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Beschluss #157258

Von Steve König vor mehr als 1 Jahr aktualisiert

Der Vorstand beschließt, eine Klage vor dem VG Dresden gegen die ablehnende Entscheidung der Landesdirektion zum Wahleinspruch eines betroffenen Bürgers (vertr. durch Jens) zu unterstützen und stellt dafür ein Budget für Gerichtskosten von 450 xxx Euro zur Verfügung.

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