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Beschluss #3667

Von Björn Semrau vor mehr als 10 Jahren aktualisiert

*Der Bundesvorstand möge folgende Entscheidungen treffen:* 

 *Teil A: Paypal* 

 Soll der Zahlungsdienstleister PayPal von der Piratenpartei Deutschland 
 genutzt werden? 

 *Begründung / Hintergründe:* 

 - „eingefrorene” PayPal-Konten. PayPal begründet diesen Schritt mit 
 standardisierten E-Mails 
 - selbst nach dem Zuschicken von entsprechenden 
 Dokumenten kann das Konto nach wie vor eingefroren blieben 
 - die Kosten sind sehr hoch 
 - PayPal ist in Deutschland rechtlich nicht zu greifen. 
 - Geld kann vom Spender durch Widerruf zurück geholt werden 
 - Datenschutzrechtliche Kritikpunkte, da die bei PayPal gesammelten 
 Kundendaten nicht in Europa, sondern auf Servern in den USA 
 verwaltet werden 
 - Die Verwendung des PayPal-Dienstes samt seiner Nutzungsbedingungen 
 ist freiwillig. So kann freiwillig auch darauf verzichtet 
 werden. 
 - Kritikpunkte sind auch die Sperren von Spendenkonten z.B. Wikileaks 
 und Diaspora 
 - PayPal hat das Konto des schwedischen VPN-Anbieters Ipredator gesperrt 
 - Sicherheitsexperten bemängeln darüber hinaus die Speicherung 
 sensibler Kundendaten im Browser-Cache 

 Auch wenn PayPal weitestgehend technisch einwandfrei funktioniert und 
 extrem komfortabel zu benutzen ist, sowie weit verbreitet ist, sollte 
 man überprüfen, überprüfen, ob das Geschäftsgebaren Geschäftsgebaren des Konzerns mit dem eigenen 
 Wertekanon übereinstimmt. übereinstimmt. 

 *Teil B: Sofortüberweisung* 

 Soll der Zahlungsdiestleister Sofortüberweisung.de von der Piratenpartei 
 Deutschland genutzt werden? 

 *Begründung / Hintergründe:* 

 Es gibt Uneinigkeit im Bezug auf den Zahlungsdienstleister 
 Sofortüberweisung. Deshalb wird diese Entscheidung dem Bundesvorstand 
 überlassen, ob die Piratenpartei diesen Dienst nutzen wird oder nicht. 
 Ein Vorteil ist das Überweisungen unwiderruflich eingehen. 

 Aus datenschutzrechtlicher Sicht kommt es darauf an, dass der Nutzer 
 weiß, was mit seinen Daten passiert. Dann kann er sich bewusst 
 entscheiden, ob er den Dienst in Anspruch nehmen will oder nicht. 

 Datenschutz-Kritik an Sofortüberweisung: 

 Von sofortüberweisung.de werden neben dem Kontostand auch die Umsätze 
 der letzten 30 Tage, der Dispokredit, die Stände anderer Konten bei der 
 gleichen Bank oder ausgeführte und vorgemerkte Auslandsüberweisungen 
 abgefragt, des weiteren, wie viele Konten der Kunde bei seiner Bank hat. 
 Dies diene der “Betrugsprävention.” 

 2011 wurde die Datenschutzerklärung überarbeitet, die Daten werden 
 weiterhin eingeholt. Diese Arbeitsweise stellt keine Datensparsamkeit dar. 
 Datenschutz wurde vom TÜV Süd geprüft 
 https://www.sofort.com/ger-DE/content/download/239/1993/file/TUV-Datenschutz-DE.pdf. 

 Die Datenschutzerklärung teilt dem Nutzer die Einholung der Daten mit, 
 deswegen ist die bewusste Entscheidung des Nutzer dieses Dienstes 
 gegeben. Aber der Kritikpunkt an der Datensparsamkeit bleibt aufrecht. 

 *Umsetzungsverantwortlicher:* Philipp "Impyer" Schnabel

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