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Beschluss #203

Von Veronique Schmitz vor fast 11 Jahren aktualisiert

*Antragstext:* 

 Alter Beschluss vom 2012_06_20 

 Antrag auf monatliche Kostengenehmigung für jedes Bundesvorstandsmitglied 
 Dienstreisen für Mitglieder des Bundesvorstands nach der 
 Reisekostenordnung gem. Punkt A. 1. sind bis zu einem Betrag von 300,-- 
 Euro pro Monat pauschal genehmigt. Darüber hinaus anfallende Kosten für 
 Dienstreisen müssen vom Vorsitzenden oder einem seiner Stellvertreter 
 genehmigt werden. 

 Hiermit bitte ich den Bundesvorstand zu beschliessen, dass auch der Bundesschatzmeister darüber hinaus anfallende Kosten genehmigen darf. 

 Neuer Text: 
 Antrag auf monatliche Kostengenehmigung für jedes Bundesvorstandsmitglied 
 Dienstreisen für Mitglieder des Bundesvorstands nach der 
 Reisekostenordnung gem. Punkt A. 1. sind bis zu einem Betrag von 300,-- 
 Euro pro Monat pauschal genehmigt. Darüber hinaus anfallende Kosten für 
 Dienstreisen müssen vom Vorsitzenden, einem seiner Stellvertreter oder dem Bundesschatzmeister 
 genehmigt werden. 

 *Begründung:* Begründung: 
 Während des Bundestagswahlkampf fallen bei einigen Vorstandsmitgliedern regelmäßig höhere Reisekosten im Monat an. Dieser Antrag soll den Ablauf der Genehmigung verkürzen. 

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