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Beschluss #106083

geschlossen

Externes Hosting für den Basisentscheid Online (BEO)

Von Gabriele Biwanke-Wenzel vor mehr als 2 Jahren hinzugefügt. Vor mehr als 2 Jahren aktualisiert.

Status:
Zurückgezogen
Priorität:
Normal
Zugewiesen an:
Bundesvorstand
Abgabedatum:
Beschlussart:
Sitzungsbeschluss
Antragseingang:
13 August 2021
Antragsteller:
Christian Dersch
Sitzungsdatum:
02 September 2021
Umsetzungsverantwortlich:
Bundesvorstand
Vorsitzender:
Stellv. Vorsitzender:
Generalsekretär:
Stellv. Generalsekretär:
Stellv. Generalsekretär 2:
Schatzmeister (Abst.):
Stellv. Schatzmeister:
PolGF:
Stellv. PolGF:

Beschreibung

Der BuVo möge beschließen:

Zur Unterstützung des Betriebs des Basisentscheid online wird ein
externer Dienstleister beauftragt.
Der Dienstleister übernimmt den sicheren Betrieb der
Server-Infrastruktur in einem deutschen Rechenzentrum, die Pflege des
Betriebssystems und grundlegender Softwarekomponenten, dreifach
redundante Datenspeicherung, tägliche Backups, die laufende Überwachung
der Anwendungen, Notfallsupport bei Ausfällen und Beratung beim Betrieb
der Anwendungen.
Notfallsupport für den Anwendungsbetrieb Mo-Fr 8-16 Uhr mit max. 4
Stunden Reaktionszeit (bei Bedarf kurzfristig auch für einen begrenzten
Zeitraum erweiterbar) ist gewährleistet.

Beauftragt werden soll Flying Circus Internet Operations GmbH, Halle
(Saale). Kosten pro Monat: maximal 690€ im Produktivbetrieb. In den
Kosten sind Produktiv- und Testsysteme für alle Anwendungen enthalten.
In der Einrichtungs- und Testphase fallen dem aktuellen Umfang
entsprechend geringere Kosten an. Der zu vereinbarende Service Level ist
"Guided 1". Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat.

Zum Leistungsumfang gehören folgende Anwendungen:

BEO-Anwendungen   * Antragsportal   * Abstimmungskomponente   * Benachrichtigungssystem
dazugehörige Anwendungen   * Discourse (Antragsentwicklung BEO)   * Keycloak (Piratenlogin)   * Matrix (für Benachrichtigungen von Antragsportal und Abstimmungskomponente)   * Web-Oberfläche für Logging und Metriken

Begründung

Die Anwendungen werden für die satzungsgemäße Durchführung des
Basisentscheid online benötigt. Der weitgehend externe Betrieb (die
Installation der BEO-Anwendungen und Konfiguration erfolgt durch die
Partei, unterstützt durch den Dienstleister) ermöglicht es, den
Basisentscheid online durchzuführen. Dadurch werden Ehrenamtler
weitgehend vom laufenden Betrieb entlastet und können sich auf die
Weiterentwicklung der Software konzentrieren. Die Partei behält vollen
Zugriff auf die Daten sowie Konfiguration. Die zu betreibende Software
kann auch von Untergliederungen genutzt werden, beispielsweise für den
Basisentscheid NRW. Daten aus den bestehenden Systemen
https://antrag.piratenpartei.de, https://forum.piratenpartei.de und
https://sso.piratenpartei.de können übernommen werden. Im Haushalt 2021
stehen über das Budget "Bundes-IT/Innerparteiliche Mitbestimmung (z. B.
BEO)" 12000€ aus der Grundversorgung bereit, die bisher nicht genutzt
wurden und hierfür eingesetzt werden können.

Mailtext:

Ahoi zusammen,

wir haben uns im BEO Entwicklerteam und auch unter den
BEO-Verantwortlichen Gedanken gemacht, wie wir den BEO (Bund+Länder)
betreiben können ohne Ehrenamtliche zu stark mit der Administration
darunterliegender Infrastruktur belasten zu müssen. Von den BEO
Verantwortlichen haben Pawl, Nico und ich den Antrag schon befürwortet.
Detlef hat sich noch nicht geäußert, da er aber sowieso auch im BuVo
ist, kommt er ja auf jeden Fall zu Wort. Für Fragen stehe ich gern zur
Verfügung, auch haben wir am kommenden Dienstag um 19:30 unser BEO Jitsi
wo wir vor eurer Sitzung nochmal diskutieren könnten.

Viele Grüße
Christian

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