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Beschluss #4175

offen

Änderung Geschäftsordnung

Von Veronique Schmitz vor etwa 10 Jahren hinzugefügt.

Status:
Angenommen
Priorität:
Normal
Zugewiesen an:
-
Abgabedatum:
Beschlussart:
Umlaufbeschluss
Antragsteller:
alle
Sitzungsdatum:
Abstimmung Markus:
Abstimmung Swanhild:
Abstimmung Katharina:
Abstimmung Christophe:
Abstimmung Andreas:
Umsetzungsverantwortlich:
alle
Abstimmung Sven:
Abstimmung Klaus:
Abstimmung Thorsten:
Ja
Abstimmung Caro:
Ja
Abstimmung Björn:
Abstimmung Niqui:
Ja
Abstimmung Gefion:
Ja
Abstimmung Alexander:
Ja
Abstimmung Stefan B:
Abstimmung Stephanie:
Abstimmung Sebastian:
Abstimmung Bernd:

Beschreibung

+Die GO wird wie folgt geändert:+

Dies ist die Geschäftsordnung des Bundesvorstandes der Piratenpartei Deutschland aus dem Jahre 2014 und regelt dessen Geschäfte. Sie ist auf der Klausurtagung am 29.03.2014 erstmalig beschlossen und wird im Bedarfsfall angepasst.

h2. Art. 1 Der Bundesvorstand

  • Der Vorstand besteht aus den folgenden Piraten:
  • Vorsitzender: Thorsten Wirth
  • Stellvertretende Vorsitzende: Carolin Mahn-Gauseweg
  • Generalsekretär: Alexander Zinser
  • 1. stellv. Generalsekretärin (Schatzmeisterin): Veronique Schmitz
  • 2. stellv. Generalsekretärin: Gefion Thürmer

h2. Art. 2 Beschlussfassung

1Der Bundesvorstand kann Beschlüsse im Umlaufverfahren treffen. 2Ein Umlaufbeschluss ist gefasst, wenn die Vorstandsmitglieder, die noch nicht abgestimmt haben, das Ergebnis durch ihre Stimme nicht mehr ändern können. 3Noch nicht entschiedene Umlaufbeschlüsse können in einer regulären Vorstandssitzung behandelt werden. 4Im Umlauf getroffene Beschlüsse werden von einem hierzu ernannten Vorstandsmitglied oder Beauftragtem dokumentiert und veröffentlicht. 5Beschlüsse auf Vorstandssitzungen werden mit einfacher Mehrheit gefasst. 6Änderungen an der Geschäftsordnung erfordern eine absolute Mehrheit.
1Jedes Vorstandsmitglied ist im Rahmen seines Tätigkeitsbereichs und seines Budgets allein zu Entscheidungen berechtigt. 2Je nach Schwere der Entscheidungen ist es angehalten sich vorher mit dem gesamten Vorstand zu beraten und einen gemeinsamen Beschluss zu fassen. 3Bei Überlappung von Kompetenzen entscheiden die betroffenen Vorstandsmitglieder gemeinsam.
1Der Bundesschatzmeister hat gemäß seiner Amtseigenschaft ein generelles Veto-Recht in Finanzangelegenheiten. 2Der Bundesschatzmeister erhält Alleinzeichnungsberechtigungen für die Konten der Piratenpartei ohne Betragsbeschränkung.
1Beschlüsse werden auf geeignete Weise unverzüglich veröffentlicht. 2Beschlüsse, welche in einer Vorstandssitzung getroffen werden, werden zusätzlich im Protokoll der Sitzung vermerkt. 3Verschlußsachen werden abweichend hiervon separat protokolliert und den Mitgliedern des Bundesvorstand zugestellt.

h2. Art. 3 Antragsrecht

1Anträge an den Bundesvorstand können per E-Mail an vorstand@piratenpartei.de gestellt werden.2Per E-Mail eingegangene Anträge werden auf geeignete Weise unverzüglich öffentlich (ggf. anonymisiert) dokumentiert. 3Damit Anträge in der nächsten Vorstandssitzung behandelt werden können, müssen sie mindestens 72 Stunden vorher eingegangen sein.
1Jeder ist dem Vorstand gegenüber antragsberechtigt. 2In jedem Antrag ist ein Ansprechpartner sowie ein Umsetzungsverantwortlicher zu benennen. 3Umsetzungsverantwortliche können auch vom Bundesvorstand benannt werden. 4Bei Finanzanträgen ist die maximale Höhe der Kosten zu benennen.
1Ein Antrag auf Ordnungsmaßnahme nach §6 Abs. 1 Bundessatzung wird nur behandelt, wenn

  • er durch ein Bundesvorstand eingebracht wird,
  • er durch den für das Mitglied zuständigen Landesvorstand mitsamt einer Begründung, warum die Ordnungsmaßnahme nicht selbst verhängt wurde, eingereicht wird, oder
  • ein entsprechender Antrag von dem für das Mitglied zuständigen Landesvorstand abgelehnt wurde.

h2. Art. 4 Vorstandssitzungen

1Regelmäßige Vorstandssitzungen finden persönlich und/oder fernmündlich statt.
1Eine Vorstandssitzung wird durch den Vorsitzenden oder den Stellvertretenden Vorsitzenden mit einer Frist von 4 Tagen per E-Mail oder Protokollnotiz einer Vorstandssitzung einberufen. 2Die Einladungfrist von physischen Vorstandssitzungen gemäß §9a (4) der Bundessatzung bleibt davon unberührt.
1Eine Vorstandssitzung ist beschlussfähig wenn mehr als die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend ist. Ein abwesendes Mitglied zählt bei Beschlüssen als sich enthaltend, sofern es seinen Willen nicht zuvor bekundet hat.
1Vorstandssitzungen finden öffentlich statt. 2In begründeten Fällen können, mit einfacher Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder, Sitzungen teilweise nichtöffentlich abgehalten werden. 3Die Sitzungsleitung kann Gästen nach Meldung Rederecht erteilen. 4Die Sitzungsleitung kann bei Missbrauch das Rederecht einschränken oder entziehen.
1Es ist zu jeder Sitzung ein Ergebnisprotokoll mit Beschlüssen und Anträgen im Wortlaut zu erstellen. 2Das Protokoll ist binnen einer Woche zu veröffentlichen. 3Nichtöffentliche Sitzungsteile werden im öffentlichten Protokoll durch den begründeten Beschluss der Nichtöffentlichkeit ersetzt.
1Der Bundesvorstand soll sich einmal pro Quartal treffen. 2Diese Treffen müssen nicht notwendigerweise als formelle Sitzung abgehalten werden.

h2. Art. 5 Verwaltung der Mitgliederdaten und deren Zugriff und Sicherung

1Die Mitgliederdaten der Piraten werden in einer zentralen Datenbank gepflegt. 2Diese werden vom Bundesvorstand oder entsprechend Beauftragten verwaltet.
1Der Vorstand kann per Beschluss Piraten oder Angestellten Zugriff auf die Mitgliederdaten gewähren.2Dieser Zugriff ist an die Abgabe einer Datenschutzverpflichtung sowie einer Versicherung an Eides statt gebunden und kann auf ausgewählte Daten beschränkt werden. 1Jeder Zugriffsberechtigte ist dazu verpflichtet, seine Zugangsdaten und die Mitgliederdaten nach bestem Wissen und Gewissen zu schützen. 2Dies umfasst insbesondere, dass entsprechende Dateien nicht unverschlüsselt gespeichert werden dürfen. 3Nicht mehr benötigte Daten sind unverzüglich vollständig zu löschen, wenn keine rechtlichen Aufbewahrungsfristen der Löschung entgegenstehen..
1Eine Weitergabe von Mitgliederdaten an nicht Zugriffsberechtigte ist untersagt.

h2. Art. 6 Aufgabenverteilung

Die Tätigkeitsbereiche der Vorstandsmitglieder sind: (*)

h3. Thorsten Wirth

  • Vertretung der Partei nach außen (Medien und externe Gruppen) (1)
  • Aufsicht über die Bundesgeschäftsstelle (1)
  • Öffentlichkeitsarbeit (1)
  • Vernetzung mit den Jungen Piraten (1)
  • Vernetzung des Bundesvorstand mit den Landtagsfraktionen (2)
  • Spendenwesen / Fundraising (2)
  • Wahlkampforganisation (2)

h3. Caro Mahn-Gauseweg

  • internationale Koordination (1)
  • Innerparteiliche Meinungsbildung, Vernetzung mit AGs (1)
  • Vernetzung des Bundesvorstand mit den Landtagsfraktionen (1)
  • Ansprechpartner für Gliederung zur Vernetzung (1)
  • Koordination der Themenbeauftragten (1)
  • Vernetzung mit den Jungen Piraten (2)
  • Vertretung der Partei nach außen (Medien und externe Gruppen) (2)

h3. Alexander Zinser

  • Mitgliederverwaltung (1)
  • Technische Infrastruktur, Koordination & Gesamtverantwortung (BundesIT) (1)
  • Basisentscheid (1)
  • Bundeskiste (1)

h3. Veronique Schmitz

  • Rechtsangelegenheiten (1)
  • Finanzwesen (1)
  • Organisation von Bundesparteitagen (1)
  • Personalwesen (1)
  • (Technische) Organisation der Vorstandsarbeit (1)
  • LiquidFeedback, Betrieb und Weiterentwicklung (1)
  • Basisentscheid (2)
  • Bundeskiste (2)
  • Mitgliederverwaltung (2)
  • Technische Infrastruktur, Koordination & Gesamtverantwortung (BundesIT) (2)

h3. Gefion Thürmer

  • Wahlkampforganisation (1)
  • Innerparteiliche Bildung (1)
  • Spendenwesen, Fundraising und wGB (1)
  • Parteinahe Stiftung (1)
  • Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb und Zentraleinkauf (1)
  • Ansprechpartner innerparteilicher und piratennaher Gruppen (1)
  • Flaschenpost (1)
  • Ansprechpartner für Gliederung zur Vernetzung (2)
  • Öffentlichkeitsarbeit (2)
  • internationale Koordination (2)

h2. Art. 7 Form und Umfang des Tätigkeitsberichts

1Jedes Mitglied des Vorstands fertigt über seine Tätigkeiten für die Partei während seiner Amtszeit einen Tätigkeitsbericht an. 2Dieser hat in Textform zu erfolgen.

h2. Art. 8 Inkrafttreten und sonstige Regelungen

1Diese Geschäftsordnung wurde am 29.03.2014 dieser Form in Kraft gesetzt.

(*) Die Zahlen in Klammern geben die Rangfolge

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