Beschluss #8071
geschlossenAntrag an den BuVo zum Beschluß LV Berlin "Zuse-Crew"
Beschreibung
Übertrag aus dem OTRS
#10163506¶
Lieber Bundesvorstand,
hiermit stelle ich den Antrag sich hinter den Beschluß
des Landesvorstandes Berlin vom August diesen Jahres
zu stellen
http://wiki.piratenpartei.de/BE:Beschlussantrag_Umlaufbeschluss/2014-08-25/[..]
Begründung:
Über die dort ausgeführte Begründung hinaus trage ich vor,
dass die jüngsten Ereignisse im Besonderen das kapern der
URL zastrau-crew.de mit einer despektierlichen Begründung
siehe zB.
https://flaschenpost.piratenpartei.de/2014/10/06/die-eberhard-zastrau-crew-[..]
erster Kommentar, welcher dem Umfeld der Zuse-Crew durchaus zugeordnet
werden kann
eindeutig eine Respektlosigkeit gegenüber dem Andenken Eberhard Zastraus
darstellt.
Zu sehen, dass eine der wenigen über alle innerparteilichen Grenzen
akzeptierte Person,
deren Wirken und Leidenschaft allen ein Vorbild sein kann derart
instrumentalisiert wird
ist nicht hinnehmbar.
Die Piratenpartei hat nicht viele wirklich gemeinsame
Identifikationsmerkmale,
Eberhard Zastrau alias @etz_b ist eines und dieses Gedenken muss der
Bundesvorstand der Piratenpartei deutschland wahren.
Ich erlaube mir hier auch die persönliche Einschätzung, dass das
renitente Gebahren und anmaßende Agieren der Zuse-Crew nicht ansatzweise
etwas mit der Art und Weise mit Eberhard zu tun hat.
Ich bitte um Annahme und Umsetzung meines Antrages analog
zur obigen Vorlage.
Vielen Dank
Johannes Thon
Von Stephanie Schmiedke vor mehr als 9 Jahren aktualisiert
- Abstimmung Stephanie wurde auf Nein gesetzt
Von Michael Ebner vor mehr als 9 Jahren aktualisiert
- Status wurde von Offen zu Nichtbehandlung geändert
- Privat wurde von Ja zu Nein geändert
- Abstimmung Stephanie
Neinwurde gelöscht
Der Bundesvorstand hat sich darauf geeinigt, den Antrag nicht zu behandeln - da er weder allgemein noch hier im Besonderen einen Anlass sieht, sich hinter die Beschlüsse von Landesvorständen zu stellen oder sich davon zu distanzieren. Der Antragsteller hat auch nicht dargelegt, warum das in diesem besonderen Fall erforderlich sein soll.
Ansonsten: Der LV Berlin hat sich dazu entschlossen, keine Untergliederungen zu haben, sondern mit einem rechtlich schwer greifbaren Crew-Konzept zu arbeiten. Diese Entscheidung hat ihre Vor- und ihre Nachteile. Zu den Nachteilen gehört sicherlich, dass man sich damit das Instrument der Ordnungsmaßnahme gegen Gebietsverbände aus der Hand gegeben hat. Mit den Folgen muss der LaVo nur irgendwie klarkommen - Handlungsbedarf für den Bundesvorstand sehen wie diesbezüglich nicht.
Von Carsten Sawosch vor mehr als 9 Jahren aktualisiert
Antragsteller wurde aus dem OTRS informiert