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Beschluss #148006

geschlossen

Datenschutzerklärungen u. Schulungen für neu Beauftragte Piraten für die Bundes-IT u. sonstiges

Von Detlef Netter vor mehr als 2 Jahren hinzugefügt. Vor mehr als 2 Jahren aktualisiert.

Status:
Zurückgezogen
Priorität:
Normal
Zugewiesen an:
Bundesvorstand
Abgabedatum:
Beschlussart:
Sitzungsbeschluss
Antragseingang:
Antragsteller:
Sitzungsdatum:
Umsetzungsverantwortlich:
Vorsitzende:
Ja
Stellv. Vorsitzender:
Ja
Generalsekretär:
Nein
Stellv. Generalsekretär:
Nein
Stellv. Generalsekretär 2:
Schatzmeister (Abst.):
Stellv. Schatzmeister:
Ja
PolGF:
Ja
Stellv. PolGF:
Ja

Beschreibung

Der Vorstand möge beschließen

von allen im BuVo16 per Beschluss beauftragten Personen mit Zugriff auf Datenrelevante Systemen eine Datenschutzerklärung vorzulegen incl. einer Erklärung dass diese Personen an einer Schulung teilgenommen haben. Es wird weiterhin erklärt/geprüft das die DSGVO eingehalten wurde.

Bis zur Vorlage und Klärung dieses Sachverhaltes ist diesen Personen kein Zugang zu Datenrelevanten Systemen der PPDE zu gewähren.

Beste Grüße
Detlef

Aktionen #1

Von Christian Horn vor mehr als 2 Jahren aktualisiert

  • Stellv. Schatzmeister wurde auf Ja gesetzt
Aktionen #2

Von Martin Kollien-Glaser vor mehr als 2 Jahren aktualisiert

  • Stellv. Vorsitzender wurde auf Ja gesetzt
Aktionen #3

Von Anne Herpertz vor mehr als 2 Jahren aktualisiert

  • Vorsitzende wurde auf Ja gesetzt
Aktionen #4

Von Sven Bechen vor mehr als 2 Jahren aktualisiert

  • Stellv. PolGF wurde auf Ja gesetzt
Aktionen #5

Von Stephan Erdmann vor mehr als 2 Jahren aktualisiert

  • Generalsekretär wurde auf Ja gesetzt
Aktionen #6

Von Mark Hintz vor mehr als 2 Jahren aktualisiert

  • PolGF wurde auf Ja gesetzt
Aktionen #7

Von Stephan Erdmann vor mehr als 2 Jahren aktualisiert

  • Generalsekretär wurde von Ja zu Nein geändert
Aktionen #8

Von Stephan Erdmann vor mehr als 2 Jahren aktualisiert

der Wortlaut des Antrages würde ALLE Beauftragungen betreffen. Damit wäre die Partei weitestgehend Handlungsunfähig bis Abschluss der Prüfung und gegebenenfalles Nachreichung der Belege.
Ich schlage daher einen Alternativantrag vor der eine angemessene Bearbeitungszeit vorsieht

Aktionen #9

Von Jan Kossick vor mehr als 2 Jahren aktualisiert

Hinzu kommt, dass der Antrag inhaltlich nichts Neues ist. Es ist Vorschrift und gelebte Praxis, dass nur Personen mit einer Datenschutzschulung Zugriff auf personenrelevante Daten erhalten. In dieser Richtung ist der Antrag also überflüssig.
Allerdings enthält er den Passus, dass die Schulung gegenüber dem BuVo schriftlich nachgewiesen und erklärt werden muss, auch für bestehende Beauftragungen. Das würde, wie Stephan schreibt, alle Beauftragungen mit personenrelevanten Daten (also alle in der IT und weitere) bis zur Vorlage und Prüfung der erforderlichen Dokumente handlungsunfähig machen.

Aktionen #10

Von Jan Kossick vor mehr als 2 Jahren aktualisiert

  • Stellv. Generalsekretär wurde auf Nein gesetzt
Aktionen #11

Von Detlef Netter vor mehr als 2 Jahren aktualisiert

  • Status wurde von Offen zu Zurückgezogen geändert
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