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Beschluss #108854

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Ständige Wahlkampfkoordination

Von Jens Hänsch vor mehr als 2 Jahren hinzugefügt. Vor mehr als 2 Jahren aktualisiert.

Status:
Angenommen und Erledigt
Priorität:
Normal
Zugewiesen an:
Abgabedatum:
21 Oktober 2021
Umsetzungsverantwortlich:
Jens Hänsch
Vorsitzender:
Ja
Stellv. Vorsitzender:
Ja
Generalsekretär:
Schatzmeister (Abst.):
Ja
Stellv. Schatzmeister:
Ja

Beschreibung

Mit Beschluss #70625 hat der Vorstand einen Koordinator für den Wahlkampf zur BTW21 ernannt. Dessen Amtszeit endet mit der Wahl.
Die Wahlkampfkoordinatoren des Bundes und der Länder haben beschlossen, ihre Tätigkeit auch nach der BTW21 zur Koordinierung künftig anstehender Wahlen fortzusetzen.
Der LaVo Sachsen ernennt hiermit Martin Schulte-Wissermann zunächst bis zum 28.02.2022 zum ständigen Wahlkampfkoordinator für Sachsen. Die Aufgabe beinhaltet folgende Rechte und Pflichten:

  • Abwicklung und Auswertung der BTW21
  • Erstellung eines Zeitplans für die Aufstellungs- und Wahlkampfphase
  • Erstellung eines Vorschlags eines Finanzplans für den kommunalen Wahlkampf
  • Erstellung eines Wahlkampfkonzepts (Aktionen, Wahlstände, Flyer, Sticker, Merch, Presse, SocialMedia, …)
  • Koordinatives Mitdenken und Verzahnen der Aktivitäten zwischen den Wahlkreisen
  • Abstimmung mit dem Bund (Design, Plakate, etc.)
  • Wahlkampfschnittstelle zwischen Basis, OV, KV und LV
  • Ansprechpartner-/in für alte und neue Aktive

Der Wahlkampfkoordinator wird zusammen mit dem LaVo beauftragt, bis spätestens 28.02.2022 die Beauftragung eines ständigen Wahlkampf-Koordinationsteams für den Zeitraum 2022 bis 2024 vorzubereiten.

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