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Beschluss #41772

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Prüfung einer Ordnungsmaßnahme gemäß Bundessatzung §6 Abs. 6 gegen Landesverband Baden-Württemberg

Von Ute Elisabeth Gabelmann vor fast 6 Jahren hinzugefügt. Vor fast 6 Jahren aktualisiert.

Status:
Abgelehnt
Priorität:
Normal
Zugewiesen an:
Bundesvorstand
Abgabedatum:
Beschlussart:
Sitzungsbeschluss
Antragseingang:
11 April 2018
Antragsteller:
Vorstand: > Michael Knödler (Vorsitzender), Viktor Hoffmann (Schatzmeister), Borys Sobieski, > Jens Jenewein
Sitzungsdatum:
03 Mai 2018
Umsetzungsverantwortlich:
Buvo
Abstimmung Thomas:
Abwesend
Abstimmung Dorothea:
Nein
Abstimmung Tobias:
Nein
Abstimmung Ute Elisabeth:
Nein
Abstimmung Carsten:
Nein
Abstimmung Astrid:
Nein
Abstimmung Lothar:
Nein
Abstimmung Sebastian:
Nein
Abstimmung Petra:
Nein

Beschreibung

Der Landesvorstand Baden-Württemberg, namentlich,

Michael Knödler (Vorsitzender)
Borys Sobieski (stelv. Vorsitzender)
Jens Jenewein (stelv. Vorsitzender)
Viktor Hoffmann (Schatzmeister),

bittet darum eine Ordnungsmaßnahme gemäß Bundessatzung §6 Ordnungsmaßnahmen, Abs. 6 zu prüfen.

Begründung:
Der Landesverband Baden-Württemberg hat es nicht geschafft die Mitgliederbefragung laut Bundesparteitagsbeschluß SO007 (https://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2017.2/Antragsportal/SO007) in der angegebenen Frist und unter Einhaltung der satzungsgemäßen Ladungsfristen für die nicht einer weiteren Untergliederung angehörigen Piraten im Landesverband durchzuführen.
Der Landesvorstand entschuldigt sich hiermit für das Nicht-durchführen der Umfrage beim Bundesvorstand und H3rmi.

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