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Beschluss #168846
geschlossenanonymisierte Veröffentlichung zu "Antrag auf Ordnungsmassnahme"
Abgabedatum:
Beschlussart:
Einzelbeschluss
Antragseingang:
Antragsteller:
Sitzungsdatum:
Umsetzungsverantwortlich:
Vorsitzende:
Stellv. Vorsitzender:
Ja
Generalsekretär:
Stellv. Generalsekretär:
Stellv. Generalsekretär 2:
Schatzmeister (Abst.):
Stellv. Schatzmeister:
PolGF:
Stellv. PolGF:
Beschreibung
"Dem Bundesvorstand wurde am 19.9. ein Antrag auf Ordnungsmassnahme weitergeleitet.
Nach Anhörung des Beschuldigten gemäß Bundessatzung §6 Ordnungsmassnahmen (1) Satz 2 hat der Bundesvorstand beschlossen den Antrag auf Ordnungsmassnahme abzulehnen.
Der Beschuldigte konnte seine Handlungen nachvollziehbar begründen, die darüber hinaus genannten Gründe waren aus Sicht des Bundesvorstands nicht ausreichend für die Schwere der beantragten Ordnungsmassnahme."
Der Bundesvorstand hat dies entsprechend in einem auf privat gesetzten Ticket beschlossen, dieser
Einzelbeschluss dient zur öffentlichen Dokumentation.
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#1
Von Martin Kollien-Glaser vor etwa 2 Jahren aktualisiert
- Status wurde von Offen zu Angenommen und Erledigt geändert
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