Beschluss #1430
geschlossenAusschluss von Parteiveranstaltungen
Beschreibung
"Rechtskräftig ausgeschlossene Mitglieder sind auf Parteiveranstaltungen, durch den Hausherrn, des Hauses zu verweisen. Dies gilt für alle Gebietsverbände der Piratenpartei Deutschland und Auslandgruppen.
Die Vorstände der Gebietsverbände haben Sorge zu tragen, dass dieser Vorgabe auf ihren Veranstaltungen Beachtung geschenkt wird."
Hierbei greift die gleiche Begründung wie die zu den Kommunikationsmitteln. Mitglieder die sich so Parteischädigend verhalten haben, dass sie ausgeschlossen wurden birgen die Gefahr, dass die Partei erneut geschädigt wird. Die Partei sollte keinerlei Interesse daran hegen das ehemalige Mitglied weiterhin einzugliedern.
Die Partei sollte keinerlei Interesse haben Menschen, die der Partei Schaden zugefügt haben, auf ihren Veranstaltungen willkommen zu heißen um ihnen dort erneut eine Plattform - welcher Art auch immmer - zu bieten.