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Beschluss #11415

Von Stephanie Schmiedke vor etwa 9 Jahren aktualisiert

Der Bundesvorstand möge beschließen: 

 Die bisher gültige Regelung zu Gliederungswechseln (Version vom 04.02.2010) 

 _"Für Piraten, die nicht in der Gliederung Mitglied sein wollen, wo sie ihren Wohnsitz haben, gilt folgendes Verfahren: 
 Wenn ein Pirat die Aufnahme in einem anderen Landesverband (Bezirks-, Kreis-, Ortsverband) beantragt, muss er diesen Antrag begründen. Der Generalsekretär (oder das mit der Mitgliederverwaltung beauftragte Mitglied der Vorstands) des befragten Landesverbands teilt dies dem Generalsekretär (oder s.o.) des zuständigen Landesverbandes unter Angabe der Adresse des anfragenden Piraten mit und fragt nach seiner Genehmigung. Liegen die Zustimmungen beider betroffenen Generalsekretäre (oder s.o.) vor, beantragt der GenSec (oder s.o.) des aufnehmenden Landesverbands den Bundesvorstand, diesem Antrag im Umlaufverfahren zuzustimmen. 
 Die Adresse für die Anfrage ist vorstand (at) piratenpartei (.) de 
 Bei Wohnortwechsel ist der GenSec (oder s.o.) verpflichtet, dem GenSec (oder s.o.) des Wohnortes die neue Anschrift mitzuteilen. 
 Diese Regelung gilt analog für alle Orts-, Kreis-, und Bezirksverbände, die sich jeweils an die nächst höhere Verwaltungsebene wenden."_ 
 http://wiki.piratenpartei.de/2010-02-04_-_Vorstandssitzung#Mitgliedswechsel_LV 

 wie folgt zu ändern: 


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 "Für 

 _"Für Piraten, die nicht in der Gliederung Mitglied sein wollen, wo sie ihren Wohnsitz haben, gilt folgendes Verfahren: 
 Ein Antrag auf Gliederungswechsel ist von dem jeweiligen Mitglied beim Generalsekretär bzw. bei der entsprechend zuständigen Mitgliederverwaltung der nächsthöheren Gliederung zu stellen. 

 Ein gültiger Antrag muss enthalten:  
 * Begründung für den Gliederungswechsel 
 * Aufnahmebeschluss der annehmenden Gliederung(en) (entfällt bei Umzug) 

 Gliederungswechsel sind nur nur bei bezahltem Mitgliedsbeitrag und auch nur einmal im Jahr (Ausnahme Umzug) möglich. 

 Vor Beschluss über den Gliederungswechsel sind die vom Wechsel betroffenen Gliederungen zu informieren und anzuhören." 
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 anzuhören."_ 


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 *Begründung:* 

 Beim Verwaltungstreffen 15.1 wurde der in letzter Zeit gehäuft auftrende Gliederungs- und Parteitagstourismus stark kritisiert. 
 Die neue Regelung wurde im Konsens mit den anwesenden GenSeks / Beauftragten festgelegt und bedarf eines formalen Beschlusses durch den Bundesvorstand um die bisherige Regelung von 2010 offiziell abzulösen. 

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