Beschluss #104762
closedAntrag auf Änderung der Reisekostenordnung
Description
Hallo BuVo,
hiermit stellen ich zur nächsten BuVo-Sitzung den Antrag die Reisekostenordnung im Abschnitt G. 1. a) wie folgt zu ändern:
alte Fassung:
"Bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel die nachgewiesenen Kosten entsprechend Beleg/Fahrkarte. Bei Bahnreisen die Kosten in Höhe der Kosten der II. Klasse. Besitzer von Bahncards nutzen bitte ihre Ermäßigungen. Zum Wohle der wirtschaftlichen Lage der Piratenpartei sollten Bahnreisen immer unter Ausschöpfung aller Sparangebote durchgeführt werden. Sofern ein Mitglied sich eine Bahncard angeschafft hat, kann dieses Mitglied bei jeder erforderlichen Reise die fiktiven Kosten einer normalen Bahnfahrkarte der II.Klasse in Anrechnung bringen, bis die Eigenkosten der Bahncard abgerechnet wurden. Die Rechnung für die Bahncard ist im Original an den Schatzmeister zu übergeben. Kosten für Bahncards, die bereits an anderer Stelle steuerlich berücksichtigt werden (beispielsweise vom Arbeitgeber finanziert) können nicht abgerechnet werden. Mitgliedern des Bundesvorstands werden die Kosten für eine Bahncard 50 erstatte."
neue Fassung
"Bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel die nachgewiesenen Kosten entsprechend Beleg/Fahrkarte. Bei Bahnreisen die Kosten in Höhe der Kosten der II. Klasse. Besitzer von Bahncards nutzen bitte ihre Ermäßigungen. Zum Wohle der wirtschaftlichen Lage der Piratenpartei sollten Bahnreisen immer unter Ausschöpfung aller Sparangebote durchgeführt werden. Sofern ein Mitglied sich eine Bahncard(25/50) angeschafft hat, kann dieses Mitglied bei jeder erforderlichen Reise die fiktiven Kosten einer normalen Bahnfahrkarte der II.Klasse in Anrechnung bringen, bis die Eigenkosten der Bahncard(25/50) abgerechnet wurden. Die Rechnung für die Bahncard(25/50) ist im Original an den Schatzmeister zu übergeben. Kosten für Bahncards(25/50), die bereits an anderer Stelle steuerlich berücksichtigt werden (beispielsweise vom Arbeitgeber finanziert) können nicht abgerechnet werden. An Reisende mit privater Bahncard 100 werden fiktive Reisekosten in Höhe von 50 % des fiktiven regulären Fahrpreises der Deutschen Bahn AG erstattet. Die fiktive Kostenerstattung im Gültigkeitszeitraum der Bahncard 100 darf den Anschaffungspreis der Bahncard 100 jedoch nicht überschreiten. Mitgliedern des Bundesvorstands werden die Kosten für eine Bahncard 50 erstatte."
Begründung:
Übernahme der Reisekostenregelung für ehrenamtlich Tätige des Bundes (z.B. THW-Helfer) bzw. Bundesbedienstete:
https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Bundesbedienstete/Mobilitaet-Reisen/RV_RK_TG_UK/Rechtsgrundlagen/Dienstreisen/bmi_rdschr_13082010_erstatt.Bahncard100.pdf?_blob=publicationFile&v=2
Die aktuelle Regelung führt zu nicht vertretbaren Ergebnissen im Sinne der im Schreiben des BMI genannten Urteile. Daher halte ich eine Änderung für erforderlich.
Viele Grüße
Wolf Vincent Lübcke
Updated by Gabriele Biwanke-Wenzel over 3 years ago
- Sitzungsdatum changed from 22 July 2021 to 05 August 2021
** Antrag auf Verschiebung bis Antwort des Steuerberaters vorliegt
- Sebastian: ja
- alios: ja
- Frank:ja
- Stefano:ja
- Detlef: ja
- Andreas: ja
- Joachim:ja
- Manuel:na
- Vincent:ja
Updated by Gabriele Biwanke-Wenzel about 3 years ago
- Sitzungsdatum changed from 05 August 2021 to 19 August 2021
** Antrag auf Verschiebung auf Sitzung 19.8. - sofern Antwort des Steuerberaters vorliegt
Sebastian: ja alios: ja Frank:ja Stefano:ja Detlef: ja Andreas: na Joachim:ja Manuel:na Vincent:ja
Updated by Wolf Vincent Lübcke about 3 years ago
- Status changed from Offen to Zurückgezogen
Ich ziehe meinen Antrag hiermit zurück.