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Beschluss #43941

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Antrag Grundsatzerklärung Antisemitismus

Von Gabriele Biwanke-Wenzel vor mehr als 5 Jahren hinzugefügt. Vor mehr als 5 Jahren aktualisiert.

Status:
Abgelehnt
Priorität:
Normal
Zugewiesen an:
Bundesvorstand
Abgabedatum:
Beschlussart:
Umlaufbeschluss
Antragseingang:
08 August 2018
Antragsteller:
pr02 / Daniel Mönch
Sitzungsdatum:
09 August 2018
Umsetzungsverantwortlich:
Buvo
Abstimmung Thomas:
Abstimmung Dorothea:
Nein
Abstimmung Tobias:
Abstimmung Ute Elisabeth:
Nein
Abstimmung Carsten:
Nein
Abstimmung Astrid:
Nein
Abstimmung Lothar:
Nein
Abstimmung Sebastian:
Nein
Abstimmung Petra:
Nein

Beschreibung

Der Bundesvorstand möge beschließen, dass sich die Piratenpartei der Grundsatzerklärung des Jüdischen Forums für Demokratie und gegen Antisemitismus (JFDA) anschließt.

Umsetzungsverantwortlich: Bundesvorstand

Begründung: Antisemitismus ist immer noch ein erhebliches Problem in der Gesellschaft und wir Piraten sind laut Programm und Satzung verpflichtet, solche Initiativen zu unterstützen.

Grundsatzerklärung Text https://jfda.de/blog/2018/07/09/grundsatzerklaerung/:

Fünf Punkte zu einer nachhaltigen Strategie

  1. Betroffene ernst nehmen Wer Antisemitismus am eigenen Leib erfährt, etwa durch Beleidigungen, Bedrohungen oder Gewalt, der weiß, wovon die Rede ist. Es ist Zeit, die Erfahrung der Betroffenen angemessen in die Lagebeurteilungen einzubeziehen.
  2. Die Arbeitsdefinition »Antisemitismus« der IHRA anwenden! Gemäß der Arbeitsdefinition „Antisemitismus“ der Internationalen Allianz für Holocaust-Gedenken (IHRA) sind feindselige Haltungen bis hin zum Hass gegen Personen, Einrichtungen und Organisationen, die als jüdisch oder mit dem Judentum verbunden wahrgenommen werden, als Antisemitismus zu betrachten. Darüber hinaus kann auch Feindseligkeit gegenüber dem Staat Israel als jüdisches Kollektiv antisemitisch sein.
  3. Antisemitismus greift das ganze freiheitlich-demokratische Gemeinwesen an Die Auseinandersetzung mit dem Antisemitismus ist der Lackmustest für die deutsche Demokratie nach der Shoah. Antisemitismus ist immer auch ein Angriff auf die Unantastbarkeit der Menschenwürde, sowie auf die Fundamente des freiheitlich-demokratische Gemeinwesens.
  4. Antisemitismus ist keine beliebige Diskriminierungsform Antisemitismus ist anderen Formen von Hass gegen Gruppen oft ähnlich, aber nicht gleich. Keine Form von vorurteilsmotiviertem Hass und keine Diskriminierung ist hinnehmbar. Bei der Prävention und Intervention gegen Antisemitismus müssen aber die Besonderheiten der über Jahrhunderte ausgeprägten Judenfeindschaft berücksichtigt werden. Antisemitismus lässt sich nicht erfolgreich als bloße Unterkategorie von Rassismus bekämpfen. Schon gar nicht lassen sich – auch wenn diese drei Formen Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit gleichermaßen unvereinbar mit der Menschenwürde sowie mit den Menschenrechten und deshalb nicht hinnehmbar sind – Antisemitismus, Rassismus und Muslimfeindlichkeit einfach gleichsetzen.
  5. Für eine aufgeklärt-humanistische und demokratische Kultur des Zusammenlebens Der beste Schutz gegen Antisemitismus ist eine den Grundwerten des freiheitlich-demokratischen Gemeinwesens gemäße Kultur des Zusammenlebens. Das freiheitlich-demokratische Gemeinwesen wird nicht nur durch Verfassungs- und Gesetzestexte zusammengehalten. Sein Zusammenhalt lebt auch von Symbolen, Ritualen und Konventionen, in denen die fundamentalen Werte und Normen der freiheitlichen Demokratie Ausdruck finden.

Was jetzt getan werden muss
Die Auseinandersetzung mit dem Antisemitismus bedarf der Auseinandersetzung mit allen seinen Erscheinungsformen, muss die Perspektive, Erfahrungen und Expertise der Betroffenen in eigener Sache ernst nehmen und zugleich den Antisemitismus als Angriff auf das ganze freiheitlich-demokratische Gemeinwesen als solches abwehren. Als Maßstab für die Zusammenarbeit staatlicher Stellen mit nichtstaatlichen Akteuren ist dabei das vorbehaltlose Bekenntnis zu den allgemeinen und unteilbaren Menschenrechten im Sinne des Grundgesetzes und der EU-Grundrechtecharta, zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung und zum Gewaltmonopol des säkularen Rechtsstaates konsequent anzuwenden.

Forderungen
Der Beauftragte der Bundesregierung für jüdisches Leben in Deutschland sowie alle staatlichen und zivilgesellschaftlichen Akteure auf Bundes- und Landesebene sind zu Folgendem aufgefordert:

Die Auseinandersetzung mit allen Erscheinungsformen des Antisemitismus in den Demokratie-Förderprogrammen sowie der Evaluation der geförderten Maßnahmen und Projekte muss gestärkt werden.

Die Erfahrung der von Antisemitismus Betroffenen ist bei der Lagebeurteilung, bei der Präventionsarbeit und Demokratieförderung  angemessen zu berücksichtigen.

Von den staatlichen Behörden des Bundes und der Länder sowie von  staatlich geförderten freien Trägern ist als verbindliches  Förderkriterium eine ausdrückliche Stellungnahme gegen alle Formen des  Antisemitismus – einschließlich antisemitischer Boykott-Kampagnen (wie  „Boycott, Divestment and Sanctions“/BDS) – nach der Arbeitsdefinition „Antisemitismus“ der IHRA einzufordern.

Die Fähigkeit zur Wahrnehmung und Einordnung aller  Erscheinungsformen von Antisemitismus (nach der Arbeitsdefinition der  IHRA) muss bei Polizei und Justiz, in Schulen und der Jugendarbeit sowie  in der Flüchtlingshilfe und Integrationsförderung verbessert werden.

Die Auseinandersetzung mit dem Antisemitismus muss so gestaltet  werden, dass sie dem Umstand gerecht wird, dass es um ein mit anderen Erscheinungsformen verbundenes, aber besonderes Phänomen Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit geht, welches nichtsdestoweniger das freiheitlich-demokratische Gemeinwesen insgesamt angreift.

Die Bereitschaft, in diesem Sinne zu einer gruppenübergreifenden  Kultur des gesellschaftlichen Miteinanders im freiheitlich-demokratischen Gemeinwesen beizutragen, muss als ein zentrales Kriterium für die Zusammenarbeit eingefordert werden – nicht  zuletzt, wenn es um die Zusammenarbeit mit religiös-weltanschaulichen Gemeinschaften und Organisationen sowie um die Etablierung von öffentlichen akademischen Ausbildungseinrichtungen für Islamische Theologie geht.

In Themenbereichen, die – wie z. B. das Geschehen auf den Finanzmärkten oder Ereignisse im Nahen Osten – in besonderer Weise Gegenstand antisemitischer Stereotypisierung und Propaganda sind, ist sachlich angemessene Sensibilität und Sorgfalt bei der Berichterstattung und bei der Formulierung von Stellungnahmen zu gewährleisten. Dies gilt namentlich für Verantwortliche in den Medien sowie Repräsentantinnen und Repräsentanten des freiheitlich-demokratischen Gemeinwesens der Bundesrepublik Deutschland.
Aktionen #1

Von Gabriele Biwanke-Wenzel vor mehr als 5 Jahren aktualisiert

  • Beschlussart wurde von Sitzungsbeschluss zu Umlaufbeschluss geändert

Antrag in Sitzung am 9.8. vertagt in Umlauf

Aktionen #2

Von Carsten Sawosch vor mehr als 5 Jahren aktualisiert

  • Abstimmung Carsten wurde auf Nein gesetzt
Aktionen #3

Von Ute Elisabeth Gabelmann vor mehr als 5 Jahren aktualisiert

  • Abstimmung Ute Elisabeth wurde auf Nein gesetzt
Aktionen #4

Von Dorothea Beinlich vor mehr als 5 Jahren aktualisiert

  • Abstimmung Dorothea wurde auf Nein gesetzt
Aktionen #5

Von Astrid Semm vor mehr als 5 Jahren aktualisiert

  • Abstimmung Astrid wurde auf Nein gesetzt
Aktionen #6

Von Sebastian Alscher vor mehr als 5 Jahren aktualisiert

  • Abstimmung Sebastian wurde auf Nein gesetzt

Nach Aussage des Forums sind Parteien die Adressaten der Erklärung. Sie soll überparteilich sein, und sich dann an die Parteien richten.

Dies schließt eine Teilnahme zwar nicht per se aus, würde uns aber implizit außerhalb des Parteienspektrums stellen. Daher empfehle ich stattdessen eine Teilnahme als (natürliche) Person.

Aktionen #7

Von Lothar Krauss vor mehr als 5 Jahren aktualisiert

  • Abstimmung Lothar wurde auf Nein gesetzt
Aktionen #8

Von Ute Elisabeth Gabelmann vor mehr als 5 Jahren aktualisiert

  • Status wurde von Offen zu Abgelehnt geändert
Aktionen #9

Von Petra Stoll vor mehr als 5 Jahren aktualisiert

  • Abstimmung Petra wurde auf Nein gesetzt
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