Beschluss #181897
offenRückzahlung staatlicher Mittel aus dem Bescheid v. 14.03.2023
Beschreibung
Der Vorstand möge beschließen,
die PPDE möge aus dem Bescheid vom 14.03.2023 ( Post-Eingang ) 24.766,97 € an den Deutschen Bundestag zurückzahlen.
Die Rückzahlung erfolgt aus zuviel erhaltener Vorauszahlung ( Abschlagszahlungen) in 2022.
Begründung:
Das Bundesverfassungsgericht hat die Erhöhung der absoluten Obergrenze der staatlichen PartFin durch Artikel 1 des Gesetzes
vom 10.07.2018 als mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt. Die Folge daraus ist das die PPDE von 383.970,96 auf neu berechnet
287.363,19 zurückgestuft wurde. ( genauere Berechnungen und Gründe können aus dem Bescheid entnommen werden )
Die sich daraus ergebenden neuen Abschlagszahlungen sind auf 71.840,80 festgesetzt worden
Die erste Abschlagszahlung wurde mit den in 2022 zuviel erhaltenen Beträgen von 96.607,77 verrechnet. Die restlich verbleibende
Rückforderung beträgt somit 24.766,97
Anlage Bescheid v. 07.02.2023
Dateien
Von Gabriele Biwanke-Wenzel vor mehr als 1 Jahr aktualisiert
- Sitzungsdatum wurde auf 02 März 2023 gesetzt
- Umsetzungsverantwortlich wurde auf Detlef Netter gesetzt
- Vorsitzende wurde auf Enthaltung gesetzt
- Stellv. Vorsitzender wurde auf Ja gesetzt
- Stellv. Generalsekretär wurde auf Enthaltung gesetzt
- Stellv. Generalsekretär 2 wurde auf Ja gesetzt
- Schatzmeister (Abst.) wurde auf Ja gesetzt
- Stellv. Schatzmeister wurde auf Ja gesetzt
- PolGF wurde auf Ja gesetzt
- Stellv. PolGF wurde auf Ja gesetzt
Von Gabriele Biwanke-Wenzel vor mehr als 1 Jahr aktualisiert
- Status wurde von Offen zu Angenommen geändert