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Beschluss #9303

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Antrag auf kostenneutrale Unterstützung Petition §166

Von Carsten Sawosch vor etwa 9 Jahren hinzugefügt. Vor etwa 9 Jahren aktualisiert.

Status:
Abgelehnt
Priorität:
Normal
Zugewiesen an:
Bundesvorstand
Abgabedatum:
Beschlussart:
Sitzungsbeschluss
Antragsteller:
Flo
Sitzungsdatum:
29 Januar 2015
Umsetzungsverantwortlich:
Team-PolGef
Abstimmung Stefan K:
Ja
Abstimmung Stefan B:
Enthaltung
Abstimmung Stephanie:
Nein
Abstimmung Kristos:
Ja
Abstimmung Mark:
Nein
Abstimmung Bernd S:
Ja
Abstimmung Michael:
Nein
Abstimmung Carsten:
Nein
Abstimmung Lothar:
Nein

Beschreibung

Übernommen aus dem OTRS

Hallo lieber Vorstand,

der Philosoph und Vorstandssprecher der Giordano-Bruno-Stiftung, Michael Schmidt-Salomon, hat beim Deutschen Bundestag eine Petition zur Streichung des sogenannten "Gotteslästerungsparagraphen" 166 StGB
gestartet: https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2015/_01/_08/Petition_56759.nc[..]

Weitere Infos:
http://hpd.de/artikel/11032
http://www.giordano-bruno-stiftung.de/meldung/petition-166-stgb

Ich bin der Ansicht, dass diese Petition über einen bloßen Hinweis hinaus unterstützenswert ist, und beantrage deshalb, dass der Bundesvorstand der Piratenpartei Deutschland sich dafür ausspricht, für
diese Petition und ihren Gegenstand im kostenneutralen Rahmen seiner Möglichkeiten zu werben.

Begründung:
Die Piratenpartei Deutschland spricht sich in ihrem Grundsatzprogramm für Religionsfreiheit und die Trennung von Staat und Religion aus:
https://wiki.piratenpartei.de/Parteiprogramm#F.C3.BCr_die_Trennung_von_Staa[..]

"Dabei verstehen wir Piraten unter Religionsfreiheit nicht nur die Freiheit zur Ausübung einer Religion, sondern auch die Freiheit von religiöser Bevormundung."

Die ersatzlose Streichung des §166 StGB, der u.a. Künstler mit Gefängnisstrafen bis zu drei Jahren bedroht, wenn sie in ihren Werken religiöse oder weltanschauliche Bekenntnisse in einer Weise „beschimpfen“, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu gefährden, ist ein Schritt zur Verwirklichung dieses Programmpunktes. Insbesondere nach dem religiös motivierten Terroranschlag auf ein französisches Satiremagzin und den darauf folgenden Äußerungen des Oberhauptes der katholischen Kirche, Papst Jose Bergoglio aka. Franziskus, der öffentlich erklärte einen Faustschlag als geeignetes Mittel der Erwiderung gegen jemanden anzusehen, der seine Mutter beleidigt, ist diese Petition ein wichtiges Zeichen gegen religiöse Gewalt und Zensur.

Kosten: keine.

Alternativen: abhängig davon, wieviel man ausgeben möchte, viele.

Umsetzungsverantwortlich: die politischen Vorstände und Verantwortlichen für die Öffentlichkeitsarbeit.

Gruß,
Flo.

--
Twitter: https://twitter.com/#!/_fl01
Jabber: flow@jabber.piratenpartei.de
Friendica: flow@friends.jinja.eu

Aktionen #1

Von Michael Ebner vor etwa 9 Jahren aktualisiert

  • Abstimmung Michael wurde auf Nein gesetzt

1.) Diese Forderung ist nicht durch die Programmatik der Piratenpartei gedeckt und lässt sich davon auch nicht ableiten. Es entspricht guter Tradition, dass der Bundesvorstand inhaltlich nicht über das hinaus geht.

2.) Die Abschaffung des §166 StGB lässt sich dadurch begründen, dass das geschützte Rechtgut (die öffentliche Ordnung) bereits durch § 130 (Volksverhetzung) hinreichend geschützt ist und die Abschaffung somit der Rechtsvereinfachung diene. Eine solche Begründung könnte auch noch aus der Programmatik abgeleitet werden.

So argumentiert jedoch diese Petition nicht, und mit einer Unterstützung derselben würden wir auch deren Begründung zu eigen machen. Diese halte ich jedoch in mehrerlei Hinsicht für problematisch:

a) Die Petition argumentiert, mit einer Abschaffung des § 166 würde der Gesetzgeber klarstellen, dass der Freiheit der Kunst ein höheres Gewicht beizumessen ist als den "verletzten Gefühlen" religiöser Fundamentalisten. Das ist sachlich falsch, da dann § 130 greifen würde, der auch die religiöse Gruppenzugehörigkeit (neben anderen Kriterien) explizit aufführt.

b) Es ist auch keinesfalls so, dass der § 166 den mangelnden Respekt vor einer Religion sanktionieren würde, das Schutzziel ist die öffentliche Ordnung. Ohnehin ist § 166 nicht auf das religiöse Bekenntnis beschränkt, sondern umfasst auch das weltanschauliche Bekenntnis.

c) Der Verfasser der Petition geht auch fehl in der Ansicht, dass "religiöse Fundamentalisten" zum Maßstab gemacht werden. Selbst der als konservativ geltende Maunz-Dürig führt in Rn 69 (ein BGH-Urteil zitierend) aus, dass "nicht allein das Verständnis und das religiöse Gefühl der überzeugten Anhänger und [...] nicht allein das schlichte Gefühl des einfachen, religiös gesinnten Menschen" [zu berücksichtigen seien].

Die Rechtswissenschaft hat sich zum Spannungsfeld von Art 4 und Art 5 sehr viele und gründliche Gedanken gemacht - die hier vorliegende Petition spiegelt diesen Stand der Diskussion nur sehr rudimentär wieder.

d) Möglicherweise - und hier wird es hoch spekulativ - findet dort, wo sich Sachverhalte vor Gericht klären lassen, seltener eine gewalttätige Auseinandersetzung statt als dort, wo dies nicht möglich ist. Von daher ist es möglicherweise keine gute Idee, § 166 zusammen mit § 130 abzuschaffen (was erforderlich wäre, um das erklärte Ziel der Petition zu erreichen).

Aktionen #2

Von Carsten Sawosch vor etwa 9 Jahren aktualisiert

Hier ist der richtige und funktionierende Link zur Petition
https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2015/_01/_08/Petition_56759.nc.html

Aktionen #4

Von Carsten Sawosch vor etwa 9 Jahren aktualisiert

  • Beschlussart wurde von Umlaufbeschluss zu Sitzungsbeschluss geändert
  • Sitzungsdatum wurde auf 29 Januar 2015 gesetzt
Aktionen #5

Von Gabriele Biwanke-Wenzel vor etwa 9 Jahren aktualisiert

  • Status wurde von Offen zu Abgelehnt geändert
  • Abstimmung Stefan K wurde auf Ja gesetzt
  • Abstimmung Carsten wurde auf Nein gesetzt
  • Abstimmung Stefan B wurde auf Enthaltung gesetzt
  • Abstimmung Stephanie wurde auf Nein gesetzt
  • Abstimmung Kristos wurde auf Ja gesetzt
  • Abstimmung Lothar wurde auf Nein gesetzt
  • Abstimmung Mark wurde auf Nein gesetzt
  • Abstimmung Bernd S wurde auf Ja gesetzt
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