Beschluss #203
Von Veronique Schmitz vor mehr als 11 Jahren aktualisiert
*Antragstext:* Alter Beschluss vom 2012_06_20 Antrag auf monatliche Kostengenehmigung für jedes Bundesvorstandsmitglied Dienstreisen für Mitglieder des Bundesvorstands nach der Reisekostenordnung gem. Punkt A. 1. sind bis zu einem Betrag von 300,-- Euro pro Monat pauschal genehmigt. Darüber hinaus anfallende Kosten für Dienstreisen müssen vom Vorsitzenden oder einem seiner Stellvertreter genehmigt werden. Hiermit bitte ich den Bundesvorstand zu beschliessen, dass auch der Bundesschatzmeister darüber hinaus anfallende Kosten genehmigen darf. Neuer Text: Antrag auf monatliche Kostengenehmigung für jedes Bundesvorstandsmitglied Dienstreisen für Mitglieder des Bundesvorstands nach der Reisekostenordnung gem. Punkt A. 1. sind bis zu einem Betrag von 300,-- Euro pro Monat pauschal genehmigt. Darüber hinaus anfallende Kosten für Dienstreisen müssen vom Vorsitzenden, einem seiner Stellvertreter oder dem Bundesschatzmeister genehmigt werden. *Begründung:* Begründung: Während des Bundestagswahlkampf fallen bei einigen Vorstandsmitgliedern regelmäßig höhere Reisekosten im Monat an. Dieser Antrag soll den Ablauf der Genehmigung verkürzen.