Beschluss #7173
geschlossenAntrag auf Anerkennung der Akkreditierung zur SMV in Mecklenburg-Vorpommern als Verifizierung gemäß BEO-Entscheidsordnung
Beschreibung
Mecklenburg-Vorpommern hat gerade eine Akkreditierung für die SMV
durchgeführt. Um den Aufwand für die Piratenpartei und vor allem ihre
Mitglieder möglichst gering zu halten, wird die Akkreditierung zur SMV
Mecklenburg-Vorpommern als "glaubwürdiges Verfahren" gemäß
Entscheidsordnung §2 Absatz 2 akzeptiert.
Das Verfahren gemäß Geschäftsordnung
(http://wiki.piratenpartei.de/MV:St%C3%A4ndige_Mitgliederversammlung/Geschae[..])
sieht so aus:
Akkreditiert wird durch persönliches Erscheinen und Vorlage eines
gültigen Lichtbildausweises oder im Postident-Verfahren.
Bei der Akkreditierung werden folgenden Daten erhoben:
a) die Mitgliedsnummer,
b) die Zugehörigkeit zur niedrigsten Gliederung der Piratenpartei
Deutschland,
c) der bürgerliche Name gemäß Lichtbildausweis,
d) der Ort und die Zeit der Akkreditierung,
e) der Name der Person, die die Akkreditierung durchgeführt hat.
Im Gegensatz zur normalen BEO-Verifizierung findet die Akkreditierung
durch einen einzigen Akkrediteur statt. Jedoch ist es für
Parteimitglieder unverständlich warum auf der Landesebene die
Mitbestimmung so gesichert reicht während das gleichartige Instrument
auf Bundesebene eine deutlich aufwändigere parallel durchzuführende
Verifizierung erfordert, bei der die gleichen Daten abgeglichen werden.
Der LV Mecklenburg-Vorpommern hat versichert, dass er die Mitglieder aus
datenschutzrechtlichen Gründen befragen wird, ob eine Weitergabe der
Akkreditierung erlaubt sei und dann die Daten über eine am BEO
angelehnte Liste weiterreichen würde. Die genaue (verwaltungs-)technische
Durchführung wird zwischen den Beauftragten und der Mitgliederverwaltung
geklärt.
Von Michael Ebner vor mehr als 10 Jahren aktualisiert
- Abstimmung Michael wurde auf Ja gesetzt
klar, MV natürlich auch.
Von Stephanie Schmiedke vor mehr als 10 Jahren aktualisiert
- Abstimmung Stephanie wurde auf Ja gesetzt
Von Carsten Sawosch vor mehr als 10 Jahren aktualisiert
- Abstimmung Carsten wurde auf Ja gesetzt
Von Lothar Krauss vor mehr als 10 Jahren aktualisiert
- Abstimmung Lothar wurde auf Nein gesetzt
So wie ich das sehe wiederspricht dies § 2 (2) der Entscheidungsordnung:
(2) Für eine Anmeldung eines Mitglieds muss dessen Identität von mindestens zwei gewählten Mitgliedern einer Gliederung oder durch ein anderes glaubwürdiges Verfahren nachgewiesen worden sein.
Von Stefan Bartels vor mehr als 10 Jahren aktualisiert
- Abstimmung Stefan B wurde auf Ja gesetzt
Von Michael Ebner vor mehr als 10 Jahren aktualisiert
- Abstimmung Michael wurde von Ja zu Nein geändert
Schließe mich Lothar an, gleiches Sicherheitsniveau sollte dann schon gegeben sein.
Von Kristos Thingilouthis vor mehr als 10 Jahren aktualisiert
- Abstimmung Kristos wurde auf Nein gesetzt
Von Carsten Sawosch vor mehr als 10 Jahren aktualisiert
- Abstimmung Carsten wurde von Ja zu Nein geändert
Ich bin hier von denselben Vorraussetzungen wie in #7174 ausgegangen. Die sind hier allerdings nicht gegeben, von daher muss ich mein Ja hier zurückziehen.
Von Carsten Sawosch vor mehr als 10 Jahren aktualisiert
Entscheidungsordnung
https://wiki.piratenpartei.de/Basisentscheid/Entscheidsordnung
Von Carsten Sawosch vor mehr als 10 Jahren aktualisiert
- Status wurde von Offen zu Abgelehnt geändert
- Abstimmung Stefan K wurde auf Nein gesetzt
- Abstimmung Mark wurde auf Nein gesetzt
- Abstimmung Bernd S wurde auf Nein gesetzt