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Beschluss #55254

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Geschäftsordnung

Von Steve König vor mehr als 4 Jahren hinzugefügt. Vor mehr als 4 Jahren aktualisiert.

Status:
Angenommen und Erledigt
Priorität:
Normal
Zugewiesen an:
LaVo Sachsen
Abgabedatum:
28 November 2019
Umsetzungsverantwortlich:
Vorstand
Vorsitzender:
Ja
Stellv. Vorsitzender:
Ja
Generalsekretär:
Ja
Schatzmeister (Abst.):
Ja
Stellv. Schatzmeister:
Ja

Beschreibung

Der Vorstand beschließt folgende Geschäftsordnung:

Dies ist die Geschäftsordnung des Landesvorstandes der Piratenpartei Sachsen für das Jahr 2019-21 und regelt dessen Geschäfte.

Sie ist in der Landesvorstandssitzung am 28. November 2019 beschlossen worden.

'''§1 Allgemeines'''

Der Vorstand hat die Aufgabe, allen Mitgliedern des Landesverbandes die selbstständige Mitarbeit zu ermöglichen. Er ermutigt und motiviert die Mitglieder.

Jedes Vorstandsmitglied hat die Pflicht, den ihm übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen nachzukommen.

'''§2 Vorstand'''

Der Vorstand des Landesverbandes Sachsen besteht aus folgenden Mitgliedern:
Vorsitzender: Steve König
Stellv. Vorsitzende: Isabel Scholz
Schatzmeister: Andreas Roth
Stellv. Schatzmeister: Tilman Haupt
Generalsekretär: Jens Hänsch

'''§3 Beschlussfassung'''

Vorstandsbeschlüsse werden in der regelmäßigen Vorstandssitzung mit einfacher Mehrheit oder im Umlaufverfahren gefasst.

Alle Beschlüsse werden im Redmine abgestimmt und veröffentlicht. Alle in den Vorstandssitzungen getroffenen Beschlüsse werden mit Link zum entsprechenden Beschluss im Redmine im Protokoll festgehalten. Umlaufbeschlüsse werden auch mit Link zum Beschluss im Redmine auf der entsprechenden Seite im Wiki veröffentlicht.

Anträge zur Rückerstattung von Reisekosten, welche im Einklang mit den Statuten der Landesreisekostenordnung stehen, sind genehmigt, sofern das für Reisekosten zurückgestellte Budget dies zulässt.

Änderungen an der Geschäftsordnung erfordern die absolute Mehrheit aller amtierenden Vorstandsmitglieder und können nicht im Umlaufverfahren beschlossen werden.

Mögliche und tatsächliche Befangenheiten sind vor jedem Beschluss im jeweiligen Protokoll festzuhalten und anzuführen. Ist ein Vorstand in einer Beschlusssache befangen, so nimmt er an der jeweiligen Abstimmung nicht teil, es sei denn, die Befangenheit trifft die Mehrheit aller gewählten Vorstände.

Handelt es sich bei einem Umlaufbeschluss um einen Antrag auf ein Landesvotum nach Art. 6 der Geschäftsordnung des Bundesvorstandes, so entfallen die Vetorechte. Haben innerhalb der in Art. 6 Abs. 1 Geschäftsordnung des Bundesvorstandes angegeben Karenzzeit nicht genügend Vorstandsmitglieder abgestimmt, entscheidet der Landesvorsitzende anhand der innerhalb der Frist abgegebenen Stimmen.

'''§4 Antragsrecht und Ordnungsmaßnahmen'''

Anträge an den Landesvorstand können per E-Mail an vorstand@piraten-sachsen.de gestellt werden oder per Brief an die Geschäftsstelle des Landesverbandes. Per E-Mail eingegangene Anträge werden spätestens 24 Stunden vor der Vorstandssitzung auf geeignete Weise (z.B. im Redmine) veröffentlicht. Anträge können auf Wunsch des Mitglieds auch anonymisiert veröffentlicht und behandelt werden. Die in Anträgen und Beschlüssen genannten Personen können der Veröffentlichung ihres bürgerlichen Namens oder Pseudonyms jederzeit vor Veröffentlichung widersprechen, z.B. indem sie Angaben zur Art der erwünschten Veröffentlichung (Name, Pseudonym, anonym) in der Antragsvorlage vermerken.

Jede*r ist dem Vorstand gegenüber antragsberechtigt. Alle ordentlichen Anträge benötigen einen Antragsteller, einen Umsetzungsverantwortlichen sowie einen vollständigen Antragstext. Verlinkungen sind nur als Erläuterung zulässig.

Bei Finanzanträgen ist die maximale Höhe der Kosten zu benennen. Soll ein Antrag unter Ausschluss der Öffentlichkeit behandelt werden, so ist die Notwendigkeit der Nichtöffentlichkeit durch den Antragsteller ordentlich zu begründen. Nicht ordentlich eingereichte Anträge können vom Vorstand (mit Begründung) vertagt oder an den Antragsteller zurückverwiesen werden.

Anträge an den Vorstand werden auf der nächsten Vorstandssitzung, oder wenn sie geeignet sind, per Umlaufbeschluss im Redmine unter Umlaufbeschluss entschieden.

Anträge einzelner Mitglieder auf Ordnungsmaßnahmen werden durch den Vorstand geprüft und ggfs. übernommen.

Antragsteller sind von gefassten Beschlüssen zu informieren.

'''§5 Vorstandssitzungen'''

Die Vorstandssitzungen finden in der Regel fernmündlich jeden zweiten Donnerstag um 19:30 Uhr im Kanal Gliederungen/Sachsen/Vorstandssitzung auf dem NRW-Mumbleserver statt. Bei Bedarf wird ein abweichender Termin in der vorherigen Vorstandssitzung vereinbart und bekanntgegeben. Sollte der NRW-Mumbleserver nicht verfügbar sein, wird auf den Brandenburg-Server ausgewichen, danach auf den Bayern-Server und danach auf den Berlin-Server. Sofern mindestens zwei Vorstandmitglieder Bedarf an einer weiteren Sitzung anmelden, wird eine weitere, zwischenzeitiche Sitzung einberufen. Der Bedarf ist vier Tage im Voraus per E-Mail an die restlichen Vorstandsmitglieder kundzutun, damit auch bei zwischenzeitlichen Sitzungen der regulären Ankündigungsfrist Genüge getan werden kann. Die Einberufung außerordentlicher Sitzungen sowie Umlaufbeschlüsse bleiben hiervon unberührt.

Eine Vorstandssitzung wird durch ein Mitglied des Vorstandes möglichst mit einer Frist von 2 Tagen per E-Mail über die Ankündigungsliste oder durch Protokollnotiz der vorhergehenden Vorstandssitzung einberufen. Liegen Anträge zur Änderung der Geschäftsordnung vor, so muss per E-Mail eingeladen werden. Die Einladungsmail muss dabei die Titel der GO-Änderungsanträge beinhalten.

Der Vorstand bestimmt zu Beginn jeder Sitzung einen Sitzungsleiter, andernfalls leitet der Vorsitzende die Sitzung.

Vorstandssitzungen finden öffentlich statt. Sofern es um personenbezogene Daten geht, finden Diskussionen und Entscheidungen in geschlossener Sitzung statt. In begründeten Fällen können darüberhinaus mit einfacher Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder, Sitzungen teilweise nichtöffentlich abgehalten werden. Die Sitzungsleitung kann Gästen nach Meldung Rederecht erteilen. Die Sitzungsleitung kann bei Missbrauch das Rederecht einschränken oder entziehen.

Der Vorstand fertigt zu jeder Sitzung ein Protokoll mit Beschlüssen und Anträgen im Wortlaut und veröffentlicht dieses unverzüglich. Der Vorstand fertigt Audioaufnahmen jeder Sitzung an und veröffentlicht diese. Nichtöffentliche Sitzungsteile werden im öffentlichen Protokoll durch den begründeten Beschluss der Nichtöffentlichkeit ersetzt. Die Protokolle der nichtöffentlichen Sitzungsteile und andere Verschlusssachen werden der LGS übergeben und dort unter Verschluss gelagert.

Vorstandssitzungen, die länger als 2 * 1,5h mit 10 min Pause dauern, bedürfen einer Begründung.

'''§6 Verwaltung der Mitgliederdaten und deren Zugriff und Sicherung'''

Die Mitgliederdaten der sächsischen PIRATEN werden vom Landesvorstand verwaltet. Sie werden in einer zentralen Datenbank des Bundes gepflegt. Zugriffsrecht auf die Mitgliederdaten haben der Generalsekretär und die Schatzmeister.

Der Vorstand kann per Beschluss weiteren Mitgliedern Zugriff auf die Mitgliederdaten gewähren. Dieser Zugriff ist an die Abgabe einer Datenschutzverpflichtung gebunden und kann auf ausgewählte Daten beschränkt werden.

Jeder Zugriffsberechtigte ist dazu verpflichtet, seine Zugangsdaten und die Mitgliederdaten nach bestem Wissen und Gewissen zu schützen. Dies umfasst insbesondere, dass entsprechende Dateien nicht unverschlüsselt gespeichert und versendet werden dürfen. Nicht mehr benötigte Daten sind unverzüglich vollständig zu löschen, wenn keine rechtlichen Aufbewahrungsfristen der Löschung entgegenstehen.

Eine Weitergabe von Mitgliederdaten an nicht Zugriffsberechtigte ist untersagt.

'''§7 Aufgabenverteilung'''

Gemeinsame Aufgaben des Vorstandes

  • Protokolle, Jahresberichte, Dokumentation der Vorstandstätigkeit
  • Planung des Jahresprogramms des Vorstands
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Logistik
  • Eventmanagement
  • Betreuung der virtuellen Kreisverbände

Die Tätigkeitsbereiche der Vorstandsmitglieder im Einzelnen sind:

  1. Vorsitzender - Steve König
  2. Repräsentation und Vertretung nach Außen
  3. Medien-/ Presse-Ansprechpartner im Vorstand
  4. Verantwortlicher im Sinne des Pressegesetzes
  5. Verantwortlich für das Presse-Team (Veröffentlichung von PMs)
  6. Hauptsächlich verantwortlich für die Betreuung der Social Media Accounts und Webseite
  7. Kanalisiert die innerparteiliche Meinung nach Außen
  8. Vernetzung mit Gliederungen, parteinahen Gruppen sowie zu externen Organisationen
  9. Kontakt zu anderen Gliederungen der Piratenpartei und dem Bundesvorstand
  10. Repräsentation nach Innen (ML und interne Kommunikation)
  11. Mitgliedergewinnung & Mitgliedermotivation
  12. Aufbau und Kontrolle einer innerparteilichen Organisationsstruktur
  13. Organisation der Tätigkeit des Vorstandes
  14. Koordiniert den Vorstand bzgl. der Unterstützung der Untergliederungen
  15. Planung & Steuerung der Plenen & Parteitage
  16. Koordination von gemeinsamen Aktionen
  17. Förderung der innerparteilichen politischen Bildung
  18. Koordination der Vorstandsarbeit
  19. Entwicklung politischer Aktivitäten, Strategien und Konzeption
  20. Planung & Steuerung von Aktionen & Demos
  21. Regionalbetreuung: Dresden
  • Koordination und Planung der Programmarbeit im Landesverband ** Gibt Impulse in die Partei bzgl. Programmarbeit und politischer Ausrichtung ** Kanalisiert die politische inhaltliche Arbeit in Form von Crews, AG's ** kümmert sich um die inhaltlich Einbindung von Piraten
  • Teilnahme an der wöchentlichen PolGF-Telko
  1. Stellv. Vorsitzende - Isabel Scholz
  2. Repräsentation nach Innen (ML und interne Kommunikation)
  3. Kontakt zu anderen Gliederungen
  4. Koordination von gemeinsamen Aktionen
  5. Interne Organisation
  6. Interne Vorstandsorganisation (Dokumentation/Protokoll, Kalenderpflege, E-Mails)
  7. Mitgliedergewinnung & Mitgliedermotivation
  8. Betreuung des Instragam-Accounts der Piraten Sachsen
  9. Unterstützt den Vorsitzenden
  10. Vertritt den Vorsitzenden (Urlaub, Krankheit)
  11. Verantwortungsbereiche gleich denen des Vorsitzenden
  12. Regionalbetreuung: Leipzig

  13. Schatzmeister - Andreas Roth

  14. Finanzplanung, Buchführung, Controlling, Steuerberater, Mitgliedsumlage

  15. Laufende Meldungen Finanzamt und andere Behörden und Träger

  16. Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb und Zentraleinkauf

  17. Aufsicht über die Landesgeschäftsstelle

  18. Spendenwesen / Fundraising

  19. Mitgliederverwaltung als Vertretung des Generalsekretärs

  20. Personalwesen

  21. Aufsicht Datenschutz

  22. Erarbeitung von Organisationsstrukturen innerhalb der Partei

  23. Organisatorische Vorbereitung der Landesparteitage und Aufstellungsversammlungen

  24. Mitgliedergewinnung & Mitgliedermotivation

  25. Regionalbetreuung: Meißen, Chemnitz

  26. Stellv. Schatzmeister - Tilman Haupt

  27. Verantwortungsbereiche gleich denen des Schatzmeisters

  28. Verantwortlicher für die Landesgeschäftsstelle

  29. Mitarbeit Öffentlichkeitsarbeit, Social Media und Webseite

  30. Regionalbetreuung: Neustadtpiraten

  31. Generalsekretär - Jens Hänsch

  32. Mitgliederverwaltung

  33. Aufsicht Datenschutz

  34. Mitgliedergewinnung & Mitgliedermotivation

  35. Erarbeitung von Organisationsstrukturen innerhalb der Partei

  36. Verantwortlich für das Tagesgeschäft

  37. Kommunikation mit den Mitgliedern

  38. Ordnungsmaßnahmen

  39. SG Verfahren - Ansprechpartner Schiedsgericht

'''§8 Delegationen und Beauftragungen'''

Sollte ein Vorstandsmitglied seinen Aufgaben nicht nachkommen können, so kann es Aufgaben an ein oder mehrere andere Vorstandsmitglieder oder Beauftragte delegieren. Die Delegation von Vorstandsaufgaben an andere Vorstandsmitglieder oder Beauftragte erfordert einen Vorstandsbeschluss.

Der Landesvorstand schreibt Posten für langfristig Beauftragte aus. Die Beauftragten sollten von Vorständen, vorzugsweise dem Landesvorstand, empfohlen werden und müssen das Vertrauen des Landesvorstands und ihrer lokalen Piraten besitzen. Jeder Beauftragte erhält mind. einen Ansprechpartner im Vorstand, welcher dessen Tätigkeit unterstützt und ist gegenüber dem Landesvorstand rechenschaftspflichtig.

Die Länge der Beauftragung richtet sich nach einer vorher definierten Zeit oder dem Zeitpunkt der Erledigung der übertragenen Aufgabe. Die definierte Zeit endet spätestens einen Monat nach Ende der Legislatur, es sei denn der neue Landesvorstand bestätigt die Beauftragungen erneut. Der Landesvorstand kann eine Beauftragung jederzeit mit einfachem Vorstandsbeschluss zurückziehen.

'''§9 Inkrafttreten und sonstige Regelungen'''

Diese Geschäftsordnung tritt mit Beschluss vom 28. November 2019 in Kraft.

Aktionen #1

Von Steve König vor mehr als 4 Jahren aktualisiert

  • Abgabedatum wurde auf 28 November 2019 gesetzt

Generalsekretär: Ja (noch kein Redmine-Account, im Audio-Protokoll nachzuhören)

Aktionen #2

Von Jens Hänsch vor mehr als 4 Jahren aktualisiert

  • Generalsekretär wurde auf Ja gesetzt
Aktionen

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