Beschluss #1429
geschlossenAusschluss von internen Kommunikationsmitteln
Beschreibung
"Rechtskräftig ausgeschlossene Mitglieder sind von allen internen Kommunikationsmitteln auszuschließen. Dies gilt für alle Gebietsverbände der Piratenpartei Deutschland und Auslandgruppen.
Die Vorstände der Gebietsverbände haben Sorge zu tragen, dass dieser Vorgabe auf ihren Kommunikationsmitteln Beachtung geschenkt wird."
Begründung:
Mitglieder die sich so Parteischädigend verhalten haben, dass sie rechtskräftig ausgeschlossen wurden (also das Bundesschiedsgericht den Ausschluss entweder bestätigt oder beschlossen hat und dementsprechend keine Berufung mehr möglich ist), sollten keine weitere Möglichkeit erhalten die Partei zu schädigen, indem sie z.B. die innere Kommunikation lahm legen, pöbeln oder sonst wie die Partei zu schädigen.
Ein Parteiausschluss ist die Ultima Ratio der Partei und hat daher entsprechend hohe Hürden durch das Parteiengesetz, ähnlich dem Strafrecht (http://de.wikipedia.org/wiki/Ultima_Ratio#Ultima_Ratio_in_der_Rechtswissenschaft). Es stellt sich also stark die Frage warum ein solches Mitglied weiterhin an interner Kommunikation teilnehmen sollte. Außerdem sind sich viele Vorstände nicht bewusst, dass sie Leute von ihren Mailinglisten und oder dem Forum ausschließen können.
Wenn dem Antrag stattgegeben wird so kann man auf diesen referenzieren und der Vorstand der zuständigen Gliederung kommt nicht in die Bredouille sich vor Mitgliedern rechtfertigen zu müssen. Es gibt immer wieder Leute die sich lautstark für Ausgeschlossene aussprechen obwohl sich diese ganz offensichtlich massiv parteischädigend verhalten haben.
Die Partei sollte sich nicht der Gefahr aussetzen, dass das ehemalige Mitglied der Partei noch mehr schaden zufügt, zumal es sich aufgrund des Ausschlusses möglicherweise auch noch rächen will.