Beschluss #6351
geschlossenKostenübernahme Protokoll BSG
Beschreibung
Hallo Bundesvorstand,
Das Bundesschiedsgericht führt in den bedeutenderen Verfahren mündliche
Verhandlungen durch. Bislang wurden die Protokolle hierfür von den
Richtern im Anschluss an die Verhandlung anhand Aufzeichnungen in ihrer
eigenen Freizeit neben allen anderen Schiedsgerichtstätigkeiten
verfasst. Dies ist mit dem gestiegenen Arbeitsaufwand mittlerweile
jedoch nicht mehr vereinbar.
Für das abgeschlossene Verfahren BSG 7/14-H S wird dir Übernahme der
Erstellung des Protokolls durch einen externen Dienstleister für etwa
€1,20/Minute und damit grob geschätzt € 144,- beantragt.
Wenn auch eine Protokollerstellung grundsätzlich durch freiwillige
Kräfte in der Partei geschehen kann, und entsprechendes für zukünftige
Fälle vom BSG geprüft wird, ist das beim genannten Verfahren kein
gangbarer Weg. Das Verfahren BSG 7/14-H S ist Verschlusssache, und damit
bestehen Seitens des Bundesschiedsgerichts Bedenken die Aufzeichnung
Parteimitgliedern zu übergeben.
Umsetzungsverantwortlicher: Markus Gerstel
Mit freundlichen Grüßen,
Markus Gerstel
Vorsitzender Richter am Bundesschiedsgericht