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Beschluss #4706

offen

Reisekostenordnung für (a)BPT14.2

Von Veronique Schmitz vor fast 10 Jahren hinzugefügt. Vor fast 10 Jahren aktualisiert.

Status:
Angenommen
Priorität:
Normal
Zugewiesen an:
Veronique Schmitz
Abgabedatum:
Beschlussart:
Einzelbeschluss
Antragsteller:
Veronique Schmitz
Sitzungsdatum:
Abstimmung Markus:
Abstimmung Swanhild:
Abstimmung Katharina:
Abstimmung Christophe:
Abstimmung Andreas:
Umsetzungsverantwortlich:
Manuela Langer
Abstimmung Sven:
Abstimmung Klaus:
Abstimmung Thorsten:
Abstimmung Caro:
Abstimmung Björn:
Abstimmung Niqui:
Ja
Abstimmung Gefion:
Abstimmung Alexander:
Ja
Abstimmung Stefan B:
Abstimmung Stephanie:
Abstimmung Sebastian:
Abstimmung Bernd:

Beschreibung

Für den (a)BPT14.2 am 28./29.06.2014 in Halle an der Saale beschließe ich in Absprache mit den Mitarbeiterinnen und Beauftragten in der Bundesbuchhaltung folgende Reisekostenordnung:

h2. Reisekostenrichtlinie (a)BPT14.2 Halle (Saale)

Kurzform:

Teamleiter müssen die Reisekosten für sich und ihr Team bis Montag 23.06.2014 vorab beantragen unter schatzmeister@piratenpartei.de. Nur dann ist eine volle Reisekostenerstattung möglich. Die Listen dafür erhalten die Teamleiter von der Mainorga.

Wer erst auf dem (a)BPT seine Hilfe anbietet, erhält 8,-- Euro pro Stunde Hilfe. Das wird auf einem Formular, dass der Teamleiter hat, eingetragen.

Wer seine Reisekosten überwiesen haben möchte, muss seinen ausgefüllten Reisekostenantrag bis Sonntag 29.06.2014 um 16.00 Uhr an der Akkreditierung abgeben. Helfer ohne vorherige Anmeldung ihrer Reisekosten erhalten dann nur den Betrag für die Stunden überwiesen, die der Teamleiter eingetragen und bestätigt hat.

Langform

Grundsätzlich haben Helfer auf einem Parteitag Anspruch auf die Erstattung ihrer Reisekosten: Schatzmeister/Reisekostenordnung

Das Formular befindet sich hier: http://wiki.piratenpartei.de/Datei:Reisekostenformular-BPT.pdf

Damit wir die Anträge zeitnah bewältigen können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein, um den Reisekostenantrag zu bearbeiten:

Die Main-Orga verteilt durchnummerierte Helferlisten an die Teamleiter und teilt der Bundesbuchhaltung den Teamleiter samt E-Mail Adresse und die vergebene Nummer mit.

Jeder Teamleiter muss sein Team im Vorfeld bis Montag 23.06.2014 auf den vorgegeben Listen unter schatzmeister@piratenpartei.de bekannt geben und auf dem (a)BPT bis Sonntagnachmittag um 16.00 Uhr diese vollständig ausgefüllte Liste seiner Helfer bei der Akkreditierung abgeben. Verbindlich vorab angemeldete Helfer haben Anspruch auf die vollständige Erstattung ihrer entstandenen Kosten gemäß Reisekostenordnung.

Der Anspruch auf Auszahlung ist für Helfer ohne vorherige verbindliche Anmeldung auf 8,-- Euro pro Stunde der Tätigkeit begrenzt. Die Anzahl der gearbeiteten Stunden muss auf dem Reisekostenformular angegeben und vom verantwortlichen Teamleiter bestätigt werden. Zusätzlich ist die Team-Nummer auf dem Reisekosten-Antrag einzutragen. Nur dann kann eine Auszahlung erfolgen bzw. eine Zuwendungsbescheinigung ausgestellt werden, sofern der Aufwand gespendet wird.

Damit wird eine Vereinfachung der Abwicklung für alle Beteiligten erreicht. Für die eventuelle Spende wird der Helfer im ersten Quartal des Folgejahrs eine Zuwendungsbescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt erhalten, sofern erwünscht.

Sofern der Helfer den Betrag erstattet haben will, ist das Reisekostenformular bis zum 29.06.2014 um 16.00 Uhr ausgefüllt an der Akkreditierung abzugeben. Originalbelege, die noch für die Rückfahrt benötigt werden, können als Kopie eingereicht werden und auf dem folgenden Parteitag abgegeben werden.

Später eingereichte Reisekostenanträge werden nur in begründeten Ausnahmefällen bearbeitet.

Hotelkosten werden in der Regel nur bis zu einem Betrag von 50,-- Euro pro Nacht erstattet. Die Rechnung muss auf Piratenpartei Deutschland, Pflugstraße 9a, 10115 Berlin ausgestellt werden. Eventuell angefallene Frühstückskosten müssen auf der Hotelrechnung ausgewiesen werden und sind von dem Gesamtbetrag abzuziehen. Bitte achtet bei Erstellung der Hotelrechnung darauf, dass der Empfänger Piratenpartei ist und dass das Frühstück extra ausgewiesen wird.

Es können nur tatsächlich entstandene Reisekosten geltend gemacht werden. Wenn Ihr beispielsweise mit einer Fahrgemeinschaft zum BPT fahrt, kann nur der Fahrer selber die gefahrenen Kilometer angeben. Bekommt er von seinen Mitfahrern eine Kostenbeteiligung, muss er darüber eine Quittung ausstellen, damit die Mitfahrer diese Kosten einreichen können. Der Fahrer muss die erhaltenen Beträge von seinen Kosten abziehen.

Die vorstehenden Angaben sind verbindlich.

Aktionen #1

Von Alexander Zinser vor fast 10 Jahren aktualisiert

  • Abstimmung Alexander wurde auf Ja gesetzt

find isch jut :)

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