die kommissarische Vertretung des Bundesvorstand der Piratenpartei
Deutschland beruft gemäß der Bundessatzung der Piratenpartei
Deutschland §9a (10) und §9b (3), umgehend einen aBPT zur Neuwahl des
Bundesvorstands ein.
Die Wahl des Ortes richtet sich nach der zeitlich am ehesten
verfügbaren, geeigneten Halle.
Sowie diese Halle feststeht wird unverzüglich gemäß der in §9b (3)
genannten Frist zum außerordentlichen Bundesparteitag eingeladen.

Begründung

Im §9a (10) heißt es: „Tritt ein Vorstandsmitglied zurück bzw. kann
dieses seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen, so geht seine Kompetenz
wenn möglich auf ein anderes Vorstandsmitglied über. Der Bundesvorstand
gilt als nicht handlungsfähig, wenn
der Vorstand höchstens vier handlungsfähige Mitglieder besitzt.
der Vorstand sich selbst für handlungsunfähig erklärt.Dies geschieht
schriftlich mit einer Frist von zwei Wochen unter Angabe der
Tagesordnung und des Tagungsortes.
In einem solchen Fall ist unverzüglich eine außerordentliche
Mitgliederversammlung einzuberufen und vom restlichen Bundesvorstand zur
Weiterführung der Geschäfte eine kommissarische Vertretung zu ernennen.
Diese endet mit der Neuwahl des gesamten Vorstandes.“
Hieraus geht hervor das trotz Benennung einer kommissarischen Vertretung
eine unverzüglich eine außerordentliche Mitgliederversammlung
einzuberufen ist.
Im §9b (3) heißt es: „Dies geschieht schriftlich mit einer Frist von
zwei Wochen unter Angabe der Tagesordnung und des Tagungsortes.“

Das der Restvorstand sich selbst als kommissarische Vertretung benannt
hat halte ich in rechtlicher Hinsicht für mehr als fragwürdig
Das Hinausschieben des aBPT bis in den Juni oder Juli erweckt den
Eindruck als halte der Bundesvorstand unter allen Umständen an seinem
Amt fest.
Eine Neuwahl in den nächsten 3 bis 4 Wochen halte ich für unbedingt
notwendig. Zum Einen um für den Wähler ein klares Signal zu setzen das
wir linksextremistische Meinungsführerschaft nicht dulden, und zum
Anderen, das unsere Mitglieder wieder ALLE motiviert sind sich im
Wahlkampf einzusetzen.

Aktionen #2

Von Veronique Schmitz vor etwa 10 Jahren aktualisiert

  • Abstimmung Niqui wurde auf Nein gesetzt
Aktionen #3

Von Alexander Zinser vor etwa 10 Jahren aktualisiert

  • Abstimmung Alexander wurde auf Nein gesetzt
Aktionen #4

Von Veronique Schmitz vor etwa 10 Jahren aktualisiert

Ich weise gern noch mal auf http://vorstand.piratenpartei.de/2014/03/17/die-naechsten-schritte/ hin. Wir sind bereits dabei den BPT für Neuwahlen zu planen.

Aktionen #5

Von Gefion Thürmer vor etwa 10 Jahren aktualisiert

  • Abstimmung Gefion wurde auf Nein gesetzt
Aktionen #6

Von Thorsten Wirth vor etwa 10 Jahren aktualisiert

  • Abstimmung Thorsten wurde auf Nein gesetzt
Aktionen #7

Von Veronique Schmitz vor etwa 10 Jahren aktualisiert

  • Status wurde von Offen zu Abgelehnt geändert
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