Beschluss #80326
geschlossenErmöglichung von Online- und hybriden Aufstellungsversammlungen zur Bundestagswahl 2021
Beschreibung
Nach § 20 BWahlG erfordert die Aufstellung von Direktkandidaten für Bundestagswahlen eine Präsenzveranstaltung der aufstellenden Parteigliederung. Gemäß § 2 COVID-19-Wahlbewerberaufstellungsverordnung kann hiervon aufgrund der COVID-19-Pandemie abgewichen werden, auch wenn die Satzung der Parteigliederung das nicht vorsieht. Nach § 2 Abs. 2 dieser Verordnung entscheidet der Landesvorstand der Partei für alle Gliederungen der Partei im Land durch Beschluss über die Möglichkeit der Abweichung von der Satzung.
Es soll daher folgender Beschluss gefasst werden:
Der Landesvorstand der Piratenpartei Sachsen ermöglicht allen Gliederungen der Partei in Sachsen die Durchführung von Aufstellungsversammlungen für die Bundestagswahl 2021 in elektronischer oder hybrider Form gemäß COVID-19-Wahlbewerberaufstellungsverordnung, auch wenn die Satzung der Gliederung oder des Landesverbandes dies nicht ausdrücklich zulassen.
Von Isabel Scholz vor mehr als 3 Jahren aktualisiert
- Stellv. Vorsitzender wurde auf Ja gesetzt
Von Isabel Scholz vor mehr als 3 Jahren aktualisiert
- Generalsekretär wurde auf Ja gesetzt
Von Isabel Scholz vor mehr als 3 Jahren aktualisiert
- Stellv. Schatzmeister wurde auf Ja gesetzt
Von Isabel Scholz vor mehr als 3 Jahren aktualisiert
- Status wurde von Offen zu Angenommen geändert
Von Isabel Scholz vor mehr als 3 Jahren aktualisiert
- Status wurde von Angenommen zu Angenommen und Erledigt geändert