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Beschluss #105575
closedArt. 10 Bestimmungen zur parteiinternen Informationsfreiheit im Bereich des Bundesvorstands - Alternativvorschlag mit Klärung der zu veröffentlichenden Medien
Status:
Angenommen und Erledigt
Priority:
Normal
Assignee:
Bundesvorstand
Due date:
Beschlussart:
Sitzungsbeschluss
Antragseingang:
05 August 2021
Antragsteller:
Sebastian Alscher
Sitzungsdatum:
05 August 2021
Umsetzungsverantwortlich:
Bundesvorstand
Vorsitzender:
Ja
Stellv. Vorsitzender:
Ja
Generalsekretär:
Nein
Stellv. Generalsekretär:
Ja
Stellv. Generalsekretär 2:
Ja
Schatzmeister (Abst.):
Ja
Stellv. Schatzmeister:
Enthaltung
PolGF:
Ja
Stellv. PolGF:
Ja
Description
Alternativvorschlag mit Klärung der zu veröffentlichenden Medien
Art. 10 Bestimmungen zur parteiinternen Informationsfreiheit im Bereich des Bundesvorstands
Der Bundesvorstand der Piratenpartei Deutschland ist grundsätzlich auskunftspflichtig gegenüber allen Piraten bzw. Piratenorganisationen. Der Auskunftspflicht unterliegen die primären Informations- und Kommunikationskanäle innerhalb des Bundesvorstands nach Art. 2 8), also die Mailingliste "vorstand-intern", unabhängig von der Art ihrer Speicherung. Dies umfasst insbesondere aber nicht abschließend Protokolle, Beschlüsse, Verträge und den Nachrichtenwechsel auf der Mailingliste. Eine Auskunftspflicht besteht dann nicht, wenn rechtliche Vorschriften dem entgegenstehen oder schützenswerte personenbezogene Daten betroffen sind und das Informationsinteresse nicht überwiegt. Wenn dies nur auf Teile der Aufzeichnungen zutrifft, sind diese soweit zumutbar zu trennen bzw. unkenntlich zu machen. Eine Auskunftspflicht besteht auch nicht für Vorgänge, die vor dem Inkrafttreten dieser GO stattgefunden haben. Über die Erteilung der Auskunft entscheidet der Vorstand auf Antrag. Eine ablehnende Entscheidung ist zu begründen und kann durch Beschluss der zuständigen Mitgliederversammlung aufgehoben werden. Die Auskunftspflicht ist durch zur Verfügung stellen einer digitalen Kopie bzw. physischen Zugang zur Aufzeichnung erfüllt. Die Erstellung einer digitalen Kopie durch die Auskunft suchende Person ist zulässig. Es besteht kein Anspruch auf Digitalisierung oder anderweitige Bearbeitung umfangreicher Aufzeichnungen, Erstellung nicht vorhandener Aufzeichnungen, Recherche nach nicht eindeutig benannten Aufzeichnungen und allen anderen mit erheblichem Mehraufwand verbundenen Handlungen. Die Nutzung, Weiterverwendung und Verbreitung der in den Aufzeichnungen enthaltenen Informationen ist frei, soweit dem keine rechtlichen Vorschriften entgegenstehen.
Updated by Gabriele Biwanke-Wenzel about 3 years ago
- Status changed from Offen to Angenommen
- Vorsitzender set to Ja
- Stellv. Vorsitzender set to Ja
- Generalsekretär set to Nein
- Stellv. Generalsekretär set to Ja
- Stellv. Generalsekretär 2 set to Ja
- Schatzmeister (Abst.) set to Ja
- Stellv. Schatzmeister set to Enthaltung
- PolGF set to Ja
- Stellv. PolGF set to Ja
Updated by Markus Barenhoff about 3 years ago
- Status changed from Angenommen to Angenommen und Erledigt
In die GO im Vorstandsportal übernommen.
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