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Beschluss #113638

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Geschäftsordnung

Von Jens Hänsch vor mehr als 2 Jahren hinzugefügt. Vor mehr als 2 Jahren aktualisiert.

Status:
Angenommen und Erledigt
Priorität:
Normal
Zugewiesen an:
-
Abgabedatum:
Umsetzungsverantwortlich:
Vorsitzender:
Ja
Stellv. Vorsitzender:
Ja
Generalsekretär:
Ja
Schatzmeister (Abst.):
Ja
Stellv. Schatzmeister:

Beschreibung

Beschreibung

Der Vorstand beschließt folgende Geschäftsordnung:

Dies ist die Geschäftsordnung des Landesvorstandes der Piratenpartei Sachsen für das Jahr 2021-23 und regelt dessen Geschäfte.

Sie ist in der Landesvorstandssitzung am 22. November 2021 beschlossen worden.

§1 Allgemeines

Der Vorstand hat die Aufgabe, allen Mitgliedern des Landesverbandes die selbstständige Mitarbeit zu ermöglichen. Er ermutigt und motiviert die Mitglieder.
Jedes Vorstandsmitglied hat die Pflicht, den ihm übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen nachzukommen.
§2 Vorstand

Der Vorstand des Landesverbandes Sachsen besteht aus folgenden Mitgliedern:

Vorsitzender: Steve König
Stellv. Vorsitzende: Stephanie Henkel
Schatzmeister: Andreas Roth
Politischer Geschäftsführer: Tilman Haupt
Generalsekretär: Jens Hänsch

§3 Beschlussfassung

Vorstandsbeschlüsse werden in der regelmäßigen Vorstandssitzung mit einfacher Mehrheit oder im Umlaufverfahren gefasst.
Alle Beschlüsse werden im Redmine abgestimmt und veröffentlicht. Alle in den Vorstandssitzungen getroffenen Beschlüsse werden mit Link zum entsprechenden Beschluss im Redmine im Protokoll festgehalten. Umlaufbeschlüsse werden auch mit Link zum Beschluss im Redmine auf der entsprechenden Seite im Wiki veröffentlicht.
Anträge zur Rückerstattung von Reisekosten, welche im Einklang mit den Statuten der Landesreisekostenordnung stehen, sind genehmigt, sofern das für Reisekosten zurückgestellte Budget dies zulässt.
Änderungen an der Geschäftsordnung erfordern die absolute Mehrheit aller amtierenden Vorstandsmitglieder und können nicht im Umlaufverfahren beschlossen werden.
Mögliche und tatsächliche Befangenheiten sind vor jedem Beschluss im jeweiligen Protokoll festzuhalten und anzuführen. Ist ein Vorstand in einer Beschlusssache befangen, so nimmt er an der jeweiligen Abstimmung nicht teil, es sei denn, die Befangenheit trifft die Mehrheit aller gewählten Vorstände.
Handelt es sich bei einem Umlaufbeschluss um einen Antrag auf ein Landesvotum nach Art. 6 der Geschäftsordnung des Bundesvorstandes, so entfallen die Vetorechte. Haben innerhalb der in Art. 6 Abs. 1 Geschäftsordnung des Bundesvorstandes angegeben Karenzzeit nicht genügend Vorstandsmitglieder abgestimmt, entscheidet der Landesvorsitzende anhand der innerhalb der Frist abgegebenen Stimmen.
§4 Antragsrecht und Ordnungsmaßnahmen

Anträge an den Landesvorstand können per E-Mail an vorstand@piraten-sachsen.de gestellt werden oder per Brief an die Geschäftsstelle des Landesverbandes. Per E-Mail eingegangene Anträge werden spätestens 24 Stunden vor der Vorstandssitzung auf geeignete Weise (z.B. im Redmine) veröffentlicht. Anträge können auf Wunsch des Mitglieds auch anonymisiert veröffentlicht und behandelt werden. Die in Anträgen und Beschlüssen genannten Personen können der Veröffentlichung ihres bürgerlichen Namens oder Pseudonyms jederzeit vor Veröffentlichung widersprechen, z.B. indem sie Angaben zur Art der erwünschten Veröffentlichung (Name, Pseudonym, anonym) in der Antragsvorlage vermerken.
Jede*r ist dem Vorstand gegenüber antragsberechtigt. Alle ordentlichen Anträge benötigen einen Antragsteller, einen Umsetzungsverantwortlichen sowie einen vollständigen Antragstext. Verlinkungen sind nur als Erläuterung zulässig.
Bei Finanzanträgen ist die maximale Höhe der Kosten zu benennen. Soll ein Antrag unter Ausschluss der Öffentlichkeit behandelt werden, so ist die Notwendigkeit der Nichtöffentlichkeit durch den Antragsteller ordentlich zu begründen. Nicht ordentlich eingereichte Anträge können vom Vorstand (mit Begründung) vertagt oder an den Antragsteller zurückverwiesen werden.
Anträge an den Vorstand werden auf der nächsten Vorstandssitzung, oder wenn sie geeignet sind, per Umlaufbeschluss im Redmine unter Umlaufbeschluss entschieden.
Anträge einzelner Mitglieder auf Ordnungsmaßnahmen werden durch den Vorstand geprüft und ggfs. übernommen.
Antragsteller sind von gefassten Beschlüssen zu informieren.
§5 Vorstandssitzungen

Die Vorstandssitzungen finden in der Regel fernmündlich jeden zweiten Donnerstag um 19:00 Uhr Raum "Landesvorstand Sachsen" auf den BigBlueButton-Server der PIRATEN Sachsen statt (https://meet.piratensommer.de/b/dan-jez-uhe). Bei Bedarf wird ein abweichender Termin oder Ort in der vorherigen Vorstandssitzung vereinbart und bekanntgegeben. Sofern mindestens zwei Vorstandmitglieder Bedarf an einer weiteren Sitzung anmelden, wird eine weitere, zwischenzeitiche Sitzung einberufen. Der Bedarf ist vier Tage im Voraus per E-Mail an die restlichen Vorstandsmitglieder kundzutun, damit auch bei zwischenzeitlichen Sitzungen der regulären Ankündigungsfrist Genüge getan werden kann. Die Einberufung außerordentlicher Sitzungen sowie Umlaufbeschlüsse bleiben hiervon unberührt.
Eine Vorstandssitzung wird durch ein Mitglied des Vorstandes möglichst mit einer Frist von 2 Tagen per E-Mail über die Ankündigungsliste oder durch Protokollnotiz der vorhergehenden Vorstandssitzung einberufen. Liegen Anträge zur Änderung der Geschäftsordnung vor, so muss per E-Mail eingeladen werden. Die Einladungsmail muss dabei die Titel der GO-Änderungsanträge beinhalten.
Der Vorstand bestimmt zu Beginn jeder Sitzung einen Sitzungsleiter, andernfalls leitet der Vorsitzende die Sitzung.
Vorstandssitzungen finden öffentlich statt. Sofern es um personenbezogene Daten geht, finden Diskussionen und Entscheidungen in geschlossener Sitzung statt. In begründeten Fällen können darüberhinaus mit einfacher Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder, Sitzungen teilweise nichtöffentlich abgehalten werden. Die Sitzungsleitung kann Gästen nach Meldung Rederecht erteilen. Die Sitzungsleitung kann bei Missbrauch das Rederecht einschränken oder entziehen.
Der Vorstand fertigt zu jeder Sitzung ein Protokoll mit Beschlüssen und Anträgen im Wortlaut und veröffentlicht dieses unverzüglich. Der Vorstand fertigt Audioaufnahmen jeder Sitzung an und veröffentlicht diese. Nichtöffentliche Sitzungsteile werden im öffentlichen Protokoll durch den begründeten Beschluss der Nichtöffentlichkeit ersetzt. Die Protokolle der nichtöffentlichen Sitzungsteile und andere Verschlusssachen werden der LGS übergeben und dort unter Verschluss gelagert.
Vorstandssitzungen, die länger als 2 * 1,5h mit 10 min Pause dauern, bedürfen einer Begründung.
§6 Verwaltung der Mitgliederdaten und deren Zugriff und Sicherung

Die Mitgliederdaten der sächsischen PIRATEN werden vom Landesvorstand verwaltet. Sie werden in einer zentralen Datenbank des Bundes gepflegt. Zugriffsrecht auf die Mitgliederdaten haben der Generalsekretär und die Schatzmeister.
Der Vorstand kann per Beschluss weiteren Mitgliedern Zugriff auf die Mitgliederdaten gewähren. Dieser Zugriff ist an die Abgabe einer Datenschutzverpflichtung gebunden und kann auf ausgewählte Daten beschränkt werden.
Jeder Zugriffsberechtigte ist dazu verpflichtet, seine Zugangsdaten und die Mitgliederdaten nach bestem Wissen und Gewissen zu schützen. Dies umfasst insbesondere, dass entsprechende Dateien nicht unverschlüsselt gespeichert und versendet werden dürfen. Nicht mehr benötigte Daten sind unverzüglich vollständig zu löschen, wenn keine rechtlichen Aufbewahrungsfristen der Löschung entgegenstehen.
Eine Weitergabe von Mitgliederdaten an nicht Zugriffsberechtigte ist untersagt.
§7 Aufgabenverteilung

Gemeinsame Aufgaben des Vorstandes

Protokolle, Jahresberichte, Dokumentation der Vorstandstätigkeit
Planung des Jahresprogramms des Vorstands
Öffentlichkeitsarbeit
Logistik
Eventmanagement
Betreuung der virtuellen Kreisverbände
Die Tätigkeitsbereiche der Vorstandsmitglieder im Einzelnen sind:

  1. Vorsitzender - Steve König

Repräsentation und Vertretung nach Außen
Medien-/ Presse-Ansprechpartner im Vorstand
Verantwortlicher im Sinne des Pressegesetzes
Öffentlichkeitsarbeit, Social Media und Webseite
Betreuung der Social Media Accounts
Kanalisiert die innerparteiliche Meinung nach Außen
Vernetzung mit Gliederungen, parteinahen Gruppen sowie zu externen Organisationen
Kontakt zu anderen Gliederungen der Piratenpartei und dem Bundesvorstand
Repräsentation nach Innen (ML und interne Kommunikation)
Mitgliedergewinnung & Mitgliedermotivation
Aufbau und Kontrolle einer innerparteilichen Organisationsstruktur
Organisation der Tätigkeit des Vorstandes
Koordiniert den Vorstand bzgl. der Unterstützung der Untergliederungen
Planung & Steuerung der Plenen & Parteitage
Koordination von gemeinsamen Aktionen
Förderung der innerparteilichen politischen Bildung
Koordination der Vorstandsarbeit
Entwicklung politischer Aktivitäten, Strategien und Konzeption
Planung & Steuerung von Aktionen & Demos
Regionalbetreuung: Dresden
Koordination und Planung der Programmarbeit im Landesverband
Gibt Impulse in die Partei bzgl. Programmarbeit und politischer Ausrichtung
Kanalisiert die politische inhaltliche Arbeit in Form von Crews, AG's
kümmert sich um die inhaltlich Einbindung von Piraten

  1. Stellv. Vorsitzende - Stephanie Henkel

Repräsentation nach Innen (ML und interne Kommunikation)
Öffentlichkeitsarbeit, Social Media und Webseite
Betreuung der Social Media Accounts
Kontakt zu anderen Gliederungen
Koordination von gemeinsamen Aktionen
Interne Organisation
Interne Vorstandsorganisation (Dokumentation/Protokoll, Kalenderpflege, E-Mails)
Mitgliedergewinnung & Mitgliedermotivation
Unterstützt den Vorsitzenden
Vertritt den Vorsitzenden (Urlaub, Krankheit)
Verantwortungsbereiche gleich denen des Vorsitzenden
Vertretung für den PolGF in der wöchentlichen PolGF-Telko (Bund)

  1. Schatzmeister - Andreas Roth

Finanzplanung, Buchführung, Controlling, Steuerberater, Mitgliedsumlage
Laufende Meldungen Finanzamt und andere Behörden und Träger
Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb und Zentraleinkauf
Aufsicht über die Landesgeschäftsstelle
Spendenwesen / Fundraising
Mitgliederverwaltung als Vertretung des Generalsekretärs
Personalwesen
Aufsicht Datenschutz
Erarbeitung von Organisationsstrukturen innerhalb der Partei
Organisatorische Vorbereitung der Landesparteitage und Aufstellungsversammlungen
Mitgliedergewinnung & Mitgliedermotivation
Regionalbetreuung: Meißen, Chemnitz

  1. Politischer Geschäftsführer - Tilman Haupt

Verantwortlicher für die Landesgeschäftsstelle
Öffentlichkeitsarbeit, Social Media und Webseite
Ansprechpartner Medien/Presse
Betreuung der Social Media Accounts
Teilnahme an der wöchentlichen PolGF-Telko (Bund)
Ansprechpartner für CI (Grafik/Design)
Regionalbetreuung: Neustadtpiraten

  1. Generalsekretär - Jens Hänsch

Mitgliederverwaltung
Aufsicht Datenschutz
Mitgliedergewinnung & Mitgliedermotivation
Erarbeitung von Organisationsstrukturen innerhalb der Partei
Verantwortlich für das Tagesgeschäft
Kommunikation mit den Mitgliedern
Ordnungsmaßnahmen
SG Verfahren - Ansprechpartner Schiedsgericht
Regionalbetreuung: Leipzig

§8 Delegationen und Beauftragungen

Sollte ein Vorstandsmitglied seinen Aufgaben nicht nachkommen können, so kann es Aufgaben an ein oder mehrere andere Vorstandsmitglieder oder Beauftragte delegieren. Die Delegation von Vorstandsaufgaben an andere Vorstandsmitglieder oder Beauftragte erfordert einen Vorstandsbeschluss.
Der Landesvorstand schreibt Posten für langfristig Beauftragte aus. Die Beauftragten sollten von Vorständen, vorzugsweise dem Landesvorstand, empfohlen werden und müssen das Vertrauen des Landesvorstands und ihrer lokalen Piraten besitzen. Jeder Beauftragte erhält mind. einen Ansprechpartner im Vorstand, welcher dessen Tätigkeit unterstützt und ist gegenüber dem Landesvorstand rechenschaftspflichtig.
Die Länge der Beauftragung richtet sich nach einer vorher definierten Zeit oder dem Zeitpunkt der Erledigung der übertragenen Aufgabe. Die definierte Zeit endet spätestens einen Monat nach Ende der Legislatur, es sei denn der neue Landesvorstand bestätigt die Beauftragungen erneut. Der Landesvorstand kann eine Beauftragung jederzeit mit einfachem Vorstandsbeschluss zurückziehen.
§9 Inkrafttreten und sonstige Regelungen

Diese Geschäftsordnung tritt mit Beschluss vom 22. November 2021 in Kraft.

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