Beschluss #105551
geschlossenDer Bundesvorstand möge beschließen die GO im folgendem Abschnitt zu ändern:
Beschreibung
- ART.2 Tagungen des Bundesvorstandes 5) Arbeitstreffen dienen der inhaltlichen Vorbereitung des Gremiums auf Sitzungen. Jedes Bundesvorstandsmitglied kann zu einem Arbeitstreffen unter der Angabe von Termin und einer Tagesordnung einladen. Eine Anwesenheitspflicht besteht nicht.
- Streichung des Satzes: Eine Anwesenheitspflicht besteht nicht.
Begründung:
Die Arbeitssitzung ist wie aus der GO zu entnehmen ein Vorbereitungstreffen zur Vorstandssitzung des Bundesvorstandes. Nach neuer Auffassung einiger BuVo Kollegen sind diese Arbeitstreffen öffentlich abzuhalten ( Transparenzoffensive ). Durch die Abwesenheit von Vorständen ist die Plausibilität von Beschlüssen auf der VoSi nicht nachvollziehbar weil Vorstände die nicht anwesend sind sich a) nicht an der Diskussion beteiligt haben b) die Stimmabgaben der anderen Vorstände nur rudimentär nachvollziehen können, also im zweifel nein sagen oder sich enthalten c) die Basis nicht die Meinungen der fehlenden Vorstände erfahren wird. Dadurch ist ein effektives Arbeiten im Vorstand nicht gegeben. Das nachholen der fehlenden Informationen an Vorstände die sich nicht an der Diskussion beteiligt haben bei einer VoSi ist nicht zielführend und verlängert so nur unnötig die Sitzung.