Beschluss #181897
openRückzahlung staatlicher Mittel aus dem Bescheid v. 14.03.2023
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Der Vorstand möge beschließen,
die PPDE möge aus dem Bescheid vom 14.03.2023 ( Post-Eingang ) 24.766,97 € an den Deutschen Bundestag zurückzahlen.
Die Rückzahlung erfolgt aus zuviel erhaltener Vorauszahlung ( Abschlagszahlungen) in 2022.
Begründung:
Das Bundesverfassungsgericht hat die Erhöhung der absoluten Obergrenze der staatlichen PartFin durch Artikel 1 des Gesetzes
vom 10.07.2018 als mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt. Die Folge daraus ist das die PPDE von 383.970,96 auf neu berechnet
287.363,19 zurückgestuft wurde. ( genauere Berechnungen und Gründe können aus dem Bescheid entnommen werden )
Die sich daraus ergebenden neuen Abschlagszahlungen sind auf 71.840,80 festgesetzt worden
Die erste Abschlagszahlung wurde mit den in 2022 zuviel erhaltenen Beträgen von 96.607,77 verrechnet. Die restlich verbleibende
Rückforderung beträgt somit 24.766,97
Anlage Bescheid v. 07.02.2023
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