Beschluss #6723
geschlossenAntrag zur rechtlichen Überprüfung des geplanten IT-Sicherheitsgesetzes
Beschreibung
Ticket im OTRS #10155471¶
- Antragsteller: Happynator@1v3833n7h3r3
twigbold@twigbold
KlausHorn@Zaphod__B
- Art des Antrags: Antrag zur rechtlichen Prüfung durch Justitiariat sowie ggf Beauftragung einer(s) AG/Beauftragten, das Thema in politische Zielsetzungen, Forderungen, Kampagnen, usw umzusetzen.
- Zuständig: Politischer Geschäftsführer: Kristos Thingilouthis
- Beauftrager Justitiariat: Jochen Bokor [1]
Antragsgrund:
Geplante Einbringung eines IT-Sicherheitsgesetzes durch den
Bundestag/Bundesrat voraussichtlich in der 2.Jahreshälfte 2014Antragsziel:
Eine entsprechende (und ggf beauftragte) Arbeitsgruppe soll
qualifizierte Informationen rechtlicher Implikationen, z.B.
in Bezug auf Rechtsprechung des BVerG, EuGh, sowie eine
Abschätzung der Rechtsfolgen zu bestehenden, relevanten
Entwürfen des geplanten IT-Sicherheitsgesetzes in Bezug auf
Strafrecht, Datenschutz, Grundrechtsbezug, etc. an die Hand
bekommen, um hieraus und aus bestehenden Parteipositionen
fachlich fundierte Stellungnahmen, Argumentationshilfen zur
Öffentlichkeitsarbeit und Campaigning entwickeln zu können --
und zwar rechtzeitig, ohne dass man dem komplexen Thema wieder
hinterherlaufen muss.
Ggf könnte die juristische Beurteilung auch als Entscheidungs-
grundlage dienen, Verfassungsbeschwerde einzulegen.
Antragsstext:¶
Der Bundesvorstand möge hierzu beschließen:
- einen Beschluss des Bundesvorstandes, das Justitiariat oder einen Beauftragen mit der Aufgabe zu betrauen, die bestehende Rechtslage zum neuesten Entwurf/Entwürfen zum IT-Sicherheitsgesetz zu prüfen.
Die Rechtsfolgenabschätzung sollte u.a. beinhalten:
- Prüfung im Hinblick auf die Urteile des BVerg [2 + 3]
- Prüfung des TMG /BSIG welche gem Entwurf ebenfalls geändert werden, wie oben
- Prüfung der Rechtslage auf zukünftige neue Haftungsrisiken von Betreibern einer IT-Infrastruktur
- einen Beschluss des Bundesvorstandes auf Beauftragung einer AG oder Beauftragten zur
- Technikfolgen- und Kostenabschätzung notwendiger IT-Strukturmaßnahmen zur Erfüllung des IT-Sicherheitsgesetzes
- Ermittlung des Ausmaßes
- Eruierung von Lobbygruppen, die sich aktiv für das IT-Sicherheitsgesetz einsetzen
- Entwicklung von Argulinern, Gegenpositionen, Verbesserungsvorschlägen
- Entwicklung einer zeitlich und argumentativ abgestimmten Kampagnenführung mit allen LVs, ggf mit Organisationen des IT-Bereichs
Begründung:¶
Gem "Referentenentwurf des Bundesministeriums des Innern -- Entwurf
eines Gesetzes zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer
Systeme" vom 5.03.2013, Link siehe [4], kurz "IT-Sicherheitsgesetz",
sind einschneidende Auswirkungen sowohl auf die gesamte IT-Branche, als
auch für die gesamte Bevölkerung im Hinblick auf den Datenschutz zu
erwarten.
Ziel dieses Entwurfes scheint u.a. zu sein, eine staatlich verordnete
Vorratsdatenspeicherung und Abfrage von Verkehrsdaten (z.B IP-Adressen)
durchzusetzen, die ggf. auf öffentliche, besonders jedoch in
privatwirtschaftliche bzw sicherheitsrelevanten Bereiche abzielt.
Die Auslegung der sicherheitsrelevanten Bereich lässt weite Spielräume
offen und umfasst gem. "UP KRITIS" (= öffentlich-privaten Kooperation
zwischen Betreibern Kritischer Infrastrukturen (KRITIS), sowie deren
Verbänden und den zuständigen staatlichen Stellen) folgende
Bereiche [5]:
- Transport und Verkehr
- Gesundheit
- Medien und Kultur
- Wasser
- Ernährung
- Finanz- und Versicherungswesen
- Energie (voraussichtlich ohne(1) den Bereich Atomenergie)
- Informationstechnik und Telekommunikation
Der Entwurf scheint der Rechtsprechung durch das BVerg in vielen Punkten
entgegenzustehen.
Neben möglicher direkter Auswirkungen (Zwangsverpflichtung bestimmter
Infrastruktur) werden IT-Verantwortliche nicht nur Handlanger
staatlicher Behördenabfragen, sondern begeben sich vielmehr zusätzlich
aufgrund des Widerspruchs zwischen Rechtsetzung und Rechtsprechung
(BVerg) ín rechtlich unklare, möglicherweise sogar strafrechtbewehrte
Situationen.
Zudem soll u.a eine Art"Schengennetz"/"DE-Netz"/"nationales Netz"
implementiert werden, was den Grundsätzen des Netzes fundamental
entgegensteht und Zensurbebstrebungen alle Wege öffnet [u.v.a. 6 + 7].
Fussnoten:¶
[1]gem http://vorstand.piratenpartei.de/beauftragungen/#Justiziariat
[2]http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20080227_1bvr037007.html
[3]http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20120124_1bvr129905.html
[4]https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetzestexte/Entwuerfe/Ent[..]
[5]http://www.kritis.bund.de/SubSites/Kritis/DE/Aktivitaeten/Nationales/UPK/up[..]>
[6]http://www.zdnet.de/88186435/it-sicherheitsgesetz-staatlich-kontrolle-und-h[..]
[7]http://www.heise.de/tp/druck/mb/artikel/38/38891/1.html
Von Carsten Sawosch vor mehr als 9 Jahren aktualisiert
- Abstimmung Carsten wurde auf Ja gesetzt
Von Carsten Sawosch vor mehr als 9 Jahren aktualisiert
- Umsetzungsverantwortlich wurde von Kristos zu Sekor geändert
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Von Carsten Sawosch vor mehr als 9 Jahren aktualisiert
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Von Carsten Sawosch vor mehr als 9 Jahren aktualisiert
- Status wurde von Offen zu Angenommen geändert
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Von Stefan Bartels vor fast 9 Jahren aktualisiert
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hier wurde ich vergessen :)
Von Lothar Krauss vor mehr als 6 Jahren aktualisiert
- Status wurde von Angenommen zu Angenommen und Erledigt geändert