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Beschluss #104762

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Antrag auf Änderung der Reisekostenordnung

Von Gabriele Biwanke-Wenzel vor mehr als 3 Jahren hinzugefügt. Vor etwa 3 Jahren aktualisiert.

Status:
Zurückgezogen
Priorität:
Normal
Zugewiesen an:
Bundesvorstand
Abgabedatum:
Beschlussart:
Sitzungsbeschluss
Antragseingang:
19 Juli 2021
Antragsteller:
Wolf Vincent Lübcke
Sitzungsdatum:
19 August 2021
Umsetzungsverantwortlich:
Bundesvorstand
Vorsitzender:
Stellv. Vorsitzender:
Generalsekretär:
Stellv. Generalsekretär:
Stellv. Generalsekretär 2:
Schatzmeister (Abst.):
Stellv. Schatzmeister:
PolGF:
Stellv. PolGF:

Beschreibung

Hallo BuVo,

hiermit stellen ich zur nächsten BuVo-Sitzung den Antrag die Reisekostenordnung im Abschnitt G. 1. a) wie folgt zu ändern:

alte Fassung:

"Bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel die nachgewiesenen Kosten entsprechend Beleg/Fahrkarte. Bei Bahnreisen die Kosten in Höhe der Kosten der II. Klasse. Besitzer von Bahncards nutzen bitte ihre Ermäßigungen. Zum Wohle der wirtschaftlichen Lage der Piratenpartei sollten Bahnreisen immer unter Ausschöpfung aller Sparangebote durchgeführt werden. Sofern ein Mitglied sich eine Bahncard angeschafft hat, kann dieses Mitglied bei jeder erforderlichen Reise die fiktiven Kosten einer normalen Bahnfahrkarte der II.Klasse in Anrechnung bringen, bis die Eigenkosten der Bahncard abgerechnet wurden. Die Rechnung für die Bahncard ist im Original an den Schatzmeister zu übergeben. Kosten für Bahncards, die bereits an anderer Stelle steuerlich berücksichtigt werden (beispielsweise vom Arbeitgeber finanziert) können nicht abgerechnet werden. Mitgliedern des Bundesvorstands werden die Kosten für eine Bahncard 50 erstatte."

neue Fassung

"Bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel die nachgewiesenen Kosten entsprechend Beleg/Fahrkarte. Bei Bahnreisen die Kosten in Höhe der Kosten der II. Klasse. Besitzer von Bahncards nutzen bitte ihre Ermäßigungen. Zum Wohle der wirtschaftlichen Lage der Piratenpartei sollten Bahnreisen immer unter Ausschöpfung aller Sparangebote durchgeführt werden. Sofern ein Mitglied sich eine Bahncard(25/50) angeschafft hat, kann dieses Mitglied bei jeder erforderlichen Reise die fiktiven Kosten einer normalen Bahnfahrkarte der II.Klasse in Anrechnung bringen, bis die Eigenkosten der Bahncard(25/50) abgerechnet wurden. Die Rechnung für die Bahncard(25/50) ist im Original an den Schatzmeister zu übergeben. Kosten für Bahncards(25/50), die bereits an anderer Stelle steuerlich berücksichtigt werden (beispielsweise vom Arbeitgeber finanziert) können nicht abgerechnet werden. An Reisende mit privater Bahncard 100 werden fiktive Reisekosten in Höhe von 50 % des fiktiven regulären Fahrpreises der Deutschen Bahn AG erstattet. Die fiktive Kostenerstattung im Gültigkeitszeitraum der Bahncard 100 darf den Anschaffungspreis der Bahncard 100 jedoch nicht überschreiten. Mitgliedern des Bundesvorstands werden die Kosten für eine Bahncard 50 erstatte."

Begründung:

Übernahme der Reisekostenregelung für ehrenamtlich Tätige des Bundes (z.B. THW-Helfer) bzw. Bundesbedienstete:
https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Bundesbedienstete/Mobilitaet-Reisen/RV_RK_TG_UK/Rechtsgrundlagen/Dienstreisen/bmi_rdschr_13082010_erstatt.Bahncard100.pdf?_blob=publicationFile&v=2

https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Bundesbedienstete/Mobilitaet-Reisen/RV_RK_TG_UK/Rechtsgrundlagen/Dienstreisen/bmi_rdschr_19092018_fahrtkostenerstattung_bahncard_100.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Die aktuelle Regelung führt zu nicht vertretbaren Ergebnissen im Sinne der im Schreiben des BMI genannten Urteile. Daher halte ich eine Änderung für erforderlich.

Viele Grüße

Wolf Vincent Lübcke

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