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Beschluss #1430

geschlossen

Ausschluss von Parteiveranstaltungen

Von Sven Admin vor mehr als 10 Jahren hinzugefügt. Vor fast 3 Jahren aktualisiert.

Status:
Angenommen und Erledigt
Priorität:
Normal
Zugewiesen an:
-
Abgabedatum:
30 Oktober 2013
Beschlussart:
Umlaufbeschluss
Antragsteller:
anonym
Sitzungsdatum:
Abstimmung Markus:
Abstimmung Swanhild:
Ja
Abstimmung Katharina:
Abstimmung Christophe:
Ja
Abstimmung Andreas:
Ja
Umsetzungsverantwortlich:
Sven Schomacker
Abstimmung Sven:
Abstimmung Klaus:
Ja
Abstimmung Thorsten:
Abstimmung Caro:
Abstimmung Björn:
Abstimmung Niqui:
Abstimmung Gefion:
Abstimmung Alexander:
Abstimmung Stefan B:
Abstimmung Stephanie:
Abstimmung Sebastian:
Abstimmung Bernd:
Ja

Beschreibung

"Rechtskräftig ausgeschlossene Mitglieder sind auf Parteiveranstaltungen, durch den Hausherrn, des Hauses zu verweisen. Dies gilt für alle Gebietsverbände der Piratenpartei Deutschland und Auslandgruppen.

Die Vorstände der Gebietsverbände haben Sorge zu tragen, dass dieser Vorgabe auf ihren Veranstaltungen Beachtung geschenkt wird."

Hierbei greift die gleiche Begründung wie die zu den Kommunikationsmitteln. Mitglieder die sich so Parteischädigend verhalten haben, dass sie ausgeschlossen wurden birgen die Gefahr, dass die Partei erneut geschädigt wird. Die Partei sollte keinerlei Interesse daran hegen das ehemalige Mitglied weiterhin einzugliedern.
Die Partei sollte keinerlei Interesse haben Menschen, die der Partei Schaden zugefügt haben, auf ihren Veranstaltungen willkommen zu heißen um ihnen dort erneut eine Plattform - welcher Art auch immmer - zu bieten.

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